Archiv der Kategorie: Tarifvertrag Wohnungswirtschaft

Alles rund um die Tarifthemen des Flächentarifvertrages zwischen ver.di/IG BAU und dem Arbeitgeberverband (AGV) der Immobilienwirtschaft e.V.

[MTV WoWi] Tarifverhandlungen auf der Zielgeraden

Die Branche, gerade in Zeiten des Fachkräftemangels, attraktiver und zukunftssicher gestalten.
Was stellt Ihr euch darunter vor?
Wir auf jeden Fall mehr…

Seit Januar 2022 gab es in unterschiedlichen Sondierungs- und Verhandlungsgruppen mehrere Gespräche über den 25 Jahre alten Manteltarifvertrag und neue ergänzende Verträge. Zwischen den Tarifvertragsparteien gibt es jetzt Annäherungen in den einzel-nen Diskussionsständen.
Die Tarifkommissionen von IG BAU und ver.di haben in einer gemeinsamen Klausursit-zung vom 15. bis 17. Februar ausführlich über den Gesprächs- und Verhandlungsstand der Tarifverhandlungen insbesondere zu dem Manteltarifvertrag für die Beschäftigten in der Deutschen Immobilienwirtschaft diskutiert. Inhalt der Beratungen war auch, dass die Beschäftigten aus mehreren Optionen wählen können.
Folgende Inhalte werden im Moment verhandelt:
01-2023_Tarifinfo

[MTV WoWi] Bisher nicht viel Neues!

Nachdem die Sondierungsgespräche zwischen den Bundestarifkommissionen ver.di/IG BAU und dem Arbeitgeberverband in November krankheitsbedingt verschoben werden mussten, konnte der Termin am 19.01.23 nachgeholt werden. Mitte Februar treffen sich die Tarifkommissionen zu einer Klausur, um die Ergebnisse der Sondierung zu bewerten. Die nächsten Verhandlungen mit den Arbeitgebern sind für den 21.03.23 geplant. Weitere Infos folgen….

[MTV/ Tarifinfo Nr. 2] Es bleibt schwierig!

Nach der ersten Verhandlungsrunde im Juli fand nun am 20. September 2022 die zweite Tarifverhandlungsrunde u. a. zum Manteltarifvertrag für die Beschäftigten in der Deutschen Immobilienwirtschaft statt. Auch in dieser Verhandlungsrunde stieß die Verhandlungskommission wieder auf eine Erwartungshaltung der Arbeitgeber, die für uns nicht akzeptabel ist.

Neben den Themen Zeitwertkonto, Job-Rad, betriebliche Altersvorsorge und Umwandlung von Entgelt in zusätzliche Freizeit war es vor allem der Manteltarifvertrag, der einmal mehr zeigte, dass Arbeitgeberverband und Gewerkschaften in ihren Überlegungen noch weit voneinander entfernt sind.

Um weiterhin an der Weiterentwicklung der Themen zu arbeiten, wurde vereinbart, im November noch einmal in Sondierungsgespräche zu gehen und erst danach wieder zu verhandeln.

Wir bleiben dran, mach auch du mit!!!

WoWi – Tarifinfo 2_2022 – Es bleibt schwierig

Verhandlungen zur Umwandlung von Entgelt in Urlaub aufgenommen

Liebe Kolleg*innen,

mit dem Tarifergebnis vom 17. August 2021 haben die  Tarifvertragsparteien vereinbart, dass ab dem 5. Oktober 2021 Gespräche mit dem Ziel aufzunehmen sind, eine Regelung zu finden, in der zukünftige Tariferhöhungen in zusätzlichen Urlaub umgewandelt werden können. Die Tarifvertragsparteien haben sich, wie vereinbart, im Oktober 2021 zweimal zu Gesprächen getroffen.

In den bisherigen Gesprächen versuchten die Tarifvertragsparteien ein gemeinsames Verständnis dafür zu entwickeln, wie und in welchem Rahmen eine Umwandlung möglich ist. Wir, die  gemeinsame Verhandlungskommission der Gewerkschaften ver.di und IG BAU, haben in diesem Zusammenhang deutlich gemacht, dass wir einen Tarifvertrag vereinbaren möchten und die inhaltliche Ausgestaltung solch einer Regelung nicht den Betriebsparteien überlassen wollen.

Sowohl die Arbeitgeberseite als auch die Gewerkschaften werden jetzt die bisherigen Gespräche auswerten und im Januar 2022 weiter an einer tariflichen Lösung arbeiten.

