Neuer MTV für die Immobilienwirtschaft

Nach über 25 Jahren gibt es ab dem 01. Januar 2025 einen neuen Manteltarifvertrag für die Immobilienwirtschaft. Hier werden viele grundsätzliche Arbeitsbedingungen, wie Arbeitszeit und Urlaub geregelt.

Die Neufassung beinhaltet neben einer Reihe von Anpassungen an die aktuelle Rechtslage und textlichen Überarbeiten eine Reihe von Verbesserungen für die Beschäftigten. Dazu gehören besonders die neuen Regelungen zum Urlaubsgeld.

  • Das Urlaubsgeld wird künftig nicht mehr in einem Festbetrag geregelt. Stattdessen erhalten alle Beschäftigten, die nicht mehr in der Staffelung für Neueingestellte sind, ab dem 01. Juli 2024 ein Urlaubsgeld in Höhe von 60% einer Monatsvergütung.
  • Außerdem behalten alle Betriebsvereinbarungen, die sogar ein höheres Urlaubsgeld vorsehen, weiterhin ihre Gültigkeit.

Damit dürfen sich die Beschäftigten in der Immobilienwirtschaft somit schon im Juli über das höhere Urlaubsgeld freuen. Denn hier greift schon die Entgelterhöhung zum 01. Juli 2024 (+ 5 Prozent).

  • Das heißt: Das Urlaubsgeld ist in diesem Jahr höher als noch im vergangenen Jahr.

Über die weiteren Verbesserungen und Anpassungen, die ab Januar 2025 wirksam werden, unterrichten wir euch zeitnah.

Herzlichen Dank an alle, die in den vergangenen Jahren bei der umfangreichen Neuverhandlung des Tarifvertrags mitgewirkt haben. Egal ob am Verhandlungstisch oder durch Unterstützung in den Betrieben: Das ist euer Erfolg.

Eure Bundestarifkommission ver.di und IG BAU

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Download: 20240607_Tarifinfo_MTV

107 Gedanken zu „Neuer MTV für die Immobilienwirtschaft“

  1. Soll man lachen oder weinen ??!!
    Darauf hat man jetzt 25 Jahre gewartet?
    3 Jahre Verhandlung für so einen desolaten Abschluss?
    Verdi ist echt peinlich – nach dem desolaten Tarifabschluss – jetzt die Krönung!
    Wahrscheinlich feiert man und fährt Autokorso – weil man meint, dass die AN das als Erfolg ansehen.
    Tretet alle geschlossen zurück. Grundschüler hätten mehr rausgeholt

  2. Bedeutet es, dass Beschäftigte die sich aktuell noch in der Staffelung von z.B. 80% befinden gar keinen Anspruch auf das höhere Urlaubsgeld haben? Oder werden 80% von den 60% veranschlagt?

    Schade wäre es wirklich, wenn die „Neuen“ wieder ausgeschlossen werden während die „Alten“ immer mehr verdienen… 100% Urlaubs+ Weihnachtsgeld…

    1. Du bekommst ja nach Betriebszugehörigkeit 100% von den maximal 60% des Bruttogehaltes.

      Wenn du bei 80% angekommen bist ( 4 Jahre betriebszugehörigkeit ) bekommst du 48% – 0,8*0,6….
      Das nennt Verdi mal wieder nen Riesenerfolg – wogegen die Realität ist – dass man wieder ne krachende Ohrfeige kassiert hat.
      Das schlimme ist jedoch, dass man Ohrfeigen feiert

      1. Hab da mal eine Frage. Ich würde am 2. Juli 2024 eingestellt mit 6 Monaten Probezeit. Habe ich Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld? Mein Chef sagt nein….

        1. In § 8 (Sonderzahlungen) Nr. 4 des Manteltarifvertrages steht:
          Ausscheidende oder neu eingestellte Beschäftigte haben im Kalenderjahr für jeden vollen Monat, in dem sie gearbeitet haben, Anspruch auf 1/12 dieser Sonderzahlungen.
          und bei Nr. 8 steht:
          Probezeiten werden nur dann angerechnet, wenn sie zu einem endgültigen Arbeitsverhältnis geführt haben. Der Anspruch auf Sonderzahlung wird erst fällig, wenn die Probezeit beendet und das Arbeitsverhältnis fortgesetzt wird.

          Das bedeutet, wenn du am 02.01.2025 deine Probezeit überstanden hast, hast du Anspruch auf die Sonderzahlungen aus 2024 und diese müssten mit dem Januar 2025 Gehalt ausbezahlt werden.

  3. Moin. Vielleicht kann mir jemand meine Frage beantworten : „Wie stimmt die BTK innerhalb des Gremium ab?“ Durch Handzeichen oder Geheim? Ich finde durch Handzeichen ist nicht mehr zeitgemäß. Müsste doch aber irgendwie in der Satzung festgeschrieben sein-oder?

  4. Wer hat denn wirklich erwartet, dass dieser Verein etwas brauchbares für die AN rausholt.
    Blamable Abschlüsse werden als Erfolg verkauft.
    Erinnert mich an unsere Politiker !

  5. Sorry, aber ich fühle mich wie in einen ganz schlechtem Film, bei dem ich hoffe das er wenigstens zum Ende besser wird…aber leider erwartet mich das Gegenteil und neben der Enttäuschung hierfür meine Zeit vergeudet zu haben kostet der Spaß auch noch mein Geld….

