SOKA-BAU-Thema überschattet Verhandlungstermin!

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
am 22. Mai 2019 trafen sich die Tarifkommissionen von ver.di und IG
BAU mit der Verhandlungskommission des Arbeitgeberverbandes (AGV) in Berlin zur
zweiten Verhandlungsrunde des Entgelttarifvertrags.

Zu Beginn der Verhandlung haben wir den AGV um eine Stellungnahme zu den
von uns vorgebrachten Forderungen gebeten.

Das Angebot des Arbeitgeberverbandes lag weit unter unseren Forderungen.
Zudem wurde der Abschluss des Tarifvertrages unter eine Bedingung gestellt,
die es uns unmöglich machte, weiter zu verhandeln.
Der AGV versucht ein Spezialinteresse einzelner Unternehmen (erneut
SOKA-Bau) durchzusetzen, gegen die Mehrheit der tariftreuen Unternehmen.

26 Gedanken zu „SOKA-BAU-Thema überschattet Verhandlungstermin!“

    1. Die unannehmbare Bedingung ist/war, die wir hätten akzeptieren sollen: wenn Unternehmen SOKA-Bau-pflichtig werden, erhalten die Beschäftigten den Tarifvertrag der Bauwirtschaft. Zusätzlich sollten die Beschäftigten zuviel gezahlte Löhne/Gehälter für 5 Jahre rückwirkend zurückzahlen!

  1. – Der AGV versucht ein Spezialinteresse einzelner Unternehmen (erneut
    SOKA-Bau) durchzusetzen, gegen die Mehrheit der tariftreuen Unternehmen
    Wie sieht dieses Spezialinteresse denn aus? Und wie geht es jetzt weiter?

  2. Schaut man sich die aktuelle Entwicklung der Wohnungswirtschaft und der Bauindustrie an, dann sehe ich nicht die Notwendigkeit von den Forderungen abzuweichen. Selbst wenn der Markt sich drehen sollte, wird sich das nur marginale Auswirkungen für die Unternehmen haben.
    Wie geht es denn nun weiter?

    1. Liebe Kollegen, aus verhandlungstaktischen Gründen können wir uns momentan zu euren Fragen nicht weiter äussern. Nur soviel, die Verhandlungen werden am 13.06. fort gesetzt. Bis dahin möchten wir euch noch einmal um etwas Geduld bitten. Sobald es etwas Neues gibt, erfahrt ihr es hier.

  3. Was soll bei einer Forderung von 4,5 % schon für ein Angebot kommen? Wir haben mit immer schwierigeren Arbeitsbedingungen und Arbeitsverdichtung zu kämpfen. 4,5 % sind schon ein Tropfen auf den heißen Stein, wenn dies dann noch in 2 Stufen kommt, haben wir wenig davon. Bin enttäuscht von dieser Forderung. Sofern es dieses Mal keine Mitgliedervorteilsregelung gibt, werde ich mir das mit der Mitgliedschaft in der Gewerkschaft eh überlegen.

    1. Lieber Kollege, im Vorfeld der Tarifrunde wurden alle tarifgebundenen ver.di Mitglieder von uns angeschrieben und gefragt, was ihre Forderungen für die Tarifrunde sind. Die 4,5 % sind das zusammengefasste Ergebnis dieser Umfrage und stellt somit den Willen der Beschäftigten da, die sich an dieser Umfrage beteiligt haben. Ob und inwieweit diese Forderungen schlussendlich durchgesetzt werden, könnte in dieser Tarifrunde im Wesentlichen davon abhängen, wie hoch die Aktionsbereitschaft der Mitglieder in den Betrieben ist. Sollte es in deinem Betrieb Kollege*inn*en geben, die sich für IHREN Tarifvertrag mit Aktionen im Betrieb stark machen wollen, dann melde dich bei uns. Wir werden euch gerne unterstützen.

      1. Es mag so sein, dass die ver.di Mitglieder 4,5% gefordert haben – aber dann verlangt man doch 6 oder mehr % um dann ggf. auf den 4,5% auch zu landen. Wo ist denn da der Verhandlungsspielraum? Manchmal bleibt nur Kopfschütteln.

        1. ver.di ist eine demokratische Organisation, welche das Votum einer Mitgliederbefragung sehr Ernst nimmt und von daher die Forderung entsprechend der Forderungen der Mitglieder formuliert. Ich werde aber dennoch deine und auch die hier an anderen Stellen bereits geäußerte Kritik an die Tarifkommission weiterleiten.

