Tarifabschluss in der Wohnungswirtschaft

„Besondere Zeiten -schwierige Verhandlungen“

Nach langen und äußerst komplizierten Verhandlungen haben sich die Tarifvertragsparteien am 13. August 2020 auf einen gemeinsamen Kompromiss verständigt. Alle Verhandlungsrunden standen unter dem Eindruck der Corona Pandemie und den daraus zu erwartenden wirtschaftlichen Folgen. Ziel war es ebenfalls eine möglichst kurze Laufzeit mit einer prozentualen Erhöhung zu vereinbaren.

Der Kompromiss im Einzelnen:

  1. Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhalten mit der Vergütung im Monat Oktober 2020 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn aufgrund der Mehrbelastungen in der Coronakrise eine Unterstützung gemäß § 3 Nr. 11a Einkommensteuergesetz (EStG) von mindestens 600,00 Euro.
  2. Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch im Verhältnis ihrer einzelvertraglichen Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit. § 8 Abs. 6 MTV findet für den Zeitraum vom 01.03.2020 bis31.12.2020 entsprechende Anwendung.
  3. Auf anderer Rechtsgrundlage (z.B. Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung) gezahlte oder vereinbarte Leistungen i.S.d. § 3 Nr. 11a EStG werden auf diesen Betrag angerechnet, sofern die Summe der Zahlungen 1.500,00 Euro überschreitet.
  4. Die Unterstützung für Auszubildende beträgt unter Berücksichtigung der Maßgaben der Nr. 1 mindestens 300,00 Euro.
  5. Arbeitgeberverband und Gewerkschaften empfehlen den Unternehmen eine Erhöhung der Beträge in Nr. 1 und 4 bis max. 1.500,00 Euro, soweit dies nach der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens leistbar ist.
  6. § 1 des Tarifvertrages zur Beschäftigungssicherung und -förderung in der Wohnungs-und Immobilienwirtschaft findet im Hinblick auf die Unterstützungen nach Nr. 1 und 4 keine Anwendung.
  7. Die Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen werden ab dem 01.01.2021 um 1,2 % (aufgerundet jeweils auf volle 10,00 €) angehoben. Laufzeit bis zum 31.10.2021
  8. Es wird eine Erklärungsfrist für beide Seiten von zwei Wochen vereinbart.

Beide Tarifkommissionen haben den Kompromiss breit diskutiert und gemeinsam zugestimmt.

Wir empfehlen den Betriebsräten mit der jeweiligen Geschäftsleitung in Verhandlung zu treten und eine zusätzliche Betriebsvereinbarung „Corona-Bonuszahlungen“ abzuschließen. Solltet ihr dabei unsere Unterstützung benötigen, Fragen haben und/oder einfach Feedback geben wollen, wendet euch bitte an eine der folgenden Mailadressen:

  • für die IG Bau: bundesvorstand.vbiv@igbau.de
  • für ver.di: fb13@verdi.d

58 Gedanken zu „Tarifabschluss in der Wohnungswirtschaft“

  1. Wie sieht die Empfehlung aus, dass Unternehmen, die es sich wirtschaftlich „leisten“ können, auf 1.500€ aufstocken sollten? Gibt es Rahmenbedingungen oder ist es Auslegungssache?

    1. Es gibt grundsätzlich keine festen Rahmenbedingung. BR/Wirtschaftsausschuss sollten sich die aktuellen Kennziffern und den Wirtschaftsplan zu Rate ziehen. Oftmals ist in den Wirtschaftsplänen eine Lohn-/Gehaltserhöhung enthalten. Das kann ein Parameter sein.

  2. Was ist denn für jene, welche im September ausscheiden?
    – für Rentner
    – für gekündigt wordende
    – für selbst Kündiger
    – für auslaufende befristete Verträge?

    Steht denen die Sonderzahlung auch zu, wenn das Arbeitsverhältnis zum 30.09.2020 endet? Immerhin war die Coronakrise während der Arbeitszeit und nicht erst im Oktober.

    Beste Grüße

  3. Wie ist es mit den zum 31.09.2020 ausscheidenden?
    Ob nun Rente, Künidgung oder sonstige Gründe? Gehen sie leer aus, bekommen sie eine anteilige Zahlung?

    1. §8 Abs. 6 des Manteltarifvertrags findet Anwendung.
      Demnach müsste für alle Mitarbeiter, die Ausgeschieden sind ein Anspruch auf eine anteilige Sonderzahlung bestehen.
      §5 Abs. 5e) findet ebenso Anwendung.
      Das bedeutet, dass Teilzeitbeschäftigte die Sonderzahlung im Verhältnis ihrer anteiligen Arbeitszeit bekommen.

