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[Info] Abmahnung und Aufhebungsvertrag

Immer häufiger erreichen uns Anrufe von Mitgliedern, die mit Abmahnungen überhäuft werden und/oder Aufhebungsverträge unterschreiben sollen.
Dies möchten wir zum Anlass nehmen, um zum einen eine kleine Hilfestellung zum Thema „Wie verhalte ich mich, wenn ich eine Abmahnung bekomme?“ zu geben und zum anderen über die Folgen einer Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag aufzuklären.

Thema Abmahnung

    • Da eine Kündigung immer das letzte Mittel ist, muss vor einer verhaltensbedingten Kündigung in der Regel mindestens eine Abmahnung erfolgt sein..

    • Eine Abmahnung hat die Funktion, den/die Arbeitnehmer*in darauf hinzuweisen, dass ein Fehlverhalten/eine vertragliche Pflichtverletzung vorliegt und soll ihm/ihr die Möglichkeit geben sein/ihr Verhalten zu verbessern. Des Weiteren hat eine Abmahnung die Funktion vor weiteren Rechtsfolgen wie z.B. einer Kündigung zu warnen.

    • Die Abmahnung muss nicht innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen.

Was tun, wenn ich eine Abmahnung erhalte?

    • Beruht die Abmahnung insgesamt oder teilweise auf falschen Behauptungen, kann der/die Abgemahnte die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen.

    • Des Weiteren hat der/die Beschäftigte die Möglichkeit mit einer Gegendarstellung zur Abmahnung eine eigene Stellungnahme zur Personalakte hinzufügen zu lassen. Der AG muss die Gegendarstellung in jedem Fall in die Personalakte mit aufnehmen. Im Falle einer möglichen Kündigung, könnte es gegebenenfalls wichtig für ein mögliches Verfahren vor dem Arbeitsgericht sein, dass der/die Beschäftigte seine/ihre Sicht der Dinge zu den ihm/ihr gemachten Vorwürfen abgegeben hat, hierfür gibt es aber keine Pflicht.

    • Die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte oder das Verlangen der Hinzufügung einer Gegendarstellung zur Abmahnung in die Personalakte kann der/die Beschäftigte entweder selber schriftlich machen, oder er/sie beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit. ver.di Mitglieder können ihre Gewerkschaft mit dieser Angelegenheit beauftragen.

Aufhebungsverträge und ihre rechtlichen Folgen:

Bietet der Arbeitgeber den Beschäftigten einen Aufhebungsvertrag an, um das Arbeitsverhältnis zu beenden, hat das oft nur einen Grund. Er will den/die Arbeitnehmer*in los werden, ohne ihn/sie kündigen zu müssen und damit ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht verhindern.

Die Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag kann für den/die Arbeitnehmer*in aber weitreichende Folgen haben, welche den meisten gar nicht bekannt sind:

Die Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag kann sich für den Beschäftigten negativ auf

    • das Arbeitslosengeld,
    • die Kranken- und Pflegeversicherung und
    • die Rentenversicherung auswirken.

Außerdem kann die Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag auch steuerrechtliche Folgen für den/die Arbeitnehmer*in haben, wenn vom Arbeitgeber beispielsweise eine Abfindung gezahlt wird.

Details zu den negativen Folgen eines Aufhebungsvertrages können ver.di Mitglieder bei ihrer Gewerkschaft erfragen.

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet den/die Arbeitnehmer*in über die Rechtsfolgen eines Aufhebungsvertrages aufzuklären. Dies muss er nur tun, wenn der/die Beschäftigte ausdrücklich danach fragt.

Wir empfehlen dringend, einen Anwalt oder die Gewerkschaft zu kontaktieren, falls der Arbeitgeber euch einen Aufhebungsvertrag anbietet.

Des Weiteren möchte ich an dieser Stelle auch nochmal darauf hinweisen, dass Beschäftigte niemals alleine zu einem Personalgespräch bei den Vorgesetzten gehen müssen. Es sollte immer ein Betriebsratsmitglied des Vertrauens hinzugezogen werden.

Tipps für Beschäftigte! Was tun wenn der/die Vorgesetzte ruft!

Es ist nichts ungewöhnliches, dass Beschäftigte von Zeit zu Zeit von Ihren Vorgesetzten zum Gespräch gebeten werden. Leider gehen die Kolleginnen und Kollegen aber viel zu oft alleine in diese Gespräche und wundern sich am Ende welchen Verlauf das Gespräch genommen hat, oft zum Nachteil des/der Beschäftigten. Und weil man keinen Zeugen dabei hatte, kann man dann noch nicht mal beweisen, wie gewisse Entscheidungen/Unterschriften etc. zustande gekommen sind.

Anbei ein paar Tipps, wie ihr euch verhalten könnt, wenn der/die Vorgesetzte zum Gespräch ruft.
1. Versucht vor dem Gespräch herauszufinden, worum es geht.
2. Geht nicht ohne Zeugen in das Gespräch. Ihr habt das Recht, ein Betriebsratsmitglied, dem ihr vertraut, mitzunehmen.
3. Wenn du keine Zeugen findest, kannst du verlangen, dass das Gespräch verschoben wird.
4. Wenn du doch alleine in das Gespräch gegangen bist und merkst, dass das Gespräch eine für dich ungünstige und/oder unerwartete Wendung nimmt, verlange eine Unterbrechung des Gesprächs und führ es nur in Anwesenheit eines Betriebsrates deines Vertrauens weiter.
5. Nichts unterschreiben! Nichts ist so eilig und so wichtig, dass du es sofort und ohne Beratung unterschreiben müsstest. Auf keinen Fall solltest du einen Aufhebungsvertrag unterschreiben –
die Unterschrift kann nicht rückgängig gemacht werden.
6. Gib keine Erklärungen zu Vorwürfen ab. Es reicht, wenn du sagst, dass du das anders siehst und hierzu später Stellung nehmen wirst.
7. Lass dich nicht provozieren. Je mehr der Arbeitgeber dich unter Druck setzt, desto besonnener solltest du werden.
8. Mach dir Notizen von dem Gesprächsverlauf. Verlange eine Bedenkzeit (mindestens 24 Stunden, Wochenende oder Feiertage berücksichtigen).

Wenn nach dem Gespräch noch Fragen offen sind…
unbedingt an den Betriebsrat oder an ver.di wenden!