    2. Ich habe das hier schon einmal gefragt und keine Antwort bekommen:

      Wie soll die Mitgliedervorteilsregelung den durchsetzbar sein?
      Auf Grund des innerbetrieblichen Friedens, wird die Erhöhung in vielen Betrieben an alle bezahlt. Es handelt sich also quasi um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Wie soll man ihm das bitte verbieten?

      LG Ingo

      1. Lieber Kollege, Mitgliedervorteilsregelungen können i.d.R. in den Branchen und Betrieben am erfolgreichsten durchgesetzt werden, in denen die Belegschaften gewerkschaftlich gut organsiert. Außerdem müssten die Kolleg*inn*en vor Ort bereit sein, im äußersten Fall für die Durchsetzung ihrer Forderung auch zu streiken.
        Und natürlich kann man einem Arbeitgeber nicht verbieten, seine Beschäftigten alle gleich zu behandeln, aber Fakt ist, dass es inzwischen durchaus Betriebe gibt, in welchen Differenzierungsklauseln für ver.di Mitglieder gelten.
        Der Erfolg einer Tarifrunde und die erfolgreiche Durchsetzung der Forderungen der Beschäftigten, ist immer von der Organisations- und Aktionsbereitschaft der Beschäftigten in den Betrieben abhängig. Wenn ich mich für meine Forderungen nicht stark mache, wird es niemand tun. Und Tarifverträge fallen nun mal nicht von Himmel.

        1. —Außerdem müssten die Kolleg*inn*en vor Ort bereit sein, im äußersten Fall für die Durchsetzung ihrer Forderung auch zu streiken.—

          Was aber im Klartext bedeutet, dass ich gegen die Entlohnung meiner Kollegen streiken soll. Das im Sinne der weiteren Zusammenarbeit zu vermitteln, halte (nicht nur) ich für unmöglich.

          LG Ingo

          1. Eine Mitgliedervorteilsregelung ist aus gewerkschaftlicher Sicht doch eher als kleiner Nachteilsausgleich für die ver.di Mitglieder zu sehen. Diese sind es schließlich, die mit ihrem monatlichen Beitrag und ihrem ehrenamtlichen Engagement dafür sorgen, dass es überhaupt Tarifverträge und regelmäßige Lohn/Gehaltserhöhungen für ganze Branchen gibt. Ab gesehen davon ist eine Differenzierungsklausel eine Zusatzforderung zu den eigentlichen Forderungen, so dass den Nichtmitgliedern bei der Durchsetzung nichts verloren geht.

    3. Hallo Arthur,
      Ich kann deine Kritik nur bedingt verstehen.
      Natürlich können wir 10 % fordern – eine Änderung der AGV-Meinung bringt das nicht. Mit einer Forderung von 4,5 % machen wir deutlich, dass wir nicht die üblichen Spielchen wollen!
      Auch die Mitgliedervorteilsregelung ist längst überfällig, das wissen wir. Solange unsere Kolleginnen und Kollegen aber alles einfach ruhig hinnehmen und uns nicht lautstark in den Verhandlungen den Rücken stärken, wird das schwer.

  4. Guten Tag,

    könnten Sie uns Mitgliedern erklären was die SOKA-BAU genau ist.
    In welchen Kontext steht diese Gesellschaft mit der ver.di und dem Arbeitgeberverband.

    1. Die SOKA-BAU ist die Sozialkasse der Arbeitgeberverbände der Bauwirtschaft und der Gewerkschaft IG BAU. Näheres können Sie hier nachlesen: http://www.soka-bau.de
      Weitere Informationen zu diesem Thema können wir wie gesagt, aus verhandlungstaktischen Gründen momentan noch nicht geben.

  5. In meiner Funktion als Betriebsrat habe ich eben von meinem Arbeitgeber ein Schreiben des AGV erhalten.
    Dieser bittet darin Ausdrücklich um Weiterleitung an die Arbeitnehmer um den Stand der Verhandlungen und die vorhandene Problematik zu erläutern. Die Gewerkschaften ver.di und IG Bau kommen darin nicht besonders gut weg und der Sachverhalt Soka Bau wird folgendermaßen zusammengefasst:
    Der AGV hat zwei Lösungsansätze vorgelegt, diese sind beide abgelehnt worden. Die Gewerkschaften haben ihrerseits nichts vorgelegt und nicht mal verhandelt. Das scheitern der bisherigen Verhandlungen wird also trotz eindringlichen Appells des AGV den Gewerkschaften zugeschoben.