      1. Vielen Dank für die Info, geb sie gern so weiter an unsere Fragenden.

        P.S. Sorry für den Doppelpost, mit dem Browser hatte iwas nicht geklappt und dachte, der erste wurde abgebrochen.

        1. Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch im Verhältnis ihrer einzelvertraglichen Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit. § 8 Abs. 6 MTV findet für den Zeitraum vom 01.03.2020 bis 31.12.2020 entsprechende Anwendung.

  4. Liebe Gewerkschaft,

    mein Arbeitgeber hat schon signalisiert, dass er die Einmalzahlung nicht einsieht, weil er keine Ausfälle oder erschwerte Bedingungen durch Corona hatte. Wird jetzt also geprüft, ob selbst die 600 Euro ausbezahlt werden. Wie steht ihr dazu?

    1. Hallo Frank, wenn dein AG Mitglied im AGV ist oder laut deinem Arbeitsvertrag der MTV WoWi für dein Arbeitsverhältnis zur Anwendung kommt, hat dein AG sich an den Tarifabschluss zu halten, ob er das nun sinnvoll findet oder nicht.

  5. Liebe Gewerkschaft,

    ich habe zum 30.06. mein altes Unternehmen (Mitglied im AGV) verlassen und am 01.07. ein neues Arbeitsverhältnis in einem anderen Unternehmen (ebenfalls Mitglied) begonnen. Wie viel steht mir nun prozentual zu? Kann ich ggf. Ansprüche bei meinem alten Arbeitgeber geltend machen?

    1. Hallo Viktoria,
      ich würde dir zunächst raten, dich an den Betriebsrat zu wenden, wenn es einen solchen in deinem Betrieb gibt. Als ver.di Mitglied kannst du dich an deine ver.di Geschäftsstelle vor Ort wenden und ansonsten an einen Anwalt. Individuelle Rechtsberatung können wir in diesem Blog nicht leisten, von daher kann ich dir keine ausführlichere Antwort geben, tut mir leid.

  6. „Auf anderer Rechtsgrundlage (z.B. Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung) gezahlte oder vereinbarte Leistungen i.S.d. § 3 Nr. 11a EStG werden auf diesen Betrag angerechnet, sofern die Summe der Zahlungen 1.500,00 Euro überschreitet.“

    Was ist bei einer freiwilligen Leistung des Arbeitgebers? Dieser hat bereits 1500€ Coronabonus gezahlt, also für uns steuerfrei. Schauen wir bei der tariflich vereinbarten Sonderleistung damit komplett in die Röhre?

      1. Das ist ja eine mörder Antwort. Sehr sachbezogen und tiefgehend. Danke dafür!

        Eine vor Vertragsabschluss erbrachte Leistung, hebelt also die Absprachen des Tarifvertrages aus?
        Von der tariflichen Anpassung bleiben also nur die 1,2%.

        Das ist ja so, als wenn ich mir eine Jahressonderzahlung auf die Lohnerhöhung anrechnen lassen muss. Damit sind BRs, die im Vorfeld schon mit ihrem AG verhandelt haben, die Blöden.
        Lässt sich den Kollegen super verkaufen.

        1. Schlussfolgernd wäre es vom Vorteil die 1500€ nicht zu bekommen, damit die BRs nicht die blöden sind und Ihnen die vollen 600€ ohne Abzüge zustehen.

          Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, dass sehr viele Arbeitnehmer eben nicht die 1500€ erhalten haben.
          Sie jammern das Sie schon die 1500€ haben und die 600€ versteuern müssen. Das sind immer noch 900€ + die zu versteuernden 600€ mehr als viele andere haben.
          Dazu müsste man aber mal zuerst nicht nur an sich denken.

          1. Genau diese Argumentation „Anderen geht es ja auch schlecht, seid doch froh“ hat erst zu diesem langwierigen Schauspiel mit tariflich unwürdigem Ausgang geführt.
            Witziger weise hat damit der AGV angefangen, aber warum nicht übernehmen?

            Merkste, oder?

          2. Zudem hört sich der Ursprungskommentar für mich nach einem Missverständnis an. Die tarifliche Einmalzahlung ist seitens der AG auf jeden Fall zu leisten, laut § 3 Nr. 11a EStG muss der Betrag in diesem Fall aber versteuert werden.
            Man schaut also nicht komplett in die Röhre, so wie am Anfang gefragt 😉

    1. Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch im Verhältnis ihrer einzelvertraglichen Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit. § 8 Abs. 6 MTV findet für den Zeitraum vom 01.03.2020 bis 31.12.2020 entsprechende Anwendung.

      1. Hm, komisch. Da steht drin min. 600€ und nun bekommen die Teilzeitkräfte dann doch weniger? Schwer zu verstehen warum dann min. 600€ steht….

  7. Liebe Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter,
    liebe Kolleginnen und Kollegen,

    wenn ich das richtig verstehe, ist die Erklärungsfrist am 27.08.2020 abgelaufen. Wurde die Vereinbarung jetzt angenommen oder gab es von einer Seite noch einen Widerruf? Es wäre schön, wenn ihr zum Ende der Erklärungsfrist nochmal kurz mitteilet, ob die Vereinbarung nun akzeptiert wurde oder nicht.

    Viele Grüße aus dem sonnigen Heidelberg

    Uwe T.

    1. Hallo Uwe,

      niemand hat dem Tarifergebnis bis zum Ablauf der Erklärungsfrist widersprochen, so dass das Tarifergebnis wie veröffentlicht rechtsgültig ist.

  8. Darf der Arbeitgeber Mitarbeiter A nur die 600€ gewähren und Mitarbeiter B z.B. die 1500€? Beide arbeiten im gleichen Unternehmen. Begründung: A bringt weniger Leistung. Ist dies rechtlich zulässig? Wenn ja, dann gern mit Begründung und Paragraphen.

    Danke

    Lisa

    1. Aufgrund des aktuellen Tarifabschlusses muss der AG jede*m*r Vollzeitbeschäftigten mind. 600€ zahlen. Wenn der AG darüber hinaus an einzelne Mitarbeiter*innen mehr zahlen möchte, darf er das erstmal tun. Wenn Sie eine fundierte Rechtsauskunft mit § etc. wünschen, können Sie sich, wenn Sie ver.di Mitglied sind an Ihre ver.di Geschäftsstelle vor Ort wenden, wenn nicht, müssten Sie sich an einen Anwalt wenden.

  9. Guten Morgen, ich bin auch etwas unsicher bei der Auslegung wer wieviel bekommt. Was ist mit den Azubis die erst am 01.09.2020 angefangen haben, bzw auch andere Arbeitnehmer/innen? Zeitanteilig? Arbeitnehmer die das ganze Jahr krank sind? Zu ausgeschiedenen habt ihr ja oben schon geantwortet. Vielen Dank

  10. Eine Fragen profitieren Vorstände von Wohnungsbaugenossenschaften auch von der „Corona-Sonderzahlung von mind. 600 € oder sind diese aufgrund ihrer Leitungsposition ausgeschlossen?

    1. Der Tarifvertrag gilt nicht für leitende Angestellte im Sinne des BetrVG §5 Abs. 3 Ziffer 1 bis 3 und Abs. 4 Ziff. 4, sowie Angestellte, denen Prokura nach § 49 HGB übertragen ist.

    1. Beschäftigte deren Arbeitsverhältnis ruht (Elternzeit, Wehrdienst), haben im Kalenderjahr für jeden vollen Monat, in dem sie gearbeitet haben, Anspruch auf 1/12 der Sonderzahlung.

  11. Moin, moin,
    hier einmal die Rückmeldung, dass unser Genossenschaftsvorstand bekannt gegeben hat, den vollen Betrag auszuzahlen, also 1500 Euro für Vollzeitbeschäftigte. Auch die Prämie für Azubis wird entsprecht vervielfacht. Dies ohne Druck durch den BR. Als solcher erhielten wir bei Anbieten einer Betriebsvereinbarung sofort die Auskunft:“ .. brauchen wir nicht, wir zahlen die Höchstsumme.“
    Leben wir hier im Paradies, oder gibt es auch weitere Unternehmen, die so handeln?
    Gruß Frank

    1. DAS hätte ich mir von meinem Arbeitgeber auch gewünscht und ehrlicherweise gesagt auch erwartet. DAS WÄRE dann auch eine möglicherweise einmalige Chance GEWESEN, den Arbeitnehmern relativ „günstig“ ein tolles Goodie zukommen zu lassen (Stichwort brutto=netto). Leider gibt es aber nicht mehr als den allen bekannten lächerlichen Tarifabschluss. Wenn man sich dann aber die Geschäftszahlen so anschaut, bekommt man schon so ein klein wenig ein Gefühlt, hier nicht korrekt behandelt worden zu sein. Schade, schade – eine großartige Chance vertan und gleichzeitig einen ganzen Haufen Mitarbeiter heftig demotiviert…

    2. Mahlzeit,
      auch der Vorstand der Genossenschaft wo ich arbeite hat beschlossen uns den vollen Bonus zu zahlen.
      Finde ich ne gute Sache und sag auch danke dafür
      LG Heike

  12. Schade, bei uns wird der Bonus an TZ Kräfte nur anteilmäßig bezahlt, ich arbeite knapp 21h/ Woche, weiß einer wieviel Prozent das entspricht?

