Zum Rundschreiben des Arbeitgeberverbandes der Deutschen Immobilienwirtschaft e. V. (AGV) zu den Tarifverhandlungen am 22.05.19

Tarifinfo Nr. 4, 3. Juni 2019

Liebe Kolleg*innen,
üblicherweise geben die Verhandlungskommissionen der Gewerkschaften keine Verhandlungsinhalte laufender Tarifverhandlungen in Flugblättern weiter.
Zum einen ist ein Verhandlungsstand nur ein Zwischenstand und gibt beiden Verhandlungspartnern die Möglichkeit, weiter an den Themen zu arbeiten. Zum anderen werden dadurch keine Erwartungen enttäuscht oder geweckt, die evtl. im Ergebnis nicht erfüllt werden können. Ein Verhandlungsergebnis ist immer ein beidseitiger Kompromiss.

Im letzten Rundschreiben des Arbeitgeberverbandes hat dieser jedoch mit Halbwahrheiten und unvollständiger Informationen versucht, über die Mitarbeiter*innen Druck auf die Gewerkschaften und somit auf die organisierten Kolleg*innen aufzubauen, um ein Problem zu lösen, das die Arbeitgeber selbst geschaffen haben.

• SOKA-BAU
Unter dem Dach der SOKA-BAU sind zwei Institutionen vereint: die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK). Beide sind gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft, insbesondere auch der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt.
Die ULAK kümmert sich um die Sicherung von Urlaubsansprüchen und die Finanzierung der Berufsausbildung. Die ZVK, als größte Pensionskasse in Deutschland, schafft mit der Rentenbeihilfe einen Ausgleich für strukturbedingte Nachteile bei der Altersversorgung. Die SOKA-BAU setzt die Ansprüche aus den allgemeinverbindlichen Tarifverträgen um.

• Was hat die Immobilienwirtschaft damit zu tun?
In den vergangenen Jahren haben sich einige Unternehmen der Branche dazu entschlossen, Teile ihrer Belegschaft in Regiebetriebe oder selbständige Abteilungen auszugliedern. Vorrangig geschah dies um Kosten zu sparen, die die Mitarbeiter*innen in Form von verlängerter Arbeitszeit und ggf. weniger Lohn und Gehalt einbringen sollten. Das war und ist Tarifflucht und Gewinnmaximierung auf Kosten der Belegschaft.
Mit diesem Schritt haben sie jedoch das Unternehmen in Teilen strukturell verändert indem sie Bauleistungen an dritte (Mutterunternehmen) erbringen und er-bracht haben. Diese sind dann aufgrund der Tarifflucht und der Nicht-Anwendung der Bautarife erheblich günstiger und treten in direkte Konkurrenz zu Baubetrieben.
Wendet das Unternehmen der Immobilienwirtschaft in den Bau-Abteilungen bzw. -betrieben weiterhin die Tarifverträge der Immobilienwirtschaft an, ist eine weitere Konsequenz daraus, dass es eine Tarifkollision zwischen den Tarifverträgen gibt und die Tarifverträge der Bauwirtschaft kraft Allgemeinverbindlichkeit in der Re-gel zur Anwendung kommen müssten. Das ist kein neues Phänomen, wie es der AGV darstellt, sondern ist seit langem geltendes Recht.

• Warum belastet/blockiert es jetzt die Tarifverhandlungen?
Das ist überhaupt nicht nachvollziehbar, denn noch im letzten Jahr wurde eine Vereinbarung zur Implementierung eines Clearingstellenverfahrens zwischen den Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft und dem AGV der Immobilienwirtschaft getroffen. Im Rahmen dieses Clearingstellenverfahrens kann jedes Unternehmen, welches evtl. SOKA-BAU pflichtig wird, im Vorfeld durch die Parteien geprüft werden um abzuschätzen, ob die Bau-Tarifverträge überhaupt zur Anwendung kommen.
Diese Einigung reicht dem AGV aber schon nach nur einem halben Jahr nicht mehr. Sie wollen einen Freibrief, dass ihre Mitgliedsunternehmen keinesfalls SOKA-BAU pflichtig sind und weiterhin Tarifflucht aus ihren eigenen Tarifverträgen betreiben können. Viel erstaunlicher ist auch noch, dass der größte Teil der Unternehmen in der Immobilienwirtschaft davon überhaupt nicht betroffen ist und somit sie und deren Beschäftigte für die Interessen einzelner – tarifflüchtiger – Unternehmen sozusagen „in Geiselhaft“ genommen werden und der soziale Friede in den Unternehmen leichtfertig aufs Spiel gesetzt wird. Dieses Verhalten grenzt an Vertragsbruch!

