Schlagwort-Archive: TGS West

TGS West: Betriebsrat tritt zurück!

Eine Woche vor dem angesetzten Kammertermin am 07.09.2016 beim Arbeitsgericht in Bochum wegen der Wahlanfechtung der Betriebsratswahl bei der TGS West hat der Betriebsrat in einer ausserordentlichen Sitzung am 30.08.2016 seinen Rücktritt beschlossen.

Zur Erinnerung: ver.di hatte die Wahl aufgrund zahlreicher Unstimmigkeiten im Wahlverfahren angefochten.

Nun soll umgehend ein neuer Wahlvorstand eingesetzt werden, welcher Neuwahlen einleiten wird.

Update! ver.di ficht Betriebsratswahl bei TGS West an!

Am Freitag, den 20.05.2016 fand ein Gütetermin zu der von ver.di vorgenommenen Anfechtung der Betriebsratswahl bei der TGS West vor dem Arbeitsgericht in Bochum statt. Dieser Termin musste aufgrund von Terminschwierigkeiten der Beteiligten auf TGS West Seite insgesamt vier Mal verlegt werden, bevor er am Freitag endlich zustande kam. Im Laufe des Termins stellte sich relativ schnell heraus, dass sich die beteiligten Parteien nicht gütlich einigen können. Somit ist dieser Gütetermin gescheitert. Für den 07. September ist nun ein Kammertermin angesetzt.

Warum hat ver.di die Betriebsratswahl angefochten?

Aus ver.di Sicht gab es im gesamten Wahlverfahren zur Wahl des Betriebsrates der TGS West Unstimmigkeiten. So fehlten gesetzlich vorgeschriebene Angaben im Wahlausschreiben, nicht alle vorgeschriebenen Bestandteile des Wahlausschreibens waren an allen Wahlorten ausgelegt, die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen wurde aus ver.di Sicht falsch bemessen und es sieht so aus, als hätten Menschen auf der Wählerliste gestanden, die gar nicht zur TGS West gehören und somit auch nicht hätten wählen dürfen. Dies sind nur ein paar Gründe für unsere Wahlanfechtung. Da unserem Anwalt bis zum Gütetermin noch immer nicht alle angeforderten Wahlunterlagen zur Verfügung gestellt wurden, kann da natürlich noch der eine oder andere Verstoß dazu kommen.

Abgesehen von der rechtlichen Schiene erreichten uns Anrufe von Beschäftigten, die sich darüber beschwerten, dass sie von der Betriebsratswahl überhaupt nichts gewusst hätten.

Betriebsräte werden von Beschäftigten gewählt, damit diese ihre Arbeitnehmerinteressen vertreten. Dafür ist es notwendig, dass jede*r Beschäftigte*r die Möglichkeit hat, sich im Vorfeld umfassend über die Betriebsratswahl zu informieren, gegebenenfalls eigene Wahlvorschläge einzureichen und sich an der Wahl zu beteiligen. Wir zweifeln an, dass das Wahlverfahren dementsprechend gelaufen ist.

Wir halten euch auf dem Laufenden!