Baugesellschaft Hanau: Auftakt ohne Einigung

Tarifverhandlungen bis September vertagt

Geschäftsführung bekräftigt Absicht in den Flächentarifvertrag zu wechseln

Download: ver.di-Info 2 Auftakt BGH 2022

Zum Auftakt der Tarifverhandlungen betonte die Geschäftsführerin Fr. Dorny erneut ihre Absicht, in den Flächentarifvertrag der Wohnungswirtschaft zu wechseln. Dabei solle niemandem etwas weggenommen werden. Man strebe Überleitungstarifverträge an.

Die ver.di Tarifkommission erwiderte im Gegenzug, dass die Gewerkschaft kein grundsätzliches Problem mit dem Flächentarifvertrag hat. Das hängt natürlich – wie immer – von den Konditionen ab.

Erste Angebote

Im Anschluss tauschten wir uns mit der Arbeitgeberseite aus. Ausgehend von den Forderungen aus der Mitgliederversammlung erhofften wir uns ein entsprechendes Angebot. Die Geschäftsführung sah sich dazu jedoch (noch) nicht in der Lage. Erst müssten die Tätigkeitsbeschreibungen aktualisiert werden. Dann soll ein Vergleich erfolgen, ob der Haus- oder der Flächentarifvertrag günstiger für die Mitarbeitenden ist. Dies wäre dann übrigens das erste Mal, dass eine Geschäftsführung nicht auch prüft, was für das Unternehmen günstiger ist.

Da man den Mitarbeitenden jedoch „ein Zeichen der Wertschätzung“ zukommen lassen wolle, wurden uns 500 € als Einmalzahlung angeboten.

Tarifforderungen 2022

  • Erhöhung der Tabellenentgelte rückwirkend zum 01.01.2022 um 6,5 %.
  • Änderung der Eingruppierungsregelungen zur Gleichbehandlung von kaufmännischen und technischen Sachbearbeitern
  • Laufzeitende der Vergütungstarifverträge zum 31.12.2022
  • Übernahme der Altersteilzeitregelungen für Beschäftigte mit einem Eintrittsdatum nach dem 01.01.2013
  • Vereinbarung einer Mitgliedervorteilsregelung im Rahmen des Prämientarifvertrages mit einer Einmalzahlung von 500 € und der Tarifierung von Prämien für Betriebsjubiläen.

Gegenangebot der Tarifkommission

Die Tarifkommission bot daraufhin der Geschäftsführung an, zunächst den ursprünglichen Tarifvertrag für die Beschäftigen wiederherzustellen, die nach 2013 eingestellt wurden. Diese hätten ohne die Kündigung des Tarifvertrages durch den ehemaligen Geschäftsführer zum Jahreswechsel 2,9 % Entgeltsteigerung bekommen. Wir schlugen vor, dies nachzuholen und der Einfachheit halber auch auf die „Alt-“Beschäftigten zu übertragen. Hierzu sah sich die Arbeitgeberseite leider nicht in der Lage.

Reallohnverluste?

Am Ende des Verhandlungstages lagen seitens der Geschäftsführung 1 % Entgeltsteigerung zum 01.01.2022 und 500 € Einmalzahlung auf dem Tisch. Auch ein Angebot von 1 % bis 1,5 % wurde von der Arbeitgeberseite ins Spiel gebracht, wenn wir gleichzeitig auch eine Bindung an den Flächentarif vornehmen. Auch dies konnten wir so nicht abschließen, denn auch dies hätte zunächst einmal (erneut) einen Reallohnverlust bedeutet.

Die Tarifkommission schlug daraufhin vor, zunächst nur eine Einmalzahlung i.H.v. 1000 € zu vereinbaren, damit rasch Geld bei den von der Inflation geplagten Beschäftigten ankommt, und die weiteren Fragen später zu klären. Auch hierzu sah sich die Arbeitgeberin nicht in der Lage, wenn damit nicht umfangreiche Verzichte auf unsere sonstigen Forderungen vorgenommen würden, insbesondere sei dann eine weitere Steigerung nicht mehr machbar. Eine rückwirkende Lohnerhöhung zum 01.01.2022 sei dann ebenfalls fraglich.

Wo geht die Reise hin?

Für die Tarifkommission ist derzeit schwer einzuschätzen, wo die Reise hingehen soll. Wir haben von unseren Mitgliedern die klare Botschaft bekommen, Reallohnverluste auszugleichen, und dennoch eine maßvolle Forderung gestellt. Die Geschäftsführung ist aber offenbar noch nicht bereit, mit uns über eine rückwirkende Lohnerhöhung zum 01.01.2022 zu sprechen.

Für uns stellt sich die Frage, ob durch „Flucht in den Verbandstarifvertrag“ die Personalkosten gesenkt werden sollen? Diese Gefahr sehen wir, wenn man eine nicht-erhöhte Haustarifvertragstabelle mit der aktuellen WoWi-Tabelle vergleichen würde.

Verhandlungen vertagt

Da wir keinen Tarifabschluss „Auf Teufel komm raus“ wollten, haben wir vorgeschlagen die Verhandlungen zunächst zu vertagen, auch wenn wir eine zügige Lösung sehr begrüßen würden. Denn Rechnungen müssen jetzt durch die Beschäftigten bezahlt werden, und nicht erst im Herbst. Dies war aber heute nicht zu erreichen.

Fortsetzung folgt

Wir haben vereinbart, die Verhandlungen am 13. September 2022 fortzusetzen. Ein früherer Termin war urlaubsbedingt leider nicht mehr möglich. Wir informieren Euch!

Wir müssen reden!

Wir wollen mit Euch über die laufenden Tarifverhandlungen reden, und gemeinsam festlegen, wie es weitergehen soll. Wir laden euch daher zur offenen Mitgliederversammlung am  8. September um 16.30 Uhr ein! Wir treffen uns im ver.di-Bezirk Main-Kinzig/Osthessen (Am Freiheitsplatz 6) 5 Minuten Fußweg von der Baugesellschaft entfernt.

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