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4 neue Tarifverträge abgeschlossen!

Tarifinfo Wohnungswirtschaft
Tarifkommissionen von ver.di und IG BAU einigen sich nach langen und intensiven Verhandlungen mit dem Arbeitgeberverband auf vier neue Tarifverträge.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

die Vergütungsrunde 2021 haben wir mit einer Befragung  gestartet.  Die Mitglieder hatten uns in diesem Zuge dazu aufgefordert in den Verhandlungen eine Möglichkeit zu schaffen, die mehr Freizeit ermöglicht. Die Bundestarifkommission hatte dies mit in ihren Forderungskatalog aufgenommen. Im Rahmen der Vergütungsrunde konnten wir dazu eine Verhandlungsverpflichtung erwirken. Nun ist es so weit. Nach langen und zähen Verhandlungen konnten wir nun den Ab-schluss des Tarifvertrages über die Entgeltumwandlung zum Zwecke von Freistellungstagen erreichen. Dieser Tarifvertrag tritt zum 01.07.2023 in Kraft. Was heißt das konkret? Teile des 13. Monatsgehalts (Weihnachtsgeld) können künftig in bis zu 3 freie Tage umgewandelt werden. Dies muss bis spätestens 31.10. des Vorjahres beantragt werden.

Darüber hinaus konnten drei weitere Tarifverträge zum Abschluss gebracht werden:

  1. Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung
    Hier wird es künftig möglich sein, jährlich statt heute maximal vier Prozent dann bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung in die betriebliche Altersversorgung einzuzahlen. Bitte achtet auf die unterschiedlichen Bewertungen der Steuerfreiheit und Sozialversicherungsfreiheit nach dem EStG!
  2. Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings
    Beschäftigte können künftig Teile des Bruttoentgelts für das Leasing von Fahrrädern und E-Bikes nutzen.
  3. Tarifvertrag Zeitwertkonten (Sabbatical)
    Mit einem Zeitwertkonto können Beschäftigte längere Freistellungszeiten zum Beispiel für eine längere Auszeit (Sabbatical) oder einen früheren Eintritt in die Altersruhezeit an-sparen. Angespart werden kann durch die Einbringung von Zeit, aber auch durch die Einbringung von Entgeltbestandteilen. Das Zeitwertkonto wird in Geld geführt und die eingezahlten Beträge sind gegen Insolvenz abzusichern.

Auch diese drei Tarifverträge treten zum 01