    1. Hallo,

      jetzt haben wir wenigstens eine Steigerung des Urlaubsgeldes, wenn die Löhne / Gehälter steigen. Von 1996 bis heute hatten wir nur einen Fixbetrag. 60 Prozent eines Gehaltes halte ich für in Ordnung.

      1. Sorry,
        Das ist keine Steigerung – sondern ein erneutes einfrieren auf 60%! Klar es steigert sich leicht von Jahr zu Jahr – je nach Tarifabschluss – eine echte Steigerung wären 80-100%…
        Vor allem sollte man bedenken, dass man 25 Jahre die relative Abnahme zum Bruttogehalt hingenommen hat!!

      2. Da muss ich dir zustimmen. Wenn ich mich so umhöre wie es in anderen Branchen läuft, können wir überhaupt froh sein ein 14. Gehalt zu erhalten. Ich war mal nach AVR eingruppiert, da gab es 150 Euro im Sommer.. yey! Viele erhalten im Sommer einfach mal NIX und es gibt tatsächlich Einige unter uns, die sogar gar keine Jahressonderzahlung im Dezember erhalten. Also das finde ich bitter! Natürlich im Vergleich zu den Tarifergebnissen anderer Sparten, sind wir nicht so gut rum gekommen. Aber dennoch verdienen wir doch eindeutig gut!
        In meinen gesamten Arbeitsleben hatte ich noch nie so eine Gehaltssteigerung wie in den letzten 4 Jahren. Davor habe ich in einer anderen gut bezahlten Branche gearbeitet…
        Ich bin soweit zufrieden.

        Und vielleicht gilt die Urlaubsregelung mit den 60% ja nur für dieses Jahr, wer weiß was im neuen MT steht. Abwarten.

        1. Die Gehaltssteigerungen der letzten 4 Jahre waren gut?
          Du weißt schon, dass wir ein Reallohnverlust von 10-11% einstecken mussten in den letzten 4 Jahren ??!! ( glaubt man den offiziellen Inflationsdaten / gefühlt sind es aber deutlich mehr , da viele Waren des täglichen Bedarfs deutlich teurer sind als vorher )
          Dieses Jahr sind es auch keine 5% Steigerung, da diese erst ab Juli 24 gilt.
          Vlt hast du in einer anderen Branche gearbeitet – anders ist dein Kommentar nicht nachzuvollziehen .
          Das Urlaubsgeld hat kontinuierlich abgenommen. Jetzt zu feiern , dass es bei 60% fest ist, finde ich echt eigenartig.
          Und wir verdienen nicht wirklich gut. Die meisten Branchen haben uns deutlich abgehängt.

        2. Ich sehe es ähnlich, wie Elli. Wenn man aus einem bestimmten Teil von Deutschland und einer Branche ohne Tarifvertrag kommt (Gehalt kurz über dem Mindestlohn, etwas Weihnachtsgeld, kein Urlaubsgeld, 40-h Woche, starre Arbeitszeiten, 24 Tage Urlaub – nach über 20 Jahren bei gleichen Arbeitgeber, weil tolle Arbeitgeber in der Umgebung rarr gesät sind), ist ein Beschäftigungsverhältnis in der Wohnungswirtschaft mit diesem Tarifvertrag ein Sechser im Lotto. Plötzlich gehört man zu den im Umkreis Bestverdienenden bei einem Arbeitgeber bei dem JEDER beschäftigt werden möchte. Ja, ich bin zufrieden mit dem Tarifvertrag und den Erhöhungen auch wenn der Reallohnverlust höher ist, denn immerhin muss ich diesen nicht, wie früher zu 100% ausgleichen und gehöre trotzdem noch zu dem Personenkreis, der ganz gut durch diese Krise gekommen ist. Dies gebe ich bei aller Unzufriedenheit einmal zu bedenken.
          Es würde natürlich alles ganz anders aussehen, wenn ich mit dem gleichen Gehalt in der Münchener Innenstadt leben würde. Die Kehrseite der Medaille.
          Eventuell auch ein kleiner Gedankenstoß an all die, die sich ständig über die fehlende Streikbereitschaft wundern. Bei uns würde niemand streiken, weil es uns hier sehr gut geht.

  6. Ja genau rd. 10 % Reallohnverlust kommt hin, nachhaltig und zukünftig für alle Zeiten. Als Ausgleich gibt es einmalig gültig für ebenso alle Zeiten 1800€ . Die hätte man nach einem Jahr wieder raus, wenn der Tarif um 10% plus x gestiegen wäre.

  7. Also ich finde es erstmal ein guter Weg in die richtige Richtung. Warten wir doch erstmal ab, was die weiteren Verhandlungen ergeben.
    Klar ist es noch nicht das was man sich erwünscht, aber besser als vorher. Und wie schon einige sagten, es gibt Branchen, da hat man weder Urlaubs- noch Weihnachtsgeld.

  8. Da fragt man sich echt was die für gut finden…

    Leute wenn ich mich so umhöre in jedem eurer Verdi Tarife (selbst im Einzelhandel) waren es insgesamt 12% …und hier schafft ihr es nur auf 5% Erhöhung?

    Denkt mal darüber nach..ich weis bei euch ist immer gleich alles vergessen…

  9. Servus in die Runde,

    verstehe ich das richtig?