In der letzten Verhandlung hat der AGV dann versucht, einzelne Mitarbeitergruppen für ihre Tarifflucht regelrecht zu bestrafen. Sie schlugen folgende untragbare Regelung vor:
… dass Arbeitnehmer, für die Mitgliedsunternehmen der Deutschen Immobilienwirtschaft Beiträge zur SOKA-BAU zahlen müssen, aus dem Anwendungsbereich der Tarifverträge für die Deutsche Immobilienwirtschaft herausgenommen werden und nach den Regelungen der Bauwirtschaft behandelt werden. Dazu will der AGV alle gezahlten Leistungen (z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall usw.), die über die Leistungen der Bautarifverträge gezahlt wurden, für die Dauer von fünf Jahren von seinen Mitarbeitern zurückfordern.

Das werden wir nicht zulassen!!!

• Wie kann das Problem gelöst werden?
Die Lösung ist relativ einfach. Alle ausgelagerten Betriebe, Abteilungen usw. werden wieder in das Mutterunternehmen eingegliedert und fallen wieder in vollem Umfang unter die vereinbarten Tarifverträge der Immobilienwirtschaft, die zwischen der IG BAU, ver.di und dem AGV abgeschlossen wurden.

Die Tarifkommissionen von IG BAU und ver.di

3 Gedanken zu „Zum Rundschreiben des Arbeitgeberverbandes der Deutschen Immobilienwirtschaft e. V. (AGV) zu den Tarifverhandlungen am 22.05.19“

  1. Danke für die Klarstellung bzw. den Versuch, das Rundschreiben zu erklären.

    Die Lösung ist also, dass die Tarifflüchtigen von selbst wieder eingliedern?
    Im Leben nicht, vor allem nicht kurzfristig.

    Ich habe das richtig verstanden, das einzelne AG ihre Arbeitnehmer ausgegliedert haben und der AGV genau diese dafür jetzt zur Kasse bitten will?

    Regiebetriebe sind ja nun wirklich kein neues Phänomen und haben in vielen Betrieben eine lange Tradition.
    Oft vor Dekaden gegründet um den Service für die Mieter in eigener Koordination im eigenen Haus zu halten.
    Das geschah weit ab vom Gedanken an Tarifflucht oder ähnliches. Die Mitarbeiter sind Mitarbeiter im besten Sinne, mit gleichen Rechten wie die restliche Belegschaft.

    Ingo

    1. Die Eingliederung der Regiebetriebe ist die Lösung um nicht SoKa-Bau-pflichtig zu werden.
      Der Arbeitgeber möchte bei tarifgebunden Unternehmen, die SoKa-Bau Pflichtig werden, die AN rückwirkend in einen schlechter bezahlten Tarif der Bauwirtschaft umsetzen. „Zuviel“ gezahltes Gehalt müsste vom AN zurückgezahlt werden.

      1. Das habe ich schon verstanden, kann es aber kaum glauben.
        Der AN hat einen gültigen Arbeitsvertrag, dieser ist wohl kaum rückwirkend zu schlechteren Konditionen zu ändern, ohne dass beide Vertragspartner zustimmen.
        Der AN hat das Geld in der Vergangenheit völlig zu Recht erhalten, also muss er auch nichts zurückzahlen. Wie es ab dem 1.7.2019 aussehen wird, steht auf einem anderen Blatt.

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