Tarifverhandlungen ohne Ergebnis vertagt

Am 9. April 2019 trafen sich die Verhandlungskommissionen von ver.di und IG BAU gemeinsam mit der Tarifkommission des Arbeitgeberverbandes (AGV) in Düsseldorf, um die Tarifverhandlungen zum Entgelttarifvertrag (ETV) zu eröffnen.

Dort stellten wir unsere Forderungen noch einmal detaillierter dar:
– Entgelterhöhungen um 4,5 Prozent
– überproportionale Erhöhung der Azubi-Vergütung,
mindestens 75,- Euro/Monat
– Differenzierungsklausel für Mitglieder der IG BAU und der ver.di
– Wahlmöglichkeit der Umwandlung der Entgelterhöhung in zusätzliche
Urlaubstage

Bereits nach 45 Minuten signalisierte die Tarifkommission des AGV, dass sie zu keiner Aussage bereit wäre, was unsere Forderungen betrifft. Ausschlaggebend
für diese Aussage ist die aus Sicht des AGV noch offene Verhandlung mit der SOKA-BAU. In der Folge ging es vonseiten des AGV nunmehr nicht um die Tarifverhandlungen zum Entgelttarifvertrag, sondern um die Diskrepanz zwischen dem AGV und der SOKA-BAU.
Daraufhin verließ die Verhandlungskommission der ver.di den Verhandlungstisch, um Raum einzuräumen, diese Problemstellung zu erörtern.
Nach einer Unterbrechung von einer Stunde haben sich die Verhandlungskommissionen der Gewerkschaften wieder gemeinsam am Verhandlungstisch
eingefunden und konnten die Gespräche konstruktiv fortsetzen. Nach dem Austausch von diversen Argumenten waren sich alle Parteien einig, die Verhandlungen am 22. Mai 2019 in Berlin fortzusetzen.

Die Tarifkommissionen von ver.di und IG BAU

6 Gedanken zu „Tarifverhandlungen ohne Ergebnis vertagt“

  1. Mit Differenzierungsklausel ist eine Mitgliedervorteilsregelung gemeint. Gewerkschaften schließen Tarifverträge ja nur für ihre Gewerkschaftsmitglieder ab. Dennoch ist es im Arbeitsleben üblich geworden, dass alle Arbeitnehmer – auch die, die nicht Mitglied einer Gewerkschaft sind – in den Genuss tariflicher Leistungen kommen. Das beruht u.a. darauf, dass viele Tarifverträge allgemeinverbindlich sind, also unabhängig von der Mitgliedschaft gelten, oder Arbeitsverträge auf bestimmte Tarifverträge verweisen. Durch diese Praxis gerät es zunehmend aus dem Blick, dass gute tarifliche Leistungen auch erstritten werden müssen und es dazu gewerkschaftlich organisierte Belegschaften bedarf, die bereit sind, sich zu engagieren, Gewerkschaftsbeiträge zu zahlen und Rechte wenn nötig in Arbeitskämpfen durchzusetzen. Deshalb können Gewerkschaften in Tarifverträgen Regelungen aufnehmen, in denen zusätzliche Leistungen nur an Gewerkschaftsmitglieder gewährt werden.

    1. Hallo Katja,

      vielen Dank für die Info.
      Wurde nicht vor einiger Zeit schon einmal die Forderung gestellt, dass GW-Mitglieder 2 zusätzliche freie Tage bekommen sollen?
      Ist etwas in dieser Art wieder vorgesehen?
      Ich halte es auch für sehr wichtig, einen Anreiz zur Mitgliedschaft zu bieten. Mitunter ärgern mich die Kommentare der Kollegen, die keinen Beitrag zahlen, aber vom Abschluss profitieren wollen.

      1. Hallo Ina, diese Forderung stellen die Tarifkommissionen immer wieder auf, sie ist aber leider in den Verhandlungen mitunter am schwierigsten durchzusetzen. Die AG haben ja i. d. R. kein Interesse daran, den Beschäftigten einen Anreiz zu bieten, in die Gewerkschaft einzutreten, denn das würde die Gewerkschaften aus AG Sicht unnötig stark werden lassen. Deshalb ist es, um eine solche Forderung durchsetzen zu können, wichtig, dass wir in den Betrieben gewerkschaftlich stark aufgestellt sind. Denn nur mit Aktionen in den Betrieben und Druck aus der Belegschaft können wir eine solche Forderung auch durchsetzen. Wenn in den Betrieben nichts passiert, fallen die Tarifergebnisse entsprechend aus.

    2. Der Gedanke ist ja vielleicht noch nachvollziehbar, aber wer will einem Arbeitgeber den verbieten, die erstrittenen Mehrleistungen auch den nicht Gewerkschaftsmitgliedern zugute kommen zu lassen?
      Die Gleichbehandlung und der innerbetriebliche Frieden sind für viele AG ein hohes Gut und als dann quasi freiwillige Mehrleistung wird das wohl auch kein AN ablehnen.

      Ingo

  2. Guten Tag,

    was ist bei der erneuten Verhandlung am 22.05.2019 passiert?
    Kam es zu einem Ergebnis/Einigung?

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