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Vorläufige Einigung bei Baugesellschaft Hanau

Die Belegschaft ist gefragt! Jetzt mitentscheiden!

In der zweiten Verhandlungsrunde zwischen Gewerkschaft und Geschäftsführung am 13. September konnte eine vorläufige Einigung erzielt werden. Wie sieht diese aus, und wie geht es weiter?

Die Geschäftsführerin der BGH, Fr. Dorny betonte erneut an ihrer Absicht, in den Flächentarifvertrag wechseln zu wollen festzuhalten. Hierbei solle niemand Abstriche machen, das Gehalt bleibe mindestens gleich und die Erhöhungen würden sich auch zukünftig auf das bisherige Gehaltsniveau beziehen.

Die ver.di-Tarifkommission betonte, dass uns von den eine deutliche Skepsis aus der Belegschaft zurückgemeldet wird, was einen Wechsel in den Flächentarifvertrag angeht.

Weiter führten wir aus, dass auf Grund der weiter anziehenden Preissteigerungen und mit fortschreitendem Zeitablauf die Erwartungshaltung der Arbeitnehmer*innen immer drängender wird und eine finanzielle Entlastung unabdingbar ist. Die Erwartungen an die Höhe dieser Entlastungen entwickeln sich dabei naturgemäß ebenfalls weiter nach oben. Wir trugen nochmals die gewerkschaftliche Forderung vor, darunter u.a.die Erhöhung der Tabellenentgelte beider Entgelttarifverträge rückwirkend zum 01.01.2022 um 6,5 % und die Änderung der Eingruppierungsregelungen zur Gleichbehandlung von kaufmännischen und technischen Sachbearbeitern bei einer Laufzeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2022.

In Bezug auf eine mögliche Überleitung zum Flächentarifvertrag betonten wir, dass dazu die richtige „Absprunghöhe“ wichtig ist. Sprich, dass man nicht von einem eingefrorenen Tarifniveau auf ein weiterentwickeltes Niveau wechseln kann.

Vorläufige Einigung unter Vorbehalt

Am Ende der Verhandlungen stand ein Kompromiss, über den jetzt die Beschäftigten abstimmen sollen. Dieser sieht folgendermaßen aus:

  1. Die Tabellenentgelte und Auszubildendenvergütungen werden einheitlich um 2,9 % rückwirkend zum 01.01.2022 erhöht.
  2. Die Erhöhung kommt den Beschäftigten beider Tariftabellen („Alt-“ und „Neu-“Beschäftigte) gleichermaßen
  3. Ab November wird über eine Überleitung in den Flächentarifvertrag verhandelt.

Fr. Dorny sagte uns weiterhin zu, dass bei einer Überleitung in den Flächentarifvertrag das gesamte Tarifentgelt einschließlich tariflicher Zulagen an künftigen Tariferhöhungen zu 100 % teilnehmen soll. Schriftlich wollte sie dies mit uns jedoch noch nicht vereinbaren.

Hätte der ehemalige Geschäftsführer nicht noch im November letzten Jahres den Tarifvertrag der nach 2013 eingestellten Beschäftigten gekündigt, hätte es die Erhöhung um 2,9 % zumindest für die Neu-Beschäftigten automatisch zum Jahresanfang gegeben. Erstmals seit langem konnten wir erreichen, dass auch die vor 2013 eingestellten Kolleg*innen die gleiche Erhöhung bekommen würden.

Umfrage startet

Das Tarifergebnis steht unter einem Zustimmungsvorbehalt bis Ende September. ver.di befragt in der Zwischenzeit die Belegschaft, ob das Ergebnis angenommen oder abgelehnt werden soll. Der Link zur online-Umfrage geht den ver.di-Mitgliedern dem­nächst zu, und kann zusätzlich unter fb-b.hessen@verdi.de angefordert werden. Auch Nicht-Mitglieder können an der Umfrage teilnehmen. Die Stimmen von ver.di-Mitgliedern haben für uns dabei naturgemäß ein höheres Gewicht, aber wir wollen auch die nicht gewerkschaftlich organisierten Teile der Belegschaft zu Wort kommen lassen.

Das individuelle Stimmgewicht können Nicht-Mitglieder natürlich jederzeit durch einen Gewerk­schaftsbeitritt erhöhen. Gleichzeitig erhält man einen Rechtsanspruch auf tarifliche Entlohnung, Anspruch auf Streikgeld und viele weitere Mitgliederleistungen wie z.B. Arbeits- und Sozialrechtsschutz.

Vor Ablauf der Erklärungsfrist wird die Tarifkommission die Ergebnisse der Umfrage auswerten und entscheiden, ob das Ergebnis angenommen oder abgelehnt werden soll.

Wie geht es weiter?

Wird das Verhandlungsergebnis angenommen, sind die entsprechenden Tarifverträge auszufertigen und zu unterzeichnen, und die Tariferhöhungen müssten rückwirkend zum Jahresanfang ausgezahlt werden.

Die Tarifkommission würde wie vereinbart ab November in Verhandlungen zur Überleitung in den Flächentarifeinsteigen.

Wird das Ergebnis abgelehnt, muss weiterverhandelt werden

Das würde bedeuten, dass die Beschäftigten ein besseres Ergebnis mit eigenen Aktionen durchsetzen müssten.

Bei einer Ablehnung wird ver.di in konkrete Aktionsplanungen unter Beteiligung der Belegschaft einsteigen.

Download: verdi-Info 3 Umfrage Ergebnis BGH 2022

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