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Fahrtzeit ist Arbeitzeit !

Anbei eine Pressemitteilung über ein wichtiges Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union, falls ihr es noch nicht kennt:

Die Fahrten, die [Arbeitnehmerinnen und] Arbeiternehmer ohne festen oder gewöhnlichen Arbeitsort zwischen ihrem Wohnort und dem Standort des ersten und des letzten Kunden des Tages zurücklegen, stellen Arbeitszeit dar.

Kolleginnen und Kollegen sollen ihre Ansprüche schriftlich beim Arbeitgeber geltend machen, dies aber innerhalb der in ihren Arbeitsverträgen fest gelegten Ausschlussfrist.

Falls du das nicht selber machen willst, dürfen Gewerkschaftsmitglieder Ihre Ansprüche auch über ver.di geltend machen lassen.

 

Pressemitteilung