    Nach den sehr schwachen Tarifabschlüssen bekomme ich nun on top statt 100% Urlaubsgeld (10 Jahre Betriebszugehörigkeit) nur noch 60%?

    Und was ist mit „Das ist euer Erfolg gemeint“???

  10. 100% Urlaubsgeld = monatliches Bruttogehalt. Das bekommst doch sowieso nicht, oder doch?

      1. Das Urlaubsgeld wird doch nicht von deinem derzeitigen Bruttogehalt berechnet, sondern vom Gehalt von vor über 25 Jahren. Demnach ist deine Rechnung falsch und die nunmehr ausgehandelten 60 % von deinem jetzigen sowie zukünftigen Gehalt sind somit eine Steigerung 🙂

        1. Sehe ich auch so. Jetzt haben die AN eine Steigerung, was sie seit 1996 nicht hatten. Steigt das Gehalt – steigt das Urlaubsgeld. Dass es „nur“ 60% sind, damit kann ich leben.

        2. Ok interessant, wir haben immer die Staffelung nach dem aktuellem Bruttogehalt bekommen.

          Somit war das mehr oder weniger bei ein 14tes Gehalt. Auch bei anderen Genossenschaften bei uns…

          Evtl. wird das jetzt dann eh bei uns übertariflich bezahlt 🙂

      1. Bei uns ist es auch so, dass wir schon ewig 100 % vom Juligehalt als Urlaubsgeld bekommen haben und das muss auch weiterhin so gezahlt werden. Der AG kann also nicht einfach abwerten auf 60 %.

        Ich wusste im übrigen bis vor Kurzem auch gar nicht, dass es so eine feste Urlaubsgeldtabelle im MTV von 1997 gab.

        1. Das Urlaubsgeld wurde 1996 eingefroren, dazu gab es eine Regelung, das Neueingestellte dieses eingefrorene Urlaubsgeld im
          1. Berufsjahr 50%
          2. Berufsjahr 60%
          3. Berufsjahr 70 %
          4. Berufsjahr 80%
          5. Berufsjahr 90%
          ab 6. 100%
          erhalten.
          Von daher Glückwunsch an diejenigen, die von ihrem AG schon immer 100% erhalten haben, bei mir war das so wie ich es beschrieben habe.

          1. Ja bei der Neueinstellung habe ich auch bei 50 % angefangen. Aber die Berechnungsgrundlage waren 100 % meines aktuellen Monatsgehaltes und eben nicht die hier angesprochene eingefrorene Tabelle. Das ist natürlich seit 1996 bitter für diejenigen, die das tatsächlich so bekommen haben. Dann wäre die jetzige Regelung zwar schonmal eine Verbesserung aber wenn man andere Branchen anschaut, die bei der Tarifverhandlung mit fast zweistelligen Beträgen nach Hause gegangen sind natürlich immernoch bitter.

  11. Zweistellige Prozente bei der Erhöhung des Tarifgehaltes meine ich natürlich. Die Chemieleute bekommen jetzt sogar einen Tag Urlaub mehr.

    1. im neuen Manteltarifvertrag bekommt man jetzt zum 25 jährigen Jubiläum anstatt 600 € brutto, zwei freie Tage, sonst nichts.

      1. Echt jetzt? Das ist bei uns im Betrieb -und den Mitarbeitern- noch nicht angekommen. Wurde das hier mal kommuniziert?

        Viele Grüße

  12. Bei uns gab es maximal 70% vom Tarif aus 97, also sind die 60% vom aktuellen Tarif deutlich mehr. Dafür haben wir halbe Lohngruppen was das Ergebnis wieder etwas schmälert ….

  13. Wie kann man diese Blamage ernsthaft als Erfolg oder einen Schritt in die richtige Richtung werten.
    Wir haben 27 Jahre lang immer weniger Urlaubsgeld ( relativ ) bekommen !
    Jetzt friert man es auf 60% ein vom brutto und alle fahren Autokorso. Mich wundert wirklich nicht, dass wir solche Abschlüsse erzielen, wenn die Ansprüche hier so winzig sind.

    1. Hallo und guten Morgen,

      ja, die Urlaubsgeldberechnung fußte Jahrzehntelang auf den Gehältern von 1996. Soweit gebe ich Dir da Recht. Es hat sich nichts getan, jetzt kommt Bewegung in die Geschichte und scheinbar ist Dir das zu wenig. Klar, das ist Deine Meinung und die akzeptiere ich natürlich. Ich hingegen sage, dass jetzt mein Urlaubsgeld mit jeder Erhöhung meines Gehalts auch steigt, was ich positiv sehe.

      1. Monnem, das kann doch nicht dein Ernst sein.
        Du siehst also jetzt das Einfrierendes Urlaubsgeldes auf 60% als positiven Trend? Dafür musst du aber den Verlust des Urlaubsgeldes über Jahrzehnte in Relation setzen. Es waren mal 100% – also Verlust von 40%! 80% wäre ein Erfolg – das Erreichte mit Sicherheit nicht!

        1. Also mein Urlaubsgeld ist, bedingt durch die neue Berechnung, jetzt höher als die letzten Jahrzehnt. Da verstehe ich jetzt Dich nicht. Du legst evtl. bei dieser Rechnung einen anderen Grundwert an.

          Viele Grüße Monnem

  14. Hallo liebe ver.di,

    was bedeutet denn, dass wir „die weiteren Verbesserungen und Anpassungen, die ab Januar 2025 wirksam werden“ ZEITNAH unterrichtet werden? woran scheitert es dnen gerade, uns die Informationen mitzuteilen? Gibt es hier noch Fristen, die ihr einhalten müsst?