  13. @Frank, ja sei froh, dass du einen so tollen AG hast, ich arbeite seit 6 Monaten unter extrem schwierigen Bedingungen im homeoffice ohne Ergonomie, muss viel improvisieren, werde unter Druck gesetzt, Jahresziele trotz corona zu erfüllen und habe bis jetzt, kein Witz, eine Tafel Schokolade bekommen. Beim größten börsennotierten Wohnungsunternehmen Deutschlands, habt ihr noch Stellen frei ?

  14. @ Dieter

    wenn Du tatsächlich wechseln möchtest, solltest Du Dich mal bei den Genossenschaften oder den kleineren bzw. mittelgroßen kommunalen Wohnungsunternehmen umschauen. Wir zum Beispiel (die kommunale Wohnungsgesellschaft Heidelbergs) suchen noch kompetente Mitarbeiter. Zum einen, weil sich durch die Entwicklung Heidelbergs unsere Aufgabengebiete immer mehr vergrößert haben (unter anderem den Bau eines Konferenzzentrums für die Stadt), zum anderen, weil durch den Abzug der amerikanischen Gaststreitkräfte riesige auch innerstädtische Gebiete neu erschlossen werden können und zum Dritten, weil ein größerer Teil unserer Belegschaft jetzt und in naher Zukunft das Rentenalter erreicht hat. Ich kann Dir nur den Rat geben, Dich mal in den Genossenschaften und Gesellschaften der Schwarmstädte (siehe z. B. Top 30 der Schwarmstädte im Focus) oder größeren Zentren umzusehen.

    Viele Grüße und viel Erfolg bei der Jobsuche

    Uwe

  15. Hallo Zusammen, mir geht es wie Dieter, arbeite beim gleichen Unternehmen, erstes Im DAX.
    Mein Kollege am Schreibtisch gegenüber bekommt die Prämie, mind. 600,00€, weil er es muss.
    Ich bin nicht Tarifbeschäftigt, daher bekomme ich nichts, es sei denn, unser Geschäftsführer entspricht dem offenen Brief vom Betriebsrat in dem auch die mindest Zahlung oder mehr gefordert wird. Ich freue mich für die anderen und hoffe.
    Ich arbeite gern hier im Betrieb, das jedoch ein DAX Unternehmen kein Tarif zahlt ist ein Armutszeugnis.

  16. Hallo zusammen,
    hallo Katja,

    Gilt der Tarifabschluss, speziell die Vergütung aufgrund der Mehrbelastung in der Coronakrise, auch bei Freistellung im zweiten Halbjahr 2020?

    Ich danke für eine Antwort.

    EvKa

    1. Liebe Kollegin oder Kollege,

      da wir die Antwort nicht unabhängig von ein paar Infos geben können (zb was für eine Art Freistellung etc) bitte ich darum, kurz mit mir Kontakrt aufzunehmen: benedikt.frank@verdi.de
      Am besten direkt Telefonummer, wann erreichbar und wenn du sie weißt, Mitgliedsnr angeben

      Beste Grüße

      Benedikt Frank

  17. Hallo,
    wie ist das mit Mitarbeitern die seit Februar 2020 krank sind, ab November mit dem Hamburger Modell anfangen zu arbeiten und ab Mitte Dezember wieder voll Arbeiten, steht denen auch diese Prämie zu?
    Viele Grüße
    Nicole

    1. In jedem Fall anteilig. Für detailliertere Auskünfte stehen Ihnen, wenn Sie ver.di Mitglied sind, die Kolleg*en*innen in der ver.di Geschäftsstelle in Ihrer Nähe zur Verfügung.

  18. Das (nach eigener Aussage) führende Wohnungsunternehmen, die degewo AG in Berlin, verschweigt ihren Mitarbeitern wissentlich, dass die von Verdi ausgehandelte Corona-Prämie zwischen 600 € und 1.500 € betragen kann und behauptet stattdessen, dass das Verhandlungsergebnis exakt 600 € für jeden Mitarbeiter sind.

