ver.di fordert die Wiederanwendung des (bundesweiten) Tarifvertrages für die Wohnungswirtschaft
Für dieses Ziel haben heute, 27.07.2021*, knapp 80 % der Beschäftigten in einer aktiven Mittagspause demonstriert.
2016 trat die Dessauer Wohnungsbaugesellschaft mbH aus dem Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft e.V. aus. Damit endete für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DWG die Anwendbarkeit des bundesweiten Tarifvertrages für die Wohnungswirtschaft. Inzwischen beträgt der Gehaltsunterschied durchschnittlich 10 % zu den tarifgebundenen Unternehmen in der Wohnungswirtschaft.
Seit nunmehr vier Jahren bemüht sich die Vereinte Diensleistungsgewerkschaft (ver.di), gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der Tarifkommission, um den Abschluss eines Haustarifvertrages, um unter anderem die Gehaltslücke zum Vergütungstarifvertrag der Wohnungswirtschaft zu schließen. Eine mögliche Einigung hinsichtlich der Rahmenbedingungen ließ die Kolleginnen und Kollegen hoffen, dass auch hinsichtlich der Vergütung eine Einigung in Sicht ist. Nach mehrfachen Aufforderungen seitens des Verhandlungsführers der Gewerkschaft an die Geschäftsführung der DWG, ein verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen, wird nun klar, dass es dies nicht geben wird.
Den Beschäftigten der DWG reicht es jetzt. Sie haben genug von der Hinhaltetaktik der Geschäftsführung und wenden sich nun an die Stadträte.
Der Stadt Dessau-Roßlau sollte es hinsichtlich der Tariftreue ein dringendes Bedürfnis sein, einem kommunalen Unternehmen, wie die DWG, die Anwendbarkeit des bundesweiten Tarifvertrages der Wohnungswirtschaft zu ermöglichen.
Die Tarifkommission hat die Stadträte über den derzeitigen Zustand bei der DWG informiert und sieht einem gemeinsamen Termin entgegen.
Für Rückfragen:
FB13-Team in SAT, Mail: fb13.sat@verdi.de
*urlaubsbedingt wird dieser Artikel leider mit etwas Verzögerung eingestellt, das macht das Thema aber nicht weniger aktuell