…wenn Zuschauen nicht ausreicht……..

Tarifinfo Nr. 6, 24. Juni 2019

Liebe Kollegin, lieber Kollege,
wie wir bereits in unserem Tarifinfo Nr. 5 berichteten, sind die Verhandlungen um den Vergütungstarifvertrag für die Beschäftigten in der Wohnungswirtschaft noch immer ergebnislos.

Nach nunmehr der dritten Verhandlungsrunde stehen wir vor dem Nichts, da der Arbeitgeberverband (AGV) einen Abschluss noch immer von einer Klausel abhängig
macht, die die SOKA-Bau-Angelegenheit in ihrem Sinne regeln soll. Mehrfach haben wir betont, dass dies kein Thema für diesen Tarifvertrag sei, sondern die Klärung dazu ausschließlich bei den Trägern der SOKA-Bau und dem AGV läge. Dennoch wurde uns vom AGV wiederholt entgegnet, dass für sie ein Abschluss irgendeiner Art ohne diese Klausel ausgeschlossen ist.

Auch, wenn bei den Verhandlungen am 13.06. eine leichte Annäherung spürbar war, müssen wir doch heute deutlich feststellen, dass wir seit Verhandlungsbeginn keinen belegbaren Schritt weitergekommen sind. Denn alle uns kommunizierten Zahlen sind eben von der Unterzeichnung einer Klausel abhängig, die üblicherweise in Tarifverträgen nicht zu regeln ist.

Damit sind wir nach wie vor bei NULL! Und JA: es drohen nun auch Null-Monate für alle Beschäftigten.

Wir bleiben dran (die nächste Verhandlungsrunde findet am 02.07.19 statt).
Mach auch du mit und unterstütze deine Mitglieder in der Tarifkommission, beteilige dich an Aktionen und überzeuge deine Kolleg*innen vor Ort, dass
auch sie mitmachen!
Gute Tarifverträge fallen eben nicht vom Himmel!

Solltet ihr euch mit Aktionen im Betrieb für euren Tarifvertrag stark machen wollen, lasst uns das bitte wissen! Solltet ihr noch Ideen für mögliche Aktionen im Betrieb brauchen könnt ihr euch ebenfalls an uns wenden.

3. Verhandlungsrunde unter schwierigen Vorzeichen

Tarifinfo Nr. 5, 14. Juni 2019

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

am gestrigen 13. Juni 2019 trafen sich die Verhandlungskommissionen von ver.di und IG BAU mit der Tarifkommission des Arbeitgeberverbandes (AGV) zur nunmehr dritten Verhandlungsrunde zum Entgelttarifvertrag in Berlin.

Trotz der schwierigen Vorzeichen (Thema SOKA-Bau, wir berichteten) ist es den Tarifvertragsparteien gelungen eine vorsichtige Annäherung realisieren zu können.

Dennoch blieben die Verhandlungen am Ende ohne Ergebnis, sodass die im Vorfeld terminierte vierte Verhandlungsrunde am 02. Juli 2019 stattfinden wird.

Aktionsbündnis „Wir wollen wohnen NRW“; Unterstützer*innen gesucht!

Mitten in der Wohnkrise wollen CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen wichtige Regelungen zum Schutz der Mieterinnen und Mieter ersatzlos streichen. Das NRW-Bündnis: „Wir wollen wohnen!“ – ein Zusammenschluss aus dem Deutschen Mieterbund, dem Deutschen Gewerkschaftsbund und aus Wohlfahrts- und Sozialverbänden – fordert die Landesregierung und die Fraktionen von CDU und FDP mit einer Online-Petition auf, den Mieterschutz zu erhalten und auszubauen.

Das Bündnis fordert aber nicht nur, den Schutz und Ausbau von Mieterrechten und die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum, sondern hat auch die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in der Wohnungswirtschaft im Blick.

Details zum Bündnis findet ihr hier: https://nrw.dgb.de/wir-wollen-wohnen

Die Petition unterzeichnen könnt ihr hier: https://weact.campact.de/petitions/wir-wollen-wohnen

Zum Rundschreiben des Arbeitgeberverbandes der Deutschen Immobilienwirtschaft e. V. (AGV) zu den Tarifverhandlungen am 22.05.19

Tarifinfo Nr. 4, 3. Juni 2019

Liebe Kolleg*innen,
üblicherweise geben die Verhandlungskommissionen der Gewerkschaften keine Verhandlungsinhalte laufender Tarifverhandlungen in Flugblättern weiter.
Zum einen ist ein Verhandlungsstand nur ein Zwischenstand und gibt beiden Verhandlungspartnern die Möglichkeit, weiter an den Themen zu arbeiten. Zum anderen werden dadurch keine Erwartungen enttäuscht oder geweckt, die evtl. im Ergebnis nicht erfüllt werden können. Ein Verhandlungsergebnis ist immer ein beidseitiger Kompromiss.

