Die Tarifrunden in den vergangenen Jahren waren geprägt von zurückhaltenden Abschlüssen und Verzicht der Arbeitnehmer/-innen. Die Schere zwischen den unteren und oberen Einkommensgruppen geht immer weiter auseinander. Diese Entwicklung muss gestoppt werden. Es ist den Beschäftigten in den unteren Einkommensgruppen nicht zumutbar, dass sie kaum in der Lage sind von ihrem Einkommen zu leben.
Seit Jahren findet eine extreme Arbeitsverdichtung durch Ausweitung der Verwaltung sowie Neubau des Immobilienbestandes bei gleichzeitigem Stellenabbau statt. Auszubildende werden nur befristet übernommen und auch noch falsch eingruppiert. Ist das die Antwort der Arbeitgeber auf den Fachkräftemangel und den demografischen Wandel?
Die Tarifkommissionen der IG BAU und ver.di haben daher in ihrer gemeinsamen Klausurtagung am 17./18.3.2015 beschlossen, den Vergütungstarifvertrag fristgemäß zum 30.6.2015 zu kündigen.
Die Forderungen für die anstehende Tarifrunde wurden mit den Mitgliedern in den Betrieben breit diskutiert und nun auch von den Tarifkommissionen beschlossen:
· Erhöhung der Löhne und Gehälter um einen Festbetrag von 215 Euro
· Erhöhung der Ausbildungsvergütung um einen Festbetrag von 110 Euro
· Einstieg in einen Tarifvertrag zum demografischen Wandel
· Laufzeit 12 Monate
· 2 zusätzlich bezahlte Freistellungstage für Mitglieder der IG BAU und ver.di
Das Flugbaltt könnt ihr hier herunterladen
Hallo Kollege,
der Einstieg in einen Tarifvertrag zum „Demografischen Wandel“ soll u.a. folgendes beinhalten:
• Übernahme der Auszubildenden
• Entwicklung der Altersteilzeit
• Schaffung von Zeitwertkonten
• Weiterqualifikationen
Ich hoffe, du hast jetzt ein Bild, was darin steckt. Wenn du weitere Infos brauchst, melde dich direkt bei uns bzw. unter wowi.nrw@verdi.de.
Nachdem ich das Flugblatt im Betrieb veröffentlicht habe, werde ich ständig nach den Freistellungstagen für Mitglieder der IG-Bau und ver.di gefragt.
Was ist darunter zu verstehen?
Danke schon mal im Voraus.
Hallo Kollegin,
es geht darum, dass die Bundestarifkommission eine Regelung fordert, die nur für IG-BAU und ver.di-Mitglieder gilt (Mitgliedervorteilsregelung): nämlich zwei zusätzliche Tage im Jahr frei, beispielsweise für gewerkschaftliche Arbeit. Wer dann diese Tage in Anspruch nehmen will, muss nachweisen, dass er/sie Mitglied der Gewerkschaft ist. Das ist die Forderung, die mit dem Arbeitgeberverband verhandelt wird.
Gruß aus dem Blog-Team!