  15. Warum sollten sie? Das ist ein öffentliches Forum und Informationen stehen nur MitgliederInnen zu. Könnt ja mal bei Ver.di, zum Beispiel mit „Regenbogenfan“ anrufen. Glaube nicht, dass ihr Auskünfte bekommt. Und das ist auch gut so, obwohl ich Regenbögen schön finde.

  16. Bei mir wären das aktuell 9€ mehr Urlaubsgeld! Da klatsche ich doch mal in die Hände… Aber Okay, das Urlaubsgeld wächst nun mit dem Gehalt mit.

    Wie sieht es mit Weihnachtsgeld aus? Im Text steht nur was von Urlaubsgeld.

    Dieses Jahr greift da überhaupt nichts mehr, da wir im Juni das Urlaubsgeld bekommen…

  17. Moin. Also bei den Uberlegungen der Verbesserungen und Anpassungen des MTV, wäre eine höhere Urlaubsvergütung, sowie zwei Tage mehr Urlaub nur für GEWERKSCHAFTSMITGLIEDERINNEN, mehr als überfällig und gerecht.

    1. Das könnte auch einen positiven Effekt für Verdi haben. Eventuell würden einige neue Mitglieder hinzu kommen.

      1. Das würde, meiner Meinung nach, aber nicht die Austritte nach der letzten Verhandlungsrunde kompensieren.

    2. Aufgrund deiner geistig eingeschränkten Beiträge gehe ich davon aus, dass du eh schon 5 Tage mehr Urlaub erhältst!
      Gerecht wäre, wenn du hier nichts mehr von dir geben würdest !!

  18. Moin, ich habe das Gefühl, hier werden Äpfel mit Birnen verglichen: Die, die lt. Tarif bezahlt werden und die, die außertarifliche Vereinbarungen im Unternehmen haben (es aber gar nicht wissen, dass …) beklagen sich über den „Fall von 100% auf 60%“ Fakt ist doch: Die eigene Basis checken, Anspruch checken und dann schreiben. Ich kam seinerzeit aus einem tariflosen Konzern und genieße es jetzt, einen Tarifvertrag im Rücken zu haben und zusätzlich noch außertarifliche Regelungen, die BVen als Basis haben. Solange die nicht gekündigt werden …

    1. Hallo,
      auch ich bin etwas verwundert, dass anscheinend nicht wenige AN in der Wohnungswirtschaft in den letzten Jahren die Höhe ihres Urlaubsgeldes nicht auf dem Schirm hatten bzw. die Berechnungsgrundlage des eigenen Urlaubsgeldes nicht wussten / wissen.

  19. Hallo,
    da hier schonmal auf die Staffelung eingegangen ist für Neueingestellte für das Urlaubsgeld. Ich habe mich persönlich bei einem Bekannten informiert der Jurist im Arbeitsrecht ist. Also, alle die sich AKTUELL in einer Staffelung , werden sofort mit 60% vergütet ohne dann noch eine weitere Staffelung zu berücksichtigen. Dies ist nach dem neuen Tarif hinfällig, da wir nach dem alten Tarif eingestellt wurden und somit keine Neueingestellte mehr sind.
    Anders sieht es mit dem Weihnachtsgeld aus, da dort keine Veränderung im Tarif festgelegt wurde und schlechter stellen geht eh nicht.

    1. Guten Tag,
      bei mir wurde die alte Regelung angewendet, da ich ich noch im Staffelungszeitraum bin.

      Viele Grüße
      Monnem

  20. Also verstehe ich das richtig

    Das wir 60 % des aktuellen Gehalts bekommen.

    Aber eine höhere Staffelung über die Jahre gibt es nicht????

    Ausser für alt Verträge die vor 1996 waren

    1. Hallo Olli,

      ab diesem Jahr, genau ab dem 01.07.2024, erhältst Du ein Urlaubsgeld in Höhe von 60 Prozent Deines jeweils aktuellen Gehalts. Steigt Dein Gehalt, dann steigt auch Dein Urlaubsgeld.

      Viele Grüße

    2. Hallo Olli,

      ich versuche es mal als Berechnungsformel darzustellen:

      x entspricht pers. aktuellem Monatsgehalt
      y entspricht pers. Monatsgehalt aus dem Jahr 1996
      a entspricht Staffelungsfaktor

      Anz. d. Jahre
      im Beschäftigungsverhältn. | a
      ———————————–+——–
      0 (kurz nach d. Einstellung) | 0,5
      1 Jahr | 0,6
      2 Jahre | 0,7
      3 Jahre | 0,8
      4 Jahre | 0,9
      ab 5 Jahren | 1,0
      ———————————–+——-

      Bisher:
      Weihnachtsgeld: a * 100% * x
      Urlaubsgeld: a * 100% * y

      Neu ab 01.07.2024:
      Weihnachtsgeld: a * 100% * x
      Urlaubsgeld: a * 60% * x

      Da das Monatsgehalt aus dem Jahr 1996 nicht den ständigen Tarifanpassungen/Tariferhöhungen unterworfen war, hat man jetzt trotz, dass es (nur) 60% des aktuellen Monatsgehalts sind unterm Strich mehr raus.