Im letzten Rundschreiben des Arbeitgeberverbandes hat dieser jedoch mit Halbwahrheiten und unvollständiger Informationen versucht, über die Mitarbeiter*innen Druck auf die Gewerkschaften und somit auf die organisierten Kolleg*innen aufzubauen, um ein Problem zu lösen, das die Arbeitgeber selbst geschaffen haben.

• SOKA-BAU
Unter dem Dach der SOKA-BAU sind zwei Institutionen vereint: die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK). Beide sind gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft, insbesondere auch der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt.
Die ULAK kümmert sich um die Sicherung von Urlaubsansprüchen und die Finanzierung der Berufsausbildung. Die ZVK, als größte Pensionskasse in Deutschland, schafft mit der Rentenbeihilfe einen Ausgleich für strukturbedingte Nachteile bei der Altersversorgung. Die SOKA-BAU setzt die Ansprüche aus den allgemeinverbindlichen Tarifverträgen um.

• Was hat die Immobilienwirtschaft damit zu tun?
In den vergangenen Jahren haben sich einige Unternehmen der Branche dazu entschlossen, Teile ihrer Belegschaft in Regiebetriebe oder selbständige Abteilungen auszugliedern. Vorrangig geschah dies um Kosten zu sparen, die die Mitarbeiter*innen in Form von verlängerter Arbeitszeit und ggf. weniger Lohn und Gehalt einbringen sollten. Das war und ist Tarifflucht und Gewinnmaximierung auf Kosten der Belegschaft.
Mit diesem Schritt haben sie jedoch das Unternehmen in Teilen strukturell verändert indem sie Bauleistungen an dritte (Mutterunternehmen) erbringen und er-bracht haben. Diese sind dann aufgrund der Tarifflucht und der Nicht-Anwendung der Bautarife erheblich günstiger und treten in direkte Konkurrenz zu Baubetrieben.
Wendet das Unternehmen der Immobilienwirtschaft in den Bau-Abteilungen bzw. -betrieben weiterhin die Tarifverträge der Immobilienwirtschaft an, ist eine weitere Konsequenz daraus, dass es eine Tarifkollision zwischen den Tarifverträgen gibt und die Tarifverträge der Bauwirtschaft kraft Allgemeinverbindlichkeit in der Re-gel zur Anwendung kommen müssten. Das ist kein neues Phänomen, wie es der AGV darstellt, sondern ist seit langem geltendes Recht.

• Warum belastet/blockiert es jetzt die Tarifverhandlungen?
Das ist überhaupt nicht nachvollziehbar, denn noch im letzten Jahr wurde eine Vereinbarung zur Implementierung eines Clearingstellenverfahrens zwischen den Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft und dem AGV der Immobilienwirtschaft getroffen. Im Rahmen dieses Clearingstellenverfahrens kann jedes Unternehmen, welches evtl. SOKA-BAU pflichtig wird, im Vorfeld durch die Parteien geprüft werden um abzuschätzen, ob die Bau-Tarifverträge überhaupt zur Anwendung kommen.
Diese Einigung reicht dem AGV aber schon nach nur einem halben Jahr nicht mehr. Sie wollen einen Freibrief, dass ihre Mitgliedsunternehmen keinesfalls SOKA-BAU pflichtig sind und weiterhin Tarifflucht aus ihren eigenen Tarifverträgen betreiben können. Viel erstaunlicher ist auch noch, dass der größte Teil der Unternehmen in der Immobilienwirtschaft davon überhaupt nicht betroffen ist und somit sie und deren Beschäftigte für die Interessen einzelner – tarifflüchtiger – Unternehmen sozusagen „in Geiselhaft“ genommen werden und der soziale Friede in den Unternehmen leichtfertig aufs Spiel gesetzt wird. Dieses Verhalten grenzt an Vertragsbruch!

In der letzten Verhandlung hat der AGV dann versucht, einzelne Mitarbeitergruppen für ihre Tarifflucht regelrecht zu bestrafen. Sie schlugen folgende untragbare Regelung vor:
… dass Arbeitnehmer, für die Mitgliedsunternehmen der Deutschen Immobilienwirtschaft Beiträge zur SOKA-BAU zahlen müssen, aus dem Anwendungsbereich der Tarifverträge für die Deutsche Immobilienwirtschaft herausgenommen werden und nach den Regelungen der Bauwirtschaft behandelt werden. Dazu will der AGV alle gezahlten Leistungen (z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall usw.), die über die Leistungen der Bautarifverträge gezahlt wurden, für die Dauer von fünf Jahren von seinen Mitarbeitern zurückfordern.

Das werden wir nicht zulassen!!!

• Wie kann das Problem gelöst werden?
Die Lösung ist relativ einfach. Alle ausgelagerten Betriebe, Abteilungen usw. werden wieder in das Mutterunternehmen eingegliedert und fallen wieder in vollem Umfang unter die vereinbarten Tarifverträge der Immobilienwirtschaft, die zwischen der IG BAU, ver.di und dem AGV abgeschlossen wurden.

Die Tarifkommissionen von IG BAU und ver.di