Alle Beiträge von Christina

Unterschriftenaktion – Abschluss & Übergabe

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie ihr ja wohl wisst, haben wir bei euch Unterschriften gesammelt, wer sich bei der TSP für einen Tarifvertrag mit ver.di ausspricht.


208 Unterschriften haben wir sammeln können. Als wir mehr als die Hälfte der Belegschaft zusammen hatten, haben wir als Tarifkommission einen Termin angefragt, um der Geschäftsführung die Unterschriften zu übergeben.
Wie hat unsere Geschäftsführung reagiert?
Wir bekamen mitgeteilt, dass sich die Geschäftsführung mit der Tarifkommission nicht offiziell unterhält, weil sie ja Tarifgespräche ablehnt und somit jegliche offizielle Kommunikation hierzu mit der Tarifkommission. Da es sich hier um Unterschriften für einen Tarifvertrag handelt, konnte sie diese aus deren Sicht also nicht offiziell in Empfang nehmen.

Da unsere Geschäftsführung gegenüber den ArbeitnehmerInnen aber ein anders Zeichen setzten wollte, hat sie sehr wohl die Unterschriften von ArbeitnehmerInnen entgegen genommen, übergeben von ArbeitnehmerInnen.

So machten sich also Christina, Gaby, Patrick und Jan (die ganz zufällig vier der sechs ver.di-Tarifkommissionsmitglieder sind) am 13.10. zu einem Termin bei der Geschäftsführung auf um diese Unterschriften zu übergeben.

Obwohl sie sich nicht offiziell mit der Tarifkommission treffen wollte, hat die Geschäftsführung uns ArbeitnehmerInnen noch mal dargelegt, warum aus ihrer Sicht ein Tarifvertrag unnötig sei.

Wir waren zwar nur als ArbeitnehmerInnen geladen, haben aber ebenfalls unsererseits dargelegt, warum wir einen Tarifvertrag für sinnvoll halten.

Eine Annäherung gab es logischerweise somit nicht, konnte es ja auch nicht: Es war ja kein Gespräch zwischen ver.di / Tarifkommission und Geschäftsführung.

Wir bedauern das und hoffen weiterhin, dass das Gesprächsangebot zu einer Tarifverhandlung angenommen wird.

Streiks müssen doch nicht sein nur um mit der Geschäftsführung ins Gespräch zu kommen… oder doch?

Deine Rechte und Pflichten im Streik

Der Streik ist nicht nur im Grundrecht verankert (Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz), sondern auch für Jedermann – egal ob gewerkschaftlich organisiert oder nicht; festangestellt, Azubi, Leiharbeitskraft – ein rechtmäßiges Mittel zur Durchsetzung von Tarifforderungen (BAG v. 12.09.1984 – 1 AZR 342/83).

Die Teilnahme an einem rechtmäßigem Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Maßregelungen durch den Arbeitgeber aufgrund einer Streik-Teilnahme sind verboten, der Arbeitgeber darf auch den streikenden Arbeitnehmern nicht aufgrund dessen kündigen. Und es besteht ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung nach dem Ende des Streiks.

Das Arbeitsverhältnis ruht während des Streiks. Daher besteht auch kein Anspruch auf Arbeitsentgelt für den Zeitraum. Hier kommt natürlich der Vorteil einer ver.di-Mitgliedschaft am Deutlichsten heraus. Denn die ver.di zahlt Streikunterstützung, berechnet auf dem Mitgliedsbeitrag, seit wann man Mitglied ist und dem durchschnittlichem Einkommen der letzten drei Monate. Ein Blick auf https://www.verdi.de/service/beratung-unterstuetzung/++co++f4f64900-bdd0-11e0-7de3-00093d114afd lohnt sich also.

Kein Arbeitnehmer kann zum Streikbruch bzw. Streikarbeit verpflichtet werden. Streikbrecher dürfen nicht vom Arbeitgeber bevorzugt werden, ergo: Jede aufgrund des Streikbruchs beruhende Vergünstigung für Streikbrecher steht, sofern nicht sachlich begründet, auch den streikenden Mitarbeitern zu (BAG v. 11.8.1992 – 1 AZR 103/92, BAG v.13.7.1993 – 1 AZR 676/92).

Auch die arbeitenden KollegInnen mit Überstunden zu versorgen, ist rechtswidrig und unwirksam. Besonders, da Mehrarbeit eh eine vorherige Zustimmung des Betriebsrates bedarf (§ 87 BetrVG).

