Entgelttarifvertrag gekündigt – Forderungen beschlossen

Die Arbeitswelt der Beschäftigten in der Wohnungswirtschaft verändert sich immer rasanter. Die Arbeitszeiten werden kundenfreundlich ausgeweitet oder verschoben, die Digitalisierung verändert die Arbeitsplätze grundlegend, Arbeitsverdichtung wird durch den Fachkräftemangel ein immer größeres Problem. Und auch das Arbeitsumfeld verändert sich in einer immer schnelleren Geschwindigkeit – hierbei dürfen die Beschäftigten nicht verloren gehen.

Die Tarifkommissionen von ver.di und der IG BAU haben sich mit diesen veränderten Arbeitswelten beschäftigt und die Ergebnisse in ihre Forderungen mit einfließen lassen. Das Ergebnis der Befragung der ver.di Mitglieder in der Wohnungswirtschaft macht deutlich, dass eine Mehrheit der Befragten eine kombinierte Forderung erwartet. Ebenfalls gab eine überwiegende Mehrheit der Mitglieder beider Gewerkschaften den Tarifkommissionen den Auftrag Mitgliedervorteilsregelung zu verhandeln.
Unsere Forderungen sind:
– Entgelterhöhungen um 4,5%
– Überproportionale Erhöhung der Azubi-Vergütung, mindestens 75 €/Monat
– Differenzierungsklausel für Mitglieder der IG BAU und der ver.di
– Wahlmöglichkeit der Umwandlung der Entgelterhöhung in zusätzliche Urlaubstage

Die Verhandlungen beginnen am 9. April in Düsseldorf.

Nun liegt es an uns allen, dass diese Forderungen auch umgesetzt werden können. Denn gute Tarifverträge fallen nicht vom Himmel, sondern sind das Ergebnis engagierter Mitglieder, die sich für ihre Interessen stark machen. Beteiligt euch in den kommenden Monaten aktiv an den Aktionen zur Tarifrunde!
Organisiert euch! Werdet Gewerkschaftsmitglied!

9 Gedanken zu „Entgelttarifvertrag gekündigt – Forderungen beschlossen“

  1. Lieber Kollege, die Tarifforderung von 4,5% ist das Ergebnis einer Umfrage. Hier sind die in der Wohnungswirtschaft Beschäftigten Mitglieder befragt worden, was sie für die kommende Tarifrunde fordern. Die 4,5% sind ein Ergebnis dieser Befragung.

    1. Hallo Kollegin,

      die 4,5% lohnen sich aber nur für die oberen Lohngruppen.
      Die unteren Lohngruppen bleiben damit auf der Strecke.
      Wie kann es sein, das Mitarbeiter mit der LG II gerade einmal 57 Cent über dem Mindestlohn liegen und nun geht man mit den 4,5% als Ziel in die Tarifverhandlungen! Sicherlich auch wieder auf 2 Jahre verteilt! Bei 4,5% sind das ca. 44 Cent mehr und das bei LG II! Einfach nur traurig 🙁

  2. 4,5 % ist leider nicht viel aber ein Anfang. Es würde mal schön sein wenn die unterste Lohngruppen mal mit der LG 2 angepasst wird. Der Unterschied ist enorm. Es ist schade das ich mit der LG 1 kaum über die runde komme und die LG 2 als gewerblicher Arbeitnehmer nicht zu steht angeblich 🙁

  3. „Liebe KollegInnen, 

    als Mitglied der BTK kann ich sagen, dass die Höhe der Forderung dem Ergebnis der Mitgliederbefragung entspricht. Wir haben in der BTK lange und intensiv über die Höhe der Forderung diskutiert. Viele der hier vorgetragenen Bedenken sind auch in der BTK diskutiert worden. Letztlich sind wir jedoch, gemeinsam mit der IG BAU,  zu dem Ergebnis gekommen, die Rituale zu durchbrechen und mit einer realistischen Forderung in Verhandlungen zu gehen. Ich hoffe, dass ihr uns unterstützt damit wir ein Ergebnis nahe an unserer Forderung erzielen!“

  4. wir wollen in unserem Wohnungsunternehmen gerne die Entgeltumwandlung für ein JobRad umsetzen. Der Arbeitgeber steht dem offen gegenüber. Wollte dem sogar zustimmen, bis die Info kam, dass der Tarifvertrag da eine Entgeltumwandlung nicht vor sieht. Somit wäre es in diesem Rahmen nicht möglich.

    Warum wird das nicht mit in die Tarifverhandlungen genommen? Laut Auskunft Arbeitgeber lehnt Verdi das komplett ab. Warum? Tolle E-Bikes, man macht was für die Gesundheit, der Umwelt tut es gut und spart dabei noch Sozialabgaben und Steuern. ,

    1. Lieber Stefan,
      i.d.R. schließt ver.di keine Tarifvereinbarungen zur Entgeltumwandlung für Job Räder ab, da Arbeitnehmer bei einer solchen Vereinbarung letztendlich durch geringere Rente und ggf. geringeres Kranken- und Arbeitslosengeld draufzahlen würden.

      Beschäftigte sparen je nach Steuerklasse und Familiensituation zwar kurzfristig etwas Geld. Langfristig jedoch bezahlen AN in den meisten Konstellationen das Rad mehr als ab mit geringerer Rente. Bei längerer Krankheit oder Arbeitslosigkeit womöglich auch schon mittelfristig.
      Die win-win-win Situation (Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Umwelt gewinnen) ist bei genauer Betrachtung in der Regel eine win-win-lose-lose Situation: Der Arbeitgeber gewinnt richtig, die Umwelt vielleicht auch, Arbeitnehmer verlieren meist. Und die Sozialversicherungen verlieren auf jeden Fall.

      Deshalb gilt aus ver.di Sicht:
      Wenn Arbeitgeber einen echten Zuschuss zur Förderung der umweltfreundlichen und gesunden Mobilität leisten und nicht nur einen staatlichen Steuervorteil weitergeben, ist ver.di sofort bereit, Jobrad-Modelle zu tarifieren. Mit einer solchen on top Lösung profitieren wirklich alle: Die Sozialversicherungen verlieren keine Beiträge, die persönliche Rente wird nicht gekürzt. Außerdem gewinnen die Umwelt, die Beschäftigten mit einem dann wirklich billigeren Rad und der Arbeitgeber von gesunden und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

      Darüber hinaus ist es natürlich auch jederzeit möglich, dass der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung abschließt, in welcher für die Anschaffung eines E-Bikes z.B. ein zinsloser Vorschuss und ein echter Zuschuss zum Anschaffungspreis vereinbart werden könnte.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert