[Info] Abmahnung und Aufhebungsvertrag

Immer häufiger erreichen uns Anrufe von Mitgliedern, die mit Abmahnungen überhäuft werden und/oder Aufhebungsverträge unterschreiben sollen.
Dies möchten wir zum Anlass nehmen, um zum einen eine kleine Hilfestellung zum Thema „Wie verhalte ich mich, wenn ich eine Abmahnung bekomme?“ zu geben und zum anderen über die Folgen einer Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag aufzuklären.

Thema Abmahnung

    • Da eine Kündigung immer das letzte Mittel ist, muss vor einer verhaltensbedingten Kündigung in der Regel mindestens eine Abmahnung erfolgt sein..

    • Eine Abmahnung hat die Funktion, den/die Arbeitnehmer*in darauf hinzuweisen, dass ein Fehlverhalten/eine vertragliche Pflichtverletzung vorliegt und soll ihm/ihr die Möglichkeit geben sein/ihr Verhalten zu verbessern. Des Weiteren hat eine Abmahnung die Funktion vor weiteren Rechtsfolgen wie z.B. einer Kündigung zu warnen.

    • Die Abmahnung muss nicht innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen.

Was tun, wenn ich eine Abmahnung erhalte?

    • Beruht die Abmahnung insgesamt oder teilweise auf falschen Behauptungen, kann der/die Abgemahnte die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen.

    • Des Weiteren hat der/die Beschäftigte die Möglichkeit mit einer Gegendarstellung zur Abmahnung eine eigene Stellungnahme zur Personalakte hinzufügen zu lassen. Der AG muss die Gegendarstellung in jedem Fall in die Personalakte mit aufnehmen. Im Falle einer möglichen Kündigung, könnte es gegebenenfalls wichtig für ein mögliches Verfahren vor dem Arbeitsgericht sein, dass der/die Beschäftigte seine/ihre Sicht der Dinge zu den ihm/ihr gemachten Vorwürfen abgegeben hat, hierfür gibt es aber keine Pflicht.

    • Die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte oder das Verlangen der Hinzufügung einer Gegendarstellung zur Abmahnung in die Personalakte kann der/die Beschäftigte entweder selber schriftlich machen, oder er/sie beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit. ver.di Mitglieder können ihre Gewerkschaft mit dieser Angelegenheit beauftragen.

Aufhebungsverträge und ihre rechtlichen Folgen:

Bietet der Arbeitgeber den Beschäftigten einen Aufhebungsvertrag an, um das Arbeitsverhältnis zu beenden, hat das oft nur einen Grund. Er will den/die Arbeitnehmer*in los werden, ohne ihn/sie kündigen zu müssen und damit ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht verhindern.

Die Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag kann für den/die Arbeitnehmer*in aber weitreichende Folgen haben, welche den meisten gar nicht bekannt sind:

Die Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag kann sich für den Beschäftigten negativ auf

    • das Arbeitslosengeld,
    • die Kranken- und Pflegeversicherung und
    • die Rentenversicherung auswirken.

Außerdem kann die Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag auch steuerrechtliche Folgen für den/die Arbeitnehmer*in haben, wenn vom Arbeitgeber beispielsweise eine Abfindung gezahlt wird.

Details zu den negativen Folgen eines Aufhebungsvertrages können ver.di Mitglieder bei ihrer Gewerkschaft erfragen.

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet den/die Arbeitnehmer*in über die Rechtsfolgen eines Aufhebungsvertrages aufzuklären. Dies muss er nur tun, wenn der/die Beschäftigte ausdrücklich danach fragt.

Wir empfehlen dringend, einen Anwalt oder die Gewerkschaft zu kontaktieren, falls der Arbeitgeber euch einen Aufhebungsvertrag anbietet.

Des Weiteren möchte ich an dieser Stelle auch nochmal darauf hinweisen, dass Beschäftigte niemals alleine zu einem Personalgespräch bei den Vorgesetzten gehen müssen. Es sollte immer ein Betriebsratsmitglied des Vertrauens hinzugezogen werden.

WBM – Tarifergebnis erzielt

Nach harten Verhandlungen konnten sich ver.di und WBM auf einen neuen Anwendungstarifvertrag einigen. Dieser sieht die volle Angleichung an den Tarifvertrag Wohnungswirtschaft in mehreren Schritten bis Ende 2021 vor. Dieses Tarifergebnis war nur möglich, weil sich viele Beschäftigte in ver.di organisiert und sich an Aktionen beteiligt haben. Auch zum letzten Schritt, dem Streik, wären die Beschäftigten in dieser Woche bereit gewesen. Dieser ist mit dem heutigen Ergebnis abgewendet worden. Eine soziale Wohnungspolitik findet nun nicht mehr auf dem Rücken der Beschäftigten statt.

Zum Download: Tarifinfo Einigung  pdf-Datei 300 KB