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[Info] Abmahnung und Aufhebungsvertrag

Immer häufiger erreichen uns Anrufe von Mitgliedern, die mit Abmahnungen überhäuft werden und/oder Aufhebungsverträge unterschreiben sollen.
Dies möchten wir zum Anlass nehmen, um zum einen eine kleine Hilfestellung zum Thema „Wie verhalte ich mich, wenn ich eine Abmahnung bekomme?“ zu geben und zum anderen über die Folgen einer Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag aufzuklären.

Thema Abmahnung

    • Da eine Kündigung immer das letzte Mittel ist, muss vor einer verhaltensbedingten Kündigung in der Regel mindestens eine Abmahnung erfolgt sein..

    • Eine Abmahnung hat die Funktion, den/die Arbeitnehmer*in darauf hinzuweisen, dass ein Fehlverhalten/eine vertragliche Pflichtverletzung vorliegt und soll ihm/ihr die Möglichkeit geben sein/ihr Verhalten zu verbessern. Des Weiteren hat eine Abmahnung die Funktion vor weiteren Rechtsfolgen wie z.B. einer Kündigung zu warnen.

    • Die Abmahnung muss nicht innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen.

Was tun, wenn ich eine Abmahnung erhalte?

    • Beruht die Abmahnung insgesamt oder teilweise auf falschen Behauptungen, kann der/die Abgemahnte die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen.

    • Des Weiteren hat der/die Beschäftigte die Möglichkeit mit einer Gegendarstellung zur Abmahnung eine eigene Stellungnahme zur Personalakte hinzufügen zu lassen. Der AG muss die Gegendarstellung in jedem Fall in die Personalakte mit aufnehmen. Im Falle einer möglichen Kündigung, könnte es gegebenenfalls wichtig für ein mögliches Verfahren vor dem Arbeitsgericht sein, dass der/die Beschäftigte seine/ihre Sicht der Dinge zu den ihm/ihr gemachten Vorwürfen abgegeben hat, hierfür gibt es aber keine Pflicht.

    • Die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte oder das Verlangen der Hinzufügung einer Gegendarstellung zur Abmahnung in die Personalakte kann der/die Beschäftigte entweder selber schriftlich machen, oder er/sie beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit. ver.di Mitglieder können ihre Gewerkschaft mit dieser Angelegenheit beauftragen.

Aufhebungsverträge und ihre rechtlichen Folgen:

Bietet der Arbeitgeber den Beschäftigten einen Aufhebungsvertrag an, um das Arbeitsverhältnis zu beenden, hat das oft nur einen Grund. Er will den/die Arbeitnehmer*in los werden, ohne ihn/sie kündigen zu müssen und damit ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht verhindern.

Die Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag kann für den/die Arbeitnehmer*in aber weitreichende Folgen haben, welche den meisten gar nicht bekannt sind:

Die Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag kann sich für den Beschäftigten negativ auf

    • das Arbeitslosengeld,
    • die Kranken- und Pflegeversicherung und
    • die Rentenversicherung auswirken.

Außerdem kann die Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag auch steuerrechtliche Folgen für den/die Arbeitnehmer*in haben, wenn vom Arbeitgeber beispielsweise eine Abfindung gezahlt wird.

Details zu den negativen Folgen eines Aufhebungsvertrages können ver.di Mitglieder bei ihrer Gewerkschaft erfragen.

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet den/die Arbeitnehmer*in über die Rechtsfolgen eines Aufhebungsvertrages aufzuklären. Dies muss er nur tun, wenn der/die Beschäftigte ausdrücklich danach fragt.

Wir empfehlen dringend, einen Anwalt oder die Gewerkschaft zu kontaktieren, falls der Arbeitgeber euch einen Aufhebungsvertrag anbietet.

Des Weiteren möchte ich an dieser Stelle auch nochmal darauf hinweisen, dass Beschäftigte niemals alleine zu einem Personalgespräch bei den Vorgesetzten gehen müssen. Es sollte immer ein Betriebsratsmitglied des Vertrauens hinzugezogen werden.