    Gibt es eine Gegendarstellung, die ich den Kollegen vermitteln kann?
    Der Verweis auf die Verhandlungsposition ist damit ja wohl obsolet.

    LG Ingo

    1. Lieber Ingo,
      was hier gerade passiert nennt man wohl das Schwarze Peter Spiel.
      Die Gewerkschaften fordern den Arbeitgeber auf, die Entgelte um 4,5% Prozent zu erhöhen. Der Arbeitgeber legt kein adäquates Angebot vor, sondern belastet die Verhandlungen mit dem SOKA-BAU Thema, welches zumindest aus ver.di Sicht nichts mit dieser Entgeltrunde zu tun hat.
      Der Arbeitgeber stellt daher aus unserer Sicht eine Bedingung, mit der zumindest ver.di nichts zu tun hat und deshalb auch nicht Bestandteil dieser Verhandlungen sein sollte.
      Wir haben den Vergütungstarifvertrag gekündigt und wollen diesen mit dem Arbeitgeberverband verhandeln. Das Thema SOKA Bau hat der AGV auf die Tagesordnung gesetzt und uns mitgeteilt, dass es ohne eine Regelung zu diesem Thema keinen Tarifvertrag geben wird. Von daher ist die Aussage richtig, dass wir unter diesen Umständen nicht weiterverhandelt haben. Wir haben aber sehr wohl mitgeteilt, dass uns das vorgelegte Angebot bei weitem nicht ausreicht und unsere Forderungen im Ursprung bestand haben
      Die Uneinsichtigkeit des Arbeitgebers an dieser Stelle wird uns nun zur Last gelegt.
      Wir geben den schwarzen Peter gerne zurück und fordern den Arbeitgeber auf, uns endlich ein annehmbares Angebot zu unterbreiten und das Thema SOKA BAU ausserhalb dieser Entgeltrunde zu klären.
      LG

      1. Danke!
        Sowohl für Deine Antwort, als auch für das generelle Engagement über diesen Kommunikations- und Informationsweg.

        Was die SoKa Bau mit ver.di zu tun hat ist mir auch schleierhaft.
        Wenn man aber die Verhandlungen zusammen mit der IG Bau führt, dann profitiert man eben nicht nur von dem mehr an Mitgliedern, sondern man übernimmt auch deren Probleme.
        Ich hoffe, dass es ein vernünftiges Ende mit einem guten Abschluss nehmen wird.

        LG Ingo

    2. Hallo Ingo,
      Ich kenne das Schreiben des AGV ebenfalls und finde es ziemlich dreist.
      Wir, die Tarifkommission, sind dabei eine Gegendarstellung zu verfassen.

      In meiner Wahrnehmung werden wir Gewerkschaften vom AGV mit dem Thema regelrecht erpresst. Die vorgelegten Angebote sind inakzeptabel und mit der Aussage verbunden, dass es keinen Tarifabschluss geben wird, wenn wir nicht eine Ausschlussklausel akzeptieren. Und diese ist eben nicht zu akzeptieren – zumindest ist das die erste Reaktion. Oder möchtest du in den Bautarifvertrag wechseln und zuviel gezahlte Gehälter zurückzahlen?
      Es gibt übrigens ein Verfahren, in dem tarifgebundene Unternehmen klären lassen können, ob sie überhaupt zahlen müssen (wenn die SOKA-Bau das Unternehmen anschreibt). Wir wissen bis heute nicht, wieviele Unternehmen überhaupt betroffen sind. Das sagt der AGV nicht, obwohl eine Abfrage in den Mitgliedsunternehmen kein Problem sein dürfte. Meines Wissens sind bisher reine Bau-Regiebetriebe betroffen und diese sind nicht tarifgebunden!!!
      Außerdem ist die SoKa keine Einbahnstraße- man bekommt auch was zurück. Das alles schreibt der AGV nicht in seinem Brief.

  6. Hallo zusammen, im Moment können wir nur soviel sagen, die Verhandlungen sind erneut ergebnislos vertagt worden. Voraussichtlich auf den 02.07. Mehr erfahrt ihr hier in Kürze!

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