Die 4 Tarifverträge „betr. Altersvorsorge“, „Zeitwertkonten_Sabbatical“, „Fahrradleasing“ und „Freistellungstage“ sind nun von allen Beteiligten unterschrieben und somit rückwirkend zum 01.07.2023 in Kraft.
Die einzelnen Tarifvertragstexte können ver.di Mitglieder in ihren ver.di Geschäftsstellen vor Ort erfragen.
Frage zum Tarifvertrag Freistellungstage:
§1: „Beschäftigte mit Ausnahme der Auszubildenden haben nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses das Recht, mit Beginn des folgenden Kalenderjahres Teile des 13. Monatsgehalts in bis zu drei freie Tage umzuwandeln.“
Bedeutet das, das Recht für alle beginnt im folgenden Kalenderjahr oder bedeutet es, nach Ende der 6-Monatsfrist ist es das nächste Kalenderjahr?
Wie zählt die 6-Monatsfrist? Muss diese bis zum 31.10.2023 (spätestes Antragsdatum) rum sein oder erst, wenn man den freien Tag nutzen will.
Bsp: Die Probezeit ist erst am 30.11.23 beendet. Den freien Tag will man im Mai 2024 haben. Durfte man bis 31.10.23 (wo noch die Probezeit war) den freien Tag für Mai 2024 (keine Probezeit mehr) beantragen?
Ein Kollege hat es so gemacht und eine Ablehnung erhalten. Es wäre schön, wenn mich einer aufklärt.