Geschäftsführung beabsichtigt Wechsel in die Tarifbindung der Wohnungswirtschaft
ver.di-Mitglieder beschließen Forderung. Aufnahme von Verhandlungen am 9. August
Download: ver.di-Info Tarifverhandlungen 2022 BGH
Noch mit dem Abschluss des alten Tarifvertrages hatten ver.di und der ehemalige Geschäftsführer Hr. Gottwald vereinbart, die Tarifverträge auch hinsichtlich der Eingruppierungsregelungen zu überarbeiten und nach Möglichkeit die beiden Tarifwerke zu vereinheitlichen. Dies konnte auf Grund des Abgangs des Geschäftsführers nicht mehr umgesetzt werden.
Mit der neuen Geschäftsführerin Fr. Dorny konnte erst nach den Osterferien 2022 ein erster Kontakt hergestellt werden. Darin war man sich einig, die Tarifverträge langfristig an die Entwicklung des Flächentarifvertrages zu binden. Ob dabei auch ein Wechsel in die Tarifbindung des Flächentarifvertrages besprochen wurde, darüber herrscht momentan keine Einigkeit.
Mitglieder beschließen Forderung
Wie mit der Geschäftsführung abgesprochen, führte ver.di im Rahmen einer Mitgliederversammlung eine Diskussion möglicher Tarifforderungen durch. Diese teilten wir Fr. Dorny Ende Juni mit. ver.di fordert für die Arbeitnehmer*innen der Baugesellschaft Hanau:
- Erhöhung der Tabellenentgelte rückwirkend zum 01.01.2022 um 6,5 %.
- Änderung der Eingruppierungsregelungen zur Gleichbehandlung von kaufmännischen und technischen Sachbearbeitern
- Laufzeitende der Vergütungstarifverträge zum 31.12.2022
- Übernahme der Altersteilzeitregelungen für Beschäftigte mit einem Eintrittsdatum nach dem 01.01.2013
- Vereinbarung einer Mitgliedervorteilsregelung im Rahmen des Prämientarifvertrages mit einer Einmalzahlung von 500 € und der Tarifierung von Prämien für Betriebsjubiläen.
Überraschende Antwort
Zu unserer Überraschung antwortete die Geschäftsführung, dass sie beabsichtige in die Tarifbindung des Flächentarifvertrages zu wechseln und im Anschluss Überleitungstarifverträge mit ver.di verhandeln zu wollen.
Dies ist für ver.di nicht akzeptabel. Mit dem Wechsel in die Flächentarifverträge enden die Tarifregelungen der BGH abrupt. Alle weiteren Errungenschaften wie die Altersteilzeit oder der Prämientarifvertrag müssten daraufhin wieder zurückverhandelt werden. Einen Rechtsanspruch gäbe es erstmal nicht.
Gewerkschaften stehen aber für Mitbestimmung ihrer Mitglieder im Betrieb. Wir wollen die Lohn- und Arbeitsbedingungen mitgestalten und uns nicht vor vollendete Tatsachen stellen lassen.
Aus gewerkschaftlicher Sicht ist es notwendig die Überleitung in einen anderen Tarifvertrag vorab zu regeln, um Nachteile für die Arbeitnehmer*innen zu vermeiden.
Fahrplan verabredet
Mit der Geschäftsführung wurde folgender Fahrplan verabredet:
- Aufnahme von Tarifverhandlungen zu einem Entgeltabschluss für 2022.
- Anschließend: Aufnahme von Gesprächen vor einem eventuellen Wechsel in die Flächentarifbindung.
Schnelle Lösung muss her!
Die Preise entwickeln sich momentan weiterhin rasant. Die Beschäftigten der BGH warten seit dem Jahresanfang auf eine Lohnerhöhung. Wir brauchen daher jetzt eine kräftige Erhöhung! Darüber werden wir am 09.08.2022 verhandeln.
Mach uns stark!
Eine Gewerkschaft ist immer nur so stark, wie ihre Mitglieder sie machen. Darum: unterstütze uns jetzt, indem du:
- Mit interessierten Kolleg*innen über die berechtigten Tarifforderungen redest
- Nicht-Mitglieder zum Beitritt aufforderst oder
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