Letzte Konzernbetriebsversammlung der LEG vor Auslaufen der Sozialcharta

Am 10.04.2018 fand die 1. Konzernbetriebsversammlung der LEG für das Jahr 2018 statt.
Gewohnt souverän moderierte der KBR Vorsitzende Hermann Splitthoff die Veranstaltung in der Kamener Stadthalle, die unerwartet gut besucht war. Neben den Berichten des KBR und GBR gab es auch einen erfrischenden Redebeitrag des Betriebsratsvorsitzenden der TSP, Rene Leske.
Der Fachbereich 13 der Gewerkschaft ver.di in NRW hat mit Benedikt Frank einen neuen Gewerkschaftssekretär, der einen Teil der Aufgaben bei der LEG von Andrea Becker übernimmt. Benedikt Frank hat mit Unterstützung der Mitglieder der Tarifkommission in seinem Beitrag nochmals verdeutlicht, mit welchen Konsequenzen zu rechnen ist, wenn der Manteltarifvertrag nach Auslauf der Sozialcharta gekündigt wird.

Die verdi-Aktivengruppe hofft durch den bildlichen Einsturz der Manteltarif-Pyramide auch den letzten Mitarbeiter wachgerüttelt zu haben.

Auch dieses Mal wurde der Stand der Aktivengruppe für Beratung und Austausch rege frequentiert.

Text: ver.di Aktive bei der LEG

[Vonovia] Wind of change bei TS West?

Am 28. und 29.11. fanden in der Stadtwerke Lounge des VFL Bochum die Betriebsversammlungen des Vonovia Technischen Service West statt. Dank des neu gewählten Betriebsrates durfte ver.di zum ersten Mal in der Geschichte dieses Betriebes einen Infostand innerhalb des Veranstaltungsortes aufbauen. Und dieser wurde von den Beschäftigten sehr gut angenommen.

VFL

 

Es scheint, als wehe ein neuer Wind beim Technischen Service West, was natürlich in erster Linie dem neu gewählten Betriebsrat zu verdanken ist. Dieser hat vor Beginn der Versammlungen Fragebögen an die Beschäftigten ausgeteilt, um so ein klareres Bild davon zu bekommen, an welchen Stellen bei den Kolleginnen und Kollegen der Schuh drückt.

Und auch die neue Geschäftsführerin scheint offenbar zu einem souveränen Umgang mit ver.di in der Lage.

Dennoch, Arbeitgeber bleibt natürlich Arbeitgeber! Auf die Frage eines Monteurs, warum es für die Beschäftigten keine Tarifbindung gäbe, antwortete die GF ebenso wie alle anderen Geschäftsführungen des Vonovia Konzerns, – dass der Tarifvertrag nicht der Unternehmenspolitik entspreche und man viel lieber eng mit den Betriebsräten zusammenarbeiten würde-.

Hier haben, insbesondere am Mittwoch, Katja Arndt und auch der KBR Vorsitzende des Konzerns Jörg Brinkmann nochmal klargestellt, dass Arbeitsbedingungen, die üblicherweise in Tarifverträgen geregelt werden wie z.B. Lohnhöhen, nur von Gewerkschaften und nicht vom Betriebsrat mit dem Arbeitgeber verhandelt werden dürfen.

Nach dem Vortrag der Gewerkschaftssekretärin, in welchem sie die Beschäftigten über den Sinn und Zweck von Gewerkschaften, sowie die Vorteile einer ver.di Mitgliedschaft informierte, gab es einen regelrechten Ansturm auf den ver.di Stand. Viele Kolleginnen und Kollegen hatten Fragen und insbesondere am Dienstag war der Stand am Ende bis auf die allerletzte Beitrittserklärung abgeräumt. Ein ähnliches Szenario spielte sich auch am Mittwoch ab. Es sieht aus, als wären die Kolleginnen und Kollegen so langsam aber sicher an einem Punkt, an dem sie ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen wollen und bereit sind auch etwas dafür zu tun. Es könnte noch spannend werden in diesem Betrieb.

