Tipps für Beschäftigte! Was tun wenn der/die Vorgesetzte ruft!

Es ist nichts ungewöhnliches, dass Beschäftigte von Zeit zu Zeit von Ihren Vorgesetzten zum Gespräch gebeten werden. Leider gehen die Kolleginnen und Kollegen aber viel zu oft alleine in diese Gespräche und wundern sich am Ende welchen Verlauf das Gespräch genommen hat, oft zum Nachteil des/der Beschäftigten. Und weil man keinen Zeugen dabei hatte, kann man dann noch nicht mal beweisen, wie gewisse Entscheidungen/Unterschriften etc. zustande gekommen sind.

Anbei ein paar Tipps, wie ihr euch verhalten könnt, wenn der/die Vorgesetzte zum Gespräch ruft.
1. Versucht vor dem Gespräch herauszufinden, worum es geht.
2. Geht nicht ohne Zeugen in das Gespräch. Ihr habt das Recht, ein Betriebsratsmitglied, dem ihr vertraut, mitzunehmen.
3. Wenn du keine Zeugen findest, kannst du verlangen, dass das Gespräch verschoben wird.
4. Wenn du doch alleine in das Gespräch gegangen bist und merkst, dass das Gespräch eine für dich ungünstige und/oder unerwartete Wendung nimmt, verlange eine Unterbrechung des Gesprächs und führ es nur in Anwesenheit eines Betriebsrates deines Vertrauens weiter.
5. Nichts unterschreiben! Nichts ist so eilig und so wichtig, dass du es sofort und ohne Beratung unterschreiben müsstest. Auf keinen Fall solltest du einen Aufhebungsvertrag unterschreiben –
die Unterschrift kann nicht rückgängig gemacht werden.
6. Gib keine Erklärungen zu Vorwürfen ab. Es reicht, wenn du sagst, dass du das anders siehst und hierzu später Stellung nehmen wirst.
7. Lass dich nicht provozieren. Je mehr der Arbeitgeber dich unter Druck setzt, desto besonnener solltest du werden.
8. Mach dir Notizen von dem Gesprächsverlauf. Verlange eine Bedenkzeit (mindestens 24 Stunden, Wochenende oder Feiertage berücksichtigen).

Wenn nach dem Gespräch noch Fragen offen sind…
unbedingt an den Betriebsrat oder an ver.di wenden!