Tarifabschluss in der Wohnungswirtschaft

„Besondere Zeiten -schwierige Verhandlungen“

Nach langen und äußerst komplizierten Verhandlungen haben sich die Tarifvertragsparteien am 13. August 2020 auf einen gemeinsamen Kompromiss verständigt. Alle Verhandlungsrunden standen unter dem Eindruck der Corona Pandemie und den daraus zu erwartenden wirtschaftlichen Folgen. Ziel war es ebenfalls eine möglichst kurze Laufzeit mit einer prozentualen Erhöhung zu vereinbaren.

Der Kompromiss im Einzelnen:

  1. Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhalten mit der Vergütung im Monat Oktober 2020 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn aufgrund der Mehrbelastungen in der Coronakrise eine Unterstützung gemäß § 3 Nr. 11a Einkommensteuergesetz (EStG) von mindestens 600,00 Euro.
  2. Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch im Verhältnis ihrer einzelvertraglichen Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit. § 8 Abs. 6 MTV findet für den Zeitraum vom 01.03.2020 bis31.12.2020 entsprechende Anwendung.
  3. Auf anderer Rechtsgrundlage (z.B. Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung) gezahlte oder vereinbarte Leistungen i.S.d. § 3 Nr. 11a EStG werden auf diesen Betrag angerechnet, sofern die Summe der Zahlungen 1.500,00 Euro überschreitet.
  4. Die Unterstützung für Auszubildende beträgt unter Berücksichtigung der Maßgaben der Nr. 1 mindestens 300,00 Euro.
  5. Arbeitgeberverband und Gewerkschaften empfehlen den Unternehmen eine Erhöhung der Beträge in Nr. 1 und 4 bis max. 1.500,00 Euro, soweit dies nach der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens leistbar ist.
  6. § 1 des Tarifvertrages zur Beschäftigungssicherung und -förderung in der Wohnungs-und Immobilienwirtschaft findet im Hinblick auf die Unterstützungen nach Nr. 1 und 4 keine Anwendung.
  7. Die Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen werden ab dem 01.01.2021 um 1,2 % (aufgerundet jeweils auf volle 10,00 €) angehoben. Laufzeit bis zum 31.10.2021
  8. Es wird eine Erklärungsfrist für beide Seiten von zwei Wochen vereinbart.

Beide Tarifkommissionen haben den Kompromiss breit diskutiert und gemeinsam zugestimmt.

Wir empfehlen den Betriebsräten mit der jeweiligen Geschäftsleitung in Verhandlung zu treten und eine zusätzliche Betriebsvereinbarung „Corona-Bonuszahlungen“ abzuschließen. Solltet ihr dabei unsere Unterstützung benötigen, Fragen haben und/oder einfach Feedback geben wollen, wendet euch bitte an eine der folgenden Mailadressen:

  • für die IG Bau: bundesvorstand.vbiv@igbau.de
  • für ver.di: fb13@verdi.d

„Wir haben mehr verdient!“

Unter dem Motto haben wir heute morgen vor den Firmensitzen der BREBAU und der GEWOBA in Bremen auf die laufenden Tarifverhandlungen in der Wohnungswirtschaft aufmerksam gemacht.
Vielen Dank an alle, die heute aktiv geworden sind und ihren Forderungen nach tabellenwirksamen Steigerungen von Löhnen, Gehältern und Ausbildungsvergütungen Nachdruck verliehen haben. Ihr seid spitze!