[LEG] Konzernbetriebsversammlung unter neuer Führung

Am 16.10.2017 fand bei der LEG die 2. Konzernbetriebsversammlung in 2017 statt und diese unter neuer Führung.
Der neue KBR Vorsitzende der LEG, Hermann Splitthoff, dankte seiner Vorgängerin Karin Richter für die gute Arbeit und übernahm erfolgreich die Durchführung und Moderation der Versammlung. Mit über 600 Beschäftigten in der Kamener Stadthalle, war die Konzernbetriebsversammlung wieder gut besucht.

Freudig können wir berichten, dass die erst Anfang 2017 neu gegründete Gesellschaft TechnikServicePlus (TSP), bereits einen 9-köpfigen, überregionalen Betriebsrat gewählt hat. Dies auch dank der Unterstützung des KBR und der Gewerkschaft ver.di. Wir wünschen dem neu gewählten Gremium ein gutes Händchen und einen starken Rückhalt aus der Belegschaft. Ihr packt das!

Andrea Becker, Landesfachbereichsleiterin des FB 13 ver.di NRW, versäumte es nicht, den Vorstand darauf hinzuweisen, dass auch für die TSP tarifvertragliche Regelungen ausgehandelt werden müssen, um faire und gesunde Arbeit für alle Beschäftigten zu erreichen.

Wie geht es weiter, wenn nach dem Auslaufen der Sozialcharta, Tarifverträge, bzw. der Manteltarifvertrag gekündigt werden? Mit ihrem Vortrag informierte Andrea Becker alle KollegInnen, welche Rechte die Beschäftigten haben, wenn sie Gewerkschaftsmitglied sind. Denn dann – und nur dann – hat man die Möglichkeit, zumindest statisch, weiter unter den Bedingungen des bis dahin gültigen Tarifvertrages zu arbeiten. Wer jetzt noch „meditiert“ und nicht ver.di-Mitglied wird ist selber schuld!

Der Stand der ver.di Aktivengruppe (siehe Foto) wurde auch dieses Mal für Beratung und Austausch rege angenommen.
Foto KBV Kamen - wowi-vernetzt 2

Text: ver.di Aktivengruppe LEG

[Einladung] Stoppt den Mietenwahnsinn! Veranstaltung zur Bundestagswahl am 11.09.2017

Stoppt den Mietenwahnsinn! Kann eine Neue Wohnungsgemeinnützigkeit helfen?

Der Mieterbund NRW, der Fachbereich 13 ver.di NRW und Mieterforum Ruhr laden vor der Bundestagswahl 2017 zu einer Veranstaltung mit Abgeordneten sowie wohnungspolitischen Akteuren ein.

Und zwar am Montag, den 11. September 2017,
von 18.00 Uhr bis ca. 20.15 Uhr (Einlass 17.30 Uhr,
im DGB Haus, Karl-Wolf-Saal (grüner Eingang), Teichstraße 4, 45127 Essen,
direkt am Essener Hauptbahnhof, Parkplätze vorhanden, Anfahrt: http://goo.gl/3yhpkW

Die Wohnungskrise verschärft sich immer weiter. Mit jeder neuen Studie und jedem neuen Mietspiegel wird deutlich: Mieterinnen und Mieter sind in fast allen Großstädten mit unaufhörlich steigenden Mieten und immer geringeren Wohnungsangeboten konfrontiert. Doch diese Situation war absehbar und wurde bereits vor der letzten Bundestagswahl thematisiert. Vier Jahre später ist politisch fast nichts passiert, während sich die Wohnungsversorgung weiter verschlechtert hat.
Wir wollen diskutieren, welche Reformen und politischen Maßnahmen zum Schutz der Mieterinnen und Mieter notwendig sind und wie auch langfristig Wohnungsmangel und steigenden Mieten entgegengewirkt werden kann.
Unter dem Stichwort „Neue Wohnungsgemeinnützigkeit“ wurde zuletzt ein Ansatz verfolgt, der vorschlägt, wieder einen gemeinnützigen Sektor der Wohnungswirtschaft aufzubauen. Durch Förderungen sollen dauerhaft bezahlbare Wohnungen entstehen bzw. erhalten werden. Die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen werden mit öffentlichen Mitteln unterstützt, müssen sich dafür aber an bestimmte Regeln halten und sind in ihren Renditemöglichkeiten begrenzt.
Wir wollen erörtern, ob eine Neue Wohnungsgemeinnützigkeit ein geeignetes Instrumentarium ist, um die Mietenentwicklung zu dämpfen und bezahlbaren Wohnraum zu erhalten und neu zu schaffen.