      Mfg Markus

  21. Hallo,
    ich möchte mal die Diskussion auf die „weiteren“ Änderungen des MTV lenken. Urlaubsgeld ist ja jetzt genug durchgekaut worden. Was ist mit den „weiteren Änderungen“ gemeint und was davon zum 01.01.2025 schon umgesetzt? Gibt es da schon nähere Angaben zu?

  22. Laut Arbeitgeberverband werden folgende Seminare angeboten, aufgrund des neuen Vertrages ab dem 01. 01.2025.

    Das Seminar wird folgende Themen beinhalten:

    Gestaltung von Arbeitsverträgen
    Eingruppierung/Leistungszulagen/Flexible Vergütung
    Dauer und Lage der Arbeitszeit
    Urlaub
    Sonderzahlungen
    Entgeltfortzahlung
    Jubiläumszuwendungen/Sterbegeld/Arbeitsbefreiung
    Beendigung des Arbeitsverhältnisses/Befristung
    Ausschlussfristen

  23. Na, da haben unsere Vorstände ja mal ne Aufgabe sich schlau zu machen. Wichtig ist bei den aufgezählten Punkten die Eingruppierung. Leistungszulagen und Flexible Vergütungen sind meist nicht Rentenrelevant. Bei der Eingruppierung ist das so, und ich wiederhole mich da gern, dass nicht euer Chef euch eingruppieren kann, sondern nur der Tarifvertrag. Die Macher der Tarifverträge haben meist nie in der Wohnungswirtschaft gearbeitet und kennen die Abläufe nicht. Außerdem haben sich die Abläufe in den letzten Jahrzehnten stark verändert und betteln um Überarbeitung im Tarifvertrag. Anmerkung: gegen eine falsche Eingruppierung könnt ihr klagen. Ihr müsst natürlich Mitglied in der Gewerkschaft sein und euer Unternehmen im AGV. Wichtig ist auch, dass im Arbeitsvertrag eine Stellenbeschreibung vereinbart wird, um eine neue Eingruppierung bei Veränderungen des Arbeitsplatzes vornehmen zu können.

  24. Kommt da aber seitens der Gewerkschaft auch noch eine Info, wie der derzeitige Stand ist und wann mit einer Verkündung zu rechnen ist?

  25. Das da Seminare angeboten werden ist ja toll, aber das sagt ja nichts darüber aus, welche Veränderungen konkret geplant sind und wie zeitnah diese umzusetzen sind.
    Ich fände es generell schön, wenn etwas mehr Informationen seitens der Gewerkschaft kämen. Dann gäbe es nicht immer so viel Raum für Spekulationen und Frust.
    Vielleicht könnten sich die Verantwortlichen dazu kurz äußern. Ich denke alle warten gespannt auf das, was ausgehandelt wurde bzw. werden soll.

    1. Hallo Sandra,

      das wird sicher erst bekannt gegeben wenn es die Spatzen vom Dach pfeifen.

      Viele Grüße
      Monnem

  26. „Über die weiteren Verbesserungen und Anpassungen, die ab Januar 2025 wirksam werden, unterrichten wir euch zeitnah.“

    Hallöchen, wann wird darüber informiert? Zeitnah bedeutet?

    Danke

  27. Hallo,

    gibt es nun noch weitere Informationen?

    Mittlerweile sind über vier Monate vergangen.

    Irgendwie ist Kommunikation ein Fremdwort.

  28. Servus Fritz,

    da kannst Du LEIDER noch viele tausend Mal fragen. Die geben Dir / uns keine Antwort.

    Viele Grüße
    Monnem.

  29. Auf der Seite https://www.hamburg.de/iason/apps/tarifvertraege
    findet man unter dem Suchbegriff „Immobilien“ den neuen Manteltarifvertrag. Meiner Meinung nach hat sich für uns nichts verbessert, sondern höchstens verschlechtert. Denn die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer hat sich bei längerer Betriebszugehörigkeit verlängert.
    Tolles Ergebnis , danke Verdi 🙁

    1. Moin Andy, danke für den Link. Kann mensch gut mit arbeiten! Du hast recht mit den Kündigungsfristen. Ich dachte immerdie gelten nur für die Arbeitgeber. Ist in den meisten Tarifverträgen wohl auch so. Wieder was gelernt.

  30. Hallo,

    gibt es schon weitere Informationen? Vielleicht auch für die Verdi-Mitglieder Seminare zu den Themen? 😉
    Oder wenigstens eine Zusammenfassung der geänderten Themen?

  31. Man könnte annehmen, dass es sich hier um eine Seite handelt, welche gar nicht mehr von den Gewerkschaftsvertretern bedient wird. Unter aktuelles findet man Beiträge, welche schon uralt sind und auf unsere Anfragen reagiert kein Mensch. In der Ankündigung vom Abschluss des Manteltarifvertrages wurde über eine zeitnahe Mitteilung hinsichtlich weiterer Änderungen ab 2025 geschrieben. Nun sind mittlerweile 4 Monate vergangen und es gibt trotz mehrmaliger Anfragen keine Info. Ein einfaches „Wir sind noch in der Planung oder es ist noch nicht final abgeschlossen“ würde doch reichen. Dann hätte man aber wenigstens das Gefühl, hier ist noch jemand aktiv.

  32. Wenn es stimmt bietet nur der Arbeitgeberverband Seminare zum neuen Manteltarifvertrag an (siehe oben). Änderungen kann mensch selbst nachvollziehen. O. K. eine Erläuterung wäre nicht schlecht. Bei Unklarheiten fragt am besten euren Betriebsrat.