    Der Betriebsrat hält es nicht für nötig, dazu mal Stellung zu beziehen. Gute Arbeit, lieber Vorstand (der ja auch auf der Arbeitgeberseite bei den Verhandlungen saß). So sieht Mitarbeiterwertschätzung aus.

    PS: Wirtschaftlich ist die degewo nicht am Boden, sondern es geht uns sehr, sehr gut…dank der Mitarbeiter…nicht des Vorstandes.

  19. „Katja 16. September 2020 at 08:08
    Beschäftigte deren Arbeitsverhältnis ruht (Elternzeit, Wehrdienst), haben im Kalenderjahr für jeden vollen Monat, in dem sie gearbeitet haben, Anspruch auf 1/12 der Sonderzahlung.“

    Wenn ich es richtig lese (Pkt. 2), ist der zu betrachtende Zeitraum 01.03.20. bis 31.12.20 (10 Monate)
    Wieso ist dann der „Anspruch auf 1/12 der Sonderzahlung“ ???
    Die Zahlung wird im Oktober 2020 bezahlt, was passiert, wenn ich im November 2020 erkranken sollte – muss ich dann mit einer Rückzahlung rechnen?

  20. Hallo,
    Ich habe mal eine Frage zu den Jahressonderzahlungen (Urlaubs-/Weihnachtsgeld). Wenn man seit Ende Januar 2020 krankgeschrieben ist und seit Mitte März 2020 Krankengeld von der Krankenkasse erhält und ab 18.12.2020 wieder arbeiten geht, steht einem dann für den Monat Dezember 2020 Urlaub-/ Weihnachtgeld für diesen einen Monat zu?
    Wie sieht es mit der Coronaprämie aus, bekommt man diese auch für den Monat Dezember? Ist es richtig, dass die Coronaprämie erst seit 01.03.2020 zählt und nicht Rückwirkend ab 01.01. 2020?
    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
    Viele Grüße
    Müller

    1. Lieber Kollege Müller, es ist uns nicht möglich über diesen BLOG individuelle Rechtsberatung zu leisten. Von daher möchte ich Sie bitten, sich mit Ihrer Frage an Ihren ver.di Bezirk vor Ort zu wenden (sofern Sie ver.di Mitglied sind). Ich bitte um Verständnis.

  21. Hallo,
    Ich wollte mal Fragen wie das mit der Corona Sonderzahlung ist, wenn man diese 2020 nicht erhalten hat. Ich habe gehört, dass der AG diese auch in 2021 zahlen kann, laut Bundrsregierung. Stimmt das auch für die Wohnungswirtschaft, wenn man einen MTV hat?
    MfG Müller

    1. Liebe*r Kolleg*e*in,
      wie hier schon mehrfach erläutert, ist dieser BLOG kein Medium um rechtliche und/oder tarifliche Einzelanfragen zu beantworten. Bitte wende dich, falls du ver.di Mitglied bist, an deine ver.di Geschäftssstelle vor Ort und ansonsten an einen Anwalt.
      Wir bitten um Verständnis.

  22. Hallo zusammen,

    ich wollte mal fragen wie die Pläne für dieses Jahr aussehen? Der aktuelle Vertrag endet 10/2021 und muss neu verhandelt werden. Ich vermute es werden auch diesmal schwierige Verhandlungen werden, hoffe aber sehr, dass der Abschluss besser ausfällt als beim letzten Mal.

    Frühzeitig damit zu beginnen wäre wahrscheinlich nicht verkehrt oder?

    Grüße, Jens

    1. Lieber Jens,
      wenn du dir die neu gestaltete Startseite unserer Homepage genauer ansiehst, wirst du feststellen, dass wir mit der Vorbereitung der aktuellen Tarifrunde bereits begonnen haben. Momentan haben alle tarifgebundenen Beschäftigten die Möglichkeit sich unter dem Link http://www.wohnungswirtschaft.verdi.de an einer Beschäftigtenbefragung zu beteiligen. Mit dieser Befragung wollen wir zunächst raus finden, wo bei den Beschäftigten in der WoWi der Schuh drückt, bzw. was aus Sicht der Beschäftigten die dringensten Forderungen sind. Über den weiteren Verlauf der Tarifrunde werdet ihr ebenfalls über diese Homepage auf dem Laufenden gehalten.
      Herzliche Grüße
      Katja

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