Eure ver.di und IG BAU
Verhandlungskommission

Download: 2021-11-Tarifinfo-3-TV-Umwandl_Urlaub

Tarifforderung 2021

ver.di und IG BAU Tarifkommission beschließt die Kündigung des Vergütungstarifvertrages

Forderungen für die Tarifrunde 2021 aufgestellt

Die Tarifverhandlungen in der Wohnungswirtschaft (WoWi2021) gehen los. Der Vergütungstarifvertrag der Wohnungswirtschaft läuft zum 31. Oktober 2021 aus. Die gemeinsame ver.di und IG BAU Bundestarifkommission hat gemeinschaftlich für die fristgerechte Kündigung des Vergütungstarifvertrages gestimmt.

Wir fordern vom AGV der Deutschen Immobilienwirtschaft e. V.
  • Erhöhung der Gehalts- und Lohntafeln für alle Beschäftigte um 5,4%, mindestens 160,- € monatlich;
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütung um den Festbetrag von 70,-€ monatlich;
  • Laufzeit von 12 Monaten;
Des Weiteren fordern wir vom AGV
  • Einführung der individuellen Wahlmöglichkeit der Teilumwandlung der zukünftigen Gehalts-/Lohnerhöhung in zusätzlichen Urlaub;
  • Einführung der Einmalzahlung für die Mitglieder der tarifschließenden Gewerkschaften.
    Tarifkommissionsmitglieder bei ihrer Klausur zur Forderungsfindung

    Tarifkommission ver.di und IG BAU

Download: 2021-06-11_Tarifinfo Nr 1 (pdf, 269 kB)

Tarifabschluss in der Wohnungswirtschaft

„Besondere Zeiten -schwierige Verhandlungen“

Nach langen und äußerst komplizierten Verhandlungen haben sich die Tarifvertragsparteien am 13. August 2020 auf einen gemeinsamen Kompromiss verständigt. Alle Verhandlungsrunden standen unter dem Eindruck der Corona Pandemie und den daraus zu erwartenden wirtschaftlichen Folgen. Ziel war es ebenfalls eine möglichst kurze Laufzeit mit einer prozentualen Erhöhung zu vereinbaren.

Der Kompromiss im Einzelnen:

  1. Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhalten mit der Vergütung im Monat Oktober 2020 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn aufgrund der Mehrbelastungen in der Coronakrise eine Unterstützung gemäß § 3 Nr. 11a Einkommensteuergesetz (EStG) von mindestens 600,00 Euro.
  2. Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch im Verhältnis ihrer einzelvertraglichen Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit. § 8 Abs. 6 MTV findet für den Zeitraum vom 01.03.2020 bis31.12.2020 entsprechende Anwendung.
  3. Auf anderer Rechtsgrundlage (z.B. Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung) gezahlte oder vereinbarte Leistungen i.S.d. § 3 Nr. 11a EStG werden auf diesen Betrag angerechnet, sofern die Summe der Zahlungen 1.500,00 Euro überschreitet.
  4. Die Unterstützung für Auszubildende beträgt unter Berücksichtigung der Maßgaben der Nr. 1 mindestens 300,00 Euro.
  5. Arbeitgeberverband und Gewerkschaften empfehlen den Unternehmen eine Erhöhung der Beträge in Nr. 1 und 4 bis max. 1.500,00 Euro, soweit dies nach der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens leistbar ist.
  6. § 1 des Tarifvertrages zur Beschäftigungssicherung und -förderung in der Wohnungs-und Immobilienwirtschaft findet im Hinblick auf die Unterstützungen nach Nr. 1 und 4 keine Anwendung.
  7. Die Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen werden ab dem 01.01.2021 um 1,2 % (aufgerundet jeweils auf volle 10,00 €) angehoben. Laufzeit bis zum 31.10.2021
  8. Es wird eine Erklärungsfrist für beide Seiten von zwei Wochen vereinbart.

Beide Tarifkommissionen haben den Kompromiss breit diskutiert und gemeinsam zugestimmt.

Wir empfehlen den Betriebsräten mit der jeweiligen Geschäftsleitung in Verhandlung zu treten und eine zusätzliche Betriebsvereinbarung „Corona-Bonuszahlungen“ abzuschließen. Solltet ihr dabei unsere Unterstützung benötigen, Fragen haben und/oder einfach Feedback geben wollen, wendet euch bitte an eine der folgenden Mailadressen:

  • für die IG Bau: bundesvorstand.vbiv@igbau.de
  • für ver.di: fb13@verdi.d