  33. Hat ver. di eigentlich einen Podcast in dem auch wohnunswirtschaftliche Themen angesprochen werden? Wäre doch ein super Thema!

  34. Also gibt es jetzt noch nennenswerte Neuigkeiten bzw. Verbesserungen oder nicht? Mittlerweile schreiben wir Ende November. Man kann doch nicht im Juni eine zeitnahe Information ankündigen und dann überhaupt nicht mehr reagieren.

  35. Auf der einen Seite wird das „schlechte“ Tarifergebnis mit der geringen Anzahl an Mitgliedern in der Gewerkschaft begründet, auf der anderen Seite wird alles dafür getan, die Mitgliederzahlen durch leere Versprechen und Inaktivität zu reduzieren.

    Nach dem zumindest „lahmen“ Ergebnis der vergangenen Tarifverhandlungen habe ich erstmals, nach nunmehr 20 Jahren in der Wohnungswirtschaft, darüber nachgedacht Verdi beizutreten. Ich muss gestehen, dass ich mich vorher nicht wirklich mit dem Thema auseinandergesetzt habe. Wahrscheinlich ging es mir bei meinem AG doch immer „zu gut“.

    Nachdem ich jetzt in den letzten Monaten die Aktivitäten hier verfolgt habe, bin ich wieder zu der Entscheidung gelangt, mich lieber Selbst um meine Belange zu kümmern.

    Viel Erfolgt dann bei den kommenden Tarifverhandlungen. Sie werden sicher 5 bis 10 Minuten andauern….

  36. Es waren doch mal Änderungen bei den Einordnungen in die jeweiligen Gehaltsgruppen vorgesehen. Weiß zufällig jemand, ob das noch so geplant ist?

  37. Ich gebe zu, das verstehe ich nicht ganz….
    „Erhöhung oder Absenkung der Arbeitszeit (Arbeitszeitkorridor)
    Auch in diesem Punkt sind die Möglichkeiten der Anwendung erheblich eingeschränkt und verschärft worden. Wie alle Paragraphen in diesem Tarifvertrag dient auch dieser nur der Beschäftigungssicherung und nicht zur Erhöhung der Arbeitszeit durch die Hintertür. Zukünftig muss der Arbeitgeber die Ausweitung der Arbeitszeit bei den Tarifvertragsparteien beantragen, begründen und genehmigen lassen. Dazu haben sich die Tarifvertragsparteien auf ein Verfahren geeinigt. Regelungen zur Arbeitszeit, die vor Abschluss des neuen Tarifvertrages abgeschlossen wurden, laufen zum 31. Dezember 2025 aus und verlieren ihre Wirkung. Nachfolgeregelungen müssen dann neu beantragt, begründet und genehmigt werden.“
    Könnte das jemand kurz erklären?

  38. Ich verstehe dies so, wenn innerhalb einer Firma unterschiedliche Arbeitszeiten vereinbart wurden, müssen diese nun einheitlich sein. Abweichungen gäbe es nur, wenn die Tarifkommision zustimmt. Manchmal wurde dies durch betriebliche Vereinbarungen so geregelt. Diese betrieblichen Vereinbarungen würden dann zum 31.12.2025 auslaufen.

    Schön ist es trotzdem, dass wir uns hier immer selbst organisieren müssen. Es wäre toll gewesen, wenn es seitens der Gewerkschaft mal eine kurze Info in diese Portal gegeben hätte. Man kann hier wirklich denken, dass diese Seite nicht mehr aktualisiert wird.

  39. Das habe ich mich ja auch gefragt. Es gibt so gar keine Reaktion mehr. Neuerungen scheint es nun doch keine mehr zu geben, vielleicht auch nur keine Verbesserungen für die Arbeitnehmer.
    Ich finde, man fühlt sich nicht besonders gut durch die Gewerkschaft vertreten. So werden mit Sicherheit keine neuen Mitglieder gewonnen.

  40. Guten Tag zusammen,

    Gibt es eigentlich schon einen „Fahrplan“ für den kommenden Vergütungstarifvertrag?

    Wann wird in etwa die erste Runde stattfinden und mit welcher Forderung wird man in die Verhandlung gehen?

    Im öffentlichen Dienst wird aktuell 8%, aber mindestens 350 Euro gefordert.

    Viele Grüße

    1. Hallo Tobsen,

      Der Tarifvertrag läuft bis zum 31.10.2025.
      Also können wir denk ich mal ca August mit den ersten Verhandlungen rechnen. <<–meine Meinung

      Ich hoffe persönlich am meisten das dieses mal die Lohngruppen auch an die Gehaltsgruppen angepasst werden im Bezug auf die Anrechnung der Betriebszugehörigkeit. Das wäre mal an der Zeit um allen Lohn-Empfänger mal ein bissel Wertschätzung zu zeigen.

  41. Dieser Verein hat sich bei den letzten Verhandlungen so über den Tisch ziehen lassen !
    Wer glaubt denn allen Ernstes , dass man nun etwas brauchbares aushandelt??!
    Das man hier gar nicht reagiert, zeigt doch was für AN Vertreter das sind!
    Einfach nur peinlich. Man hat doch gar keine Lust etwas für die Beschäftigten rauszuholen !
    Und dann sagt man am Ende – zu weniger Mitglieder! Wie will man denn mit dieser arroganten und non-chalanten Art Mitglieder gewinnen ???
    Totale Fehlbesetzung!