Die Geschäftsleitung darf einseitig keine sog. Notdienstarbeiten organisieren, besonders nicht wenn die frei ausgelegt dazu dienen, die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes zu erreichen. Notdienstarbeiten dürfen nur „zur Erhaltung der Substanz des Eigentums“ verlangt werden. Sollten Notdienstvereinbarungen getroffen werden, kann das nur zusammen mit der ver.di-Streikleitung geklärt werden.

Als mögliche Reaktion des Arbeitgebers kann es zu Aussperrungen kommen (d.h. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmern die Wiederaufnahme der Arbeit für den zuvor bestreiktem Zeitraum verwehren). In dem Fall darf der Arbeitgeber nicht zwischen Streikenden und Streikbrechern unterscheiden. Auch für diese Zeit haben ver.di-Mitglieder Anspruch auf Streikunterstützung.

Um einen reibungslosen und ordnungsgemäßen Streikablauf zu gewährleisten, haben sich alle KollegInnen an die Anweisungen der Streikleitung zu halten. Natürlich hängen die Wirksamkeit und der Erfolg des Streiks vom persönlichen Einsatz der KollegInnen ab. Über das Ende bzw. die Unterbrechung des Streiks entscheidet der Bundesvorstand oder die von ihm beauftragte Streikleitung.

Hier noch mal eine komplette Übersicht zu euren Rechten im Streik

Es war einmal… Teil 1

Es war einmal… Oder: Die unendliche Geschichte über Enten, Klebezettel, Matten, Buttons, Banner und Co. Teil 1

In den letzten Tagen tauchten immer wieder vermehrt Sachen in den TSP-Standorten auf… Klebezettel, Enten, Buttons, Banner und Fußmatten fanden den Weg zu uns. Wer weiß was noch alles folgen wird…

Wie hier z.B. in West, an der Häuserfront oder an der Tür. An den Fenstern wurde der Schriftzug „Tarifvertrag“ angebracht?

Auch in den Büros, Treppenhäusern und Co. passierte was (hier: Süd und Ost).

Spannend waren die wandernden Fußmatten, die gerne ihre Plätze tauschten. Sie waren zu finden vor Eingängen, Standortleiter-Büros, Besprechungsräumen usw. wie hier in Ost und Nord). Ganz nach dem Motto Tritt ein! mitgliedwerden.verdi.de strahlt das ver.di-Rot einem entgegen.

Besonders schön finden wir aber vor allem den Anhänger und seine Bespannung, der vor dem Sitz der Geschäftsführung in der …straße gesichtet wurde… Und der kann sich ja noch bewegen… An einer Baustelle z.B. wurde der Banner auch schon gesehen, das ist aber eine andere Geschichte.

Und die ver.di-Kampfenten sind auch längst angriffsbereit.

Anmerkung des Blog-Teams: Die Bilder wurden uns freundlicherweise von TSP-lern für unsere Zwecke zur Verfügung gestellt. Besten Dank.

LEG Vorstand äußert sich bei Aktionärsversammlung…

Am Mittwoch, 19.08.2020 war die Aktionärsversammlung der LEG, diesmal Corona-bedingt nicht in einer Präsenzveranstaltung sondern online.

Die Vereinigung der „Kritischen Aktionäre“ hat hier einige interessante Fragen gestellt, z.B. was die generell von einem Tarifvertrag halten, ob es nicht machbar wäre durch minimale Abstriche für die Aktionäre die Tarifforderung zu zahlen oder auch, was die Arbeitgeber zur Fluktuation der Mitarbeiter/innen bei der TSP sagen und ob sich das nicht mit einem Tarifvertrag verhindern ließe.

Die Antworten sind in jedem Fall, nun ja, höchst … interessant. Nehmt euch die Zeit (dauert nur wenige Minuten) und hört es euch gerne selber an.