Das detaillierte Programm der Veranstaltung und Infos, wo ihr eure Teilnahme anmelden könnt findet ihr hier: Einladung 11.09.

TGS West: ver.di Liste gewinnt die BR-Wahl

Für die Region TS West (Technischer Service/Vonovia) fand am Nachmittag des 18.05.2017 die Auszählung der Stimmen im Rahmen der Betriebsratswahl statt. Am frühen Abend stand das Ergebnis fest, die ver.di Liste hat mit 232 Stimmen die Betriebsratswahl gewonnen! Da insgesamt 7 Listen im Rennen waren, gehen 6 von 13 Plätzen im zukünftigen BR an die Kollegen der ver.di-Liste! Wir freuen uns sehr über dieses Ergebnis und gratulieren den Kollegen ganz herzlich zur Wahl!!!! Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!!!

Tarifrunde WoWi: Kundgebung am 16.05.17 in Frankfurt a. M.

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

derzeit verhandeln ver.di und IG BAU mit dem Arbeitgeberverband der Wohnungs- und Immobilien­wirtschaft über einen neuen Entgelttarifvertrag.

Die Tarifrunden in den vergangenen Jahren waren geprägt von zurückhaltenden Abschlüssen. In der letzten Tarifrunde konnten wir das erste Mal eine überproportionale Anhebung der unteren Entgelt­gruppen erreichen, damit die Schere zwischen den Gruppen nicht immer weiter auseinander geht.

Das reicht noch immer nicht aus! Noch immer haben die Beschäf­tig­ten mit Arbeitsverdichtung, Personal­knappheit, einem hohen Krankenstand und einer alternden Belegschaft zu kämpfen. Das machen auch die Ergebnisse der Beschäftigtenbefragung deutlich.

Unsere Forderungen lauten:Logo

6,5 Prozent mehr Lohn und Gehalt
 die überproportionale Anhebung der unteren Entgeltgruppen von mindestens 150 €
 100 € mehr für Auszubildende sowie die unbefristete Übernahme
2 bezahlte zusätzliche Freistellungstage für Mitglieder der IG BAU und ver.di

Am 4. April fand dazu eine erste Verhandlungsrunde in Düsseldorf statt. Ein konkretes Angebot für das Gesamtpaket wurde nicht vorgelegt uns aber für die zweite Verhandlungsrunde angekündigt, die am 16. Mai in Frankfurt stattfindet. Die Bundes­tarifkommissionen werden weiterhin dafür streiten, dass ihr in diesem Jahr ein deutliches Plus im Portemonnaie habt. Das schaffen sie aber nicht alleine.

Wir brauchen alle Unterstützung im Kampf um höhere Entgelte und gute Arbeit!

Zu dieser zweiten Verhandlungsrunde planen wir eine Aktion vor dem Verhandlungsort, um den Arbeitgebern die Erwartungshaltung ihrer Beschäftigten zu verdeutlichen.

Beteiligt euch! Es geht um euer Entgelt!

Wir treffen uns am 16.05.2017 um 9:30 Uhr vor dem Verhandlungsort (Olof-Palme-Straße 19, 60439 Frankfurt/M.). Das Ende der Aktion ist für ca. 10:30 Uhr geplant.

 

TGS Mitte: ver.di Liste gewinnt BR Wahl

Für die Region TS Mitte fand am Nachmittag des 10.05.2017 die Auszählung der Stimmen im Rahmen der Betriebsratswahl statt. Am frühen Abend stand das Ergebnis fest, die ver.di Liste aus Frankfurt hat die Betriebsratswahl 6 zu 5 gewonnen! Wir freuen uns sehr über dieses Ergebnis und gratulieren den Kollegen ganz herzlich zur Wahl!!!! Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!!!