    1. Warum sollte Ver. di in diesem Forum auf anonyme Trolle reagieren, die vielleicht noch nicht mal MiitgliedInnen der Gewerkschaft sind. Habe ich volles Verständnis.

      1. Weil vielleicht genau hier um Nichtmitglieder geworben werden könnte, würde man hier ausreichend informieren?!

  42. Ich finde auch, dass ein bisschen mehr Infos auf dieser Seite schön wären. Schließlich informierten Sie Mitte vergangenen Jahres letztmalig und teilten mit, dass zeitnah weitere Informationen folgen würden. Trotz mehrmaliger Anfragen geschah nichts. Natürlich bekommt man die Informationen auch über andere Quellen, meistens sogar schneller. Aber wenn man die Mitgliederanzahl einer Gewerkschaft erhöhen will, sollte man wenigstens so tun, als ob man sich für diese Personen interessiert. Ich weiß, dass immer schnell geschimpft wird. Aber man kann doch die Leute nicht im Regen stehen lassen und mit Ignoranz strafen. Die Entscheidung für oder gegen eine Gewerkschaft trifft ja jeder selbst und das meistens anhand unterschiedlicher Beweggründe. Aber ein Desinteresse von den Gewerkschaftsvertretern ist natürlich kein guter Grund in eine Gewerkschaft einzutreten.
    Das hier einige Fakenamen verwenden und andere ihren vollständigen Namen ist doch völlig unwichtig. Auch hier spielen oftmals Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Rolle. Trotzdem sollte jeder ordentlich behandelt werden und ist ernst zu nehmen. Ich denke alle Mitarbeiter in der Wohnungswirtschaft haben in den letzten Jahren viel Veränderung gespürt. Der Arbeitsaufwand ist gestiegen, Herausforderungen mit ausländischen Mietern gefolgt von Sprachbarrieren spielten eine Rolle, gesetzliche Vorgaben mussten kurzfristig umgesetzt werden (ob sinnvoll oder nicht spielt hierbei keine Rolle). Da sollte uns allen Respekt gezollt werden. Wenn der Mindestlohn steigt, zeigt sich, dass der Abstand zu unserem Einkommen bei den eher mauen Tarifabschlüssen deutlich sinkt. Waren wir vor vielen Jahren eine gutbezahlte Branche, tümpeln wir nun eher im unteren Mittelfeld. Das sollte sich ändern. Natürlich braucht man hier eine breite Masse hinter sich. Dazu muss man aber auch den Leuten das Gefühl vermitteln, dass eine breite Masse und neue Gewerkschaftsmitglieder gewünscht sind.

  43. Moin Sandra, du kannst jederzeit den Verfasser dieses Posts, Guido Jurok, kontaktieren und ihn um Aufklärung bitten. Es gibt bei einer Gewerkschaft hauptamtliche und ehrenamtliche MitarbeiterInnen. Sie alle müssen den MitgliederInnen Rede und Antwort stehen. Dieses Forum ist ein öffentliches, moderiertes Forum. Das bedeutet aber nicht, das Guido auf jeden Kommentar eingehen muss. Dazu ist er nur gegenüber MitgliederInnen verpflichtet. In diesem Forum können InternetnutzerInnen Tipps und Wissen sowie Meinungen und Erfahrungen austauschen.
    Was ich Guido vielleicht vorwerfen kann, keine Kommentare „die unter die Gürtellinie“ und gegen die Netiquette im Netz verstoßen , gelöscht hat.
    Deine Äußerungen zu deinen Erfahrungen aus der Vergangenheit, müsstest du schon näher erläutern. Wovor hast du Angst? Anonyme Posts oder Schreiben gehören in den Papierkorb. Das war schon vor der Digitalisierung so.
    Ubrigens der Mindestlohn in Deutschland beträgt seit Januar 2025 12,82€. Die nächste Erhöhung ist erst ab 2026 möglich. Mal sehen wie die Poltik, dass den WählerInnen verkauft, die ja 15€ versprechen. Ein hoher Mindestlohn ist für alle folgenden Tarifverhandlungen vom Vorteil.

    P. S. Grüße an Monnem Pride. Gutes gelingen in 2025.

    1. Das Forum hier ist doch nichts anderes als das hier nicht gewerkschaftliche Personen ihren Frust ablassen über angebliche Fehlleistungen Verdis denen gegenüber, die nicht im Ansatz einen irgendartigen Anspruch erheben dürften.

      Das man dann hier auf übelste Weise von Trollen beleidigt wird und man Mails an Verdi Verantwortliche schicken muss, damit das wieder gelöscht wird ist unterste Schublade. Auch Verdi hat das Persönlichkeitsrecht einzuhalten und darf solche Kommentare nicht veröffentlichen. Dazu gibt es heute Algorithmen, die das nicht zulassen.

      Hier ist Verdi leider rückständig.

      Franz ich bin da dir, deine Posts sind die wenigen die Klarheit zeigen. Die meisten anderen sehen das nicht. Hier wäre es sinnvoll, das nur Mitglieder schreiben dürfen. Alle anderen können sich bei Facebook auslassen.

  44. Moin Dietmar, ich habe es irgendwann bei WoWi-vernetzt erwähnt. Wir haben bei der IGBAU auch ein Forum. Der Zugang ist nur für MitgliederInnen möglich. Mit Eingabe der MitgliederInnen-Nummer erscheint auch der volle Name. Das Forum ist gedacht für alle Branchen, welche die IGBAU abdeckt. Im wesentlichen sind das Bauhauptgewerbe und das Gebäudereinigerhandwerk. Posts für die WoWi findet mensch nur selten. Ich arbeite daran. Themen gäbe es genug :
    1. Einfluß der Wohnungskonzerne bei Tarifverhandlungen.
    2.Eigener AGV für ehemalige gemeinnützige Wohnungsunternehmen.
    3.Neues Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz.
    4.Wasmachen eigentlich unsere
    GewerkschaftsvertreterInnen in den Aufsichtsräten für uns?
    5.et cetera pp. Oder- dir fallen sicher auch einige ein.

      1. Tarifautonomie Lucie mal informieren. Wenn 1000 Arbeitnehmer in der WOWI tätig sind und davon 10 gewerkschaftlich organisiert und Beiträge zahlen, was würdest du machen als Verdi Vertreter. Würdest du dich von den Nichtzahlern veräppeln lassen ?

  45. Ich würde wenigstens versuchen, neue Mitglieder zu gewinnen. Dies kann man nur, indem man aufzeigt, was die Vorteile einer Mitgliedschaft sind und wie sich gut organisiert werden kann. Aber es geht auch gar nicht darum, dass sich die Gewerkschaftler nicht in diesem Forum beteiligen. Es geht darum, dass am 10.06.2024 angekündigt wurde, zeitnah über weitere Veränderungen / Verbesserungen zum 01.01.2025 zu informieren und dies trotz mehrmaliger Nachfrage keine Reaktion hervorrief. Es ist nun mal so, dass auch Nichtmitglieder die Vorzüge der Tarifergebnisse genießen. (Wie übrigens in fast allen Branchen). Wenn man sehen würde, dass sich bemüht wird, etwas zu erreichen, würde man sich vielleicht auch organisieren. Aber schon die Aussage, dass man eh nicht viel bewegen kann, ist irgendwie befremdlich. Schließlich hätten vielleicht auch Nichtmitglieder ihren Betrag dazu geleistet.

  46. Moin Lucie, eigentlich ist von Dietmar und mir alles gesagt. Wenn du meinst ich gehöre zur Arbeitgeberseite, muss ich dir recht geben. Zumindest physikalisch. Ich stelle meine Arbeitskraft zur Verfügung, also bin ich Arbeitgeber. Mein Chef profitiert davon und ist in diesem Fall Arbeitnehmer.

    Erst die Arbeit, dann das Geld, hat sich gottseidank, auch unter der Hilfe von Gewerkschaften, verändert. Heute ist es Usus, sein Geld am 15 j.M. auf dem Konto zu haben. Manche AG tun sich mit der pünktlichen, oder überhaupt mit Zahlungen, schwer. Auch da ist es gut, wenn mensch in der Gewerkschaft organisiert ist. und unter Hilfe des Rechtsbeistandes des DGB sein Geld einklagen kann.

    Die weitere Arbeit hier aufzuführen , warum ICH EINE GEWERKSCHAFT HABE, mache ich mir nicht. Findest du aber unter „10 Gründe für Ver.di“ im Netz. Bei der IGBAU sieht es ähnlich aus. Durch Statuten und Satzung habe ich immer die Möglichkeiten Einfluß zunehmen.

    Folgendes Statement meiner Gewerkschaft zu populistischen Parteien rundet sicher die Gründe eine Gewerkschaft zu haben ab:

    „Angesichts des Zulaufs extremistischer Parteien ist es eine umso wichtigere politische Aufgabe aller Demokraten, mit festem Willen, klaren Aussagen und Durchsetzungsmacht die Alltagsprobleme der arbeitenden Mehrheit in Deutschland gemeinsam anzupacken. BetriebsrätInnen in Unternehmen zu etablieren, ist dafür ein wichtiges Instrument.

    Also Lucie, wenn das nicht alles Gründe für deine Mitgliedschaft bei Ver.di sind, weiß ich auch nicht weiter.

    Out ohne Over.

  47. Moin Sandra. Gewerkschaften sind zwar politisch aber keine Partein. Wie Dietmar richtig erwähnt gilt die Tarifautonomie. Eine Ausnahme ist die Festlegung des Mindestlohnes, wo die Politik mitentscheiden kann. Für Wandelungen und Wechsel in der Politik reicht deine Stimme. Wünscht du Veränderungen in der Gewerkschaftpolitik, mußt dafür Mitglied sein. Und die kostet nunmal Geld.

  48. Leider haben Franz und Dietmar trotzdem keinen plausiblen Grund genannt, warum Nicht-Mitglieder nun welche werden sollten, wenn die AN Vertreter so eine Ignoranz an den Tag legen??!
    Nichts anderes war es nach den letzten desolaten Abschlüssen – Arroganz und Ignoranz !
    Oder irre ich mich da ???

    1. Ja! als Nichtmitglied profitierst du sogar von desolaten Abschlüssen ansonsten hättest du gar nix bekommen!

          1. Wenn du nicht weiter weißt, schreibst du immer das gleiche . Habe ich mir in den anderen Chats durchgelesen. Keine Argumente, einfach laut schreien und hoffen, dass man gehört wird….

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