  1. Hier sind die ersten beiden Fragen von den kritischen Aktionären, bzw. die Antworten des LEG Vorstands zu unseren Themen (Gehalt, Ausschüttung; Rest: Klima) https://drive.google.com/file/d/1bI7HJye7OodqaVI_GpnrXvQjGf0pcrxE/view
  2. Hier zwei weitere zusammengefasste Antworten des Vorstands auf Fragen die aus unserer Perspektive sehr interessant sind (Fluktuation, Streik etc.) https://drive.google.com/file/d/1bK35Xq9dGX681g3BBYlpsmjfPxEb7YlH/view

Ach ja… Nimmt man die Antwort des LEG Vorstands ernst, schätzen die das Streikrisiko bei der TSP als extrem gering ein. … Das haben sie zumindest deren Aktionären erzählt…

Anmerkung des Blog-Teams: Der oben genannte Beitrag wurde uns freundlicherweise durch jemandem erstellt, mit Bitte um Weitergabe an euch. Besten Dank dafür.

Vorteile einer Mitgliedschaft…

Eine ver.di-Mitgliedschaft hat einiges mehr zu bieten, als uns „nur“ beim Tarifvertrag zu helfen und Streikunterstützung („Streikgeld“) zu zahlen.

Das wohl bekannteste Bonbon ist der Rechtsschutz. Das mutmaßlich nächst-bekannte Bonbon ist die Hilfe bei der Steuererklärung (die Mitgliedsbeiträge können übrigens als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden).

Eine Mietrechtshotline und ein schnelle Hilfe im ver.di-Mitgliedernetz beim Thema Mobbing etc. runden die Konfliktberatung ab.

Der Mitgliederservice berät zu umfangreichen Themen wie Bewerbung; Rente; Wohnen & Bauen. Auch Vermögenswirksame Leistungen sind kein reines Arbeitgeberthema. Man kann sich diesbezüglich beraten lassen und staatliche Förderung beantragen.

Es gibt sogar ein umfangreiches Programm bezüglich Bildung & Weiterbildung. Das Angebot umfasst beispielsweise Arbeitsrecht; Gesundheitsschutz; dieses Jahr wurden sogar Tango & Cocktail Seminare angeboten. Und beim aktuellen (Corona-bedingten) Thema Digitalisierung geht es um die Beschäftigtenrechte.

Auch Veranstaltungen wie das Online-Treffen #zuhause finden regelmäßig statt, mit wechselnden Themen des Tages.

Und natürlich gibt es auch Publikationen, wie z.B. die Mitgliederzeitung oder über die Aktiven der verschiedenen Unternehmen geführten Blogs wie genau diesen hier.

Sämtliche oben genannten Themen finden ihr auf www.verdi.de zum Stöbern und Nachlesen. Und den Blog habt ihr ja auch schon gefunden, schließlich seid ihr bereits auf www.wowi-vernetzt.de gelandet.

#Tarifvertrag-für-TSP

Machen wir also einen Blog…

Warum? Um euch mit Daten & Informationen zu versorgen, euch auf den aktuellsten Stand zu bringen und um euch eine Kommunikations- & Diskussionsplattform zu bieten.

Was bisher geschah…

Nach einem kleinen, gar unscheinbar wirkenden Treffen haben die dort aufgestellten Standortkoordinatoren einen Fragebogen für die Beschäftigten der TSP auf den Weg gebracht, um die aktuelle Stimmung der Belegschaft einem potenziellen Tarifvertrag gegenüber einzufangen.

Belanglos? Nein, denn damit fing alles an und seht nur wie weit wir inzwischen gekommen sind. Wir haben seither so viel geschafft und gemeinsam können wir noch so viel mehr erreichen.

Zurück zum Fragebogen. Klar wollten wir erreichen, dass sich die Belegschaft anfängt, bewusst mit dem Thema auseinander zu setzen. Natürlich haben wir damit gerechnet, dass sich der Großteil für einen Tarifvertrag aussprechen wird. Wozu also das Ganze? Um es aufs Papier zu bringen. Um es schriftlich vorliegen zu haben, dass eine Änderung erwünscht wird. Und um der ver.di den Auftrag zu geben, mit uns den Weg zu gehen.

Warum denn überhaupt einen Tarifvertrag?

  • Gerechtigkeit, Abschaffung der Willkür
  • Lohnanpassungen an die Branche & Betriebszugehörigkeit
  • Vereinheitlichung
  • mehr Urlaub
  • Urlaubs-/ Weihnachtsgeld
  • usw.

Grob zusammengefasst: Anpassung an die LEG

Denn wenn wir, Zitat „ein essentieller Bestandteil“ der LEG sind; als eine Abteilung der LEG Technik bezeichnet werden; LEG in unserem Logo integriert wurde und de facto LEG uns braucht; dann möchten wir auch so behandelt und honoriert werden.

Und genau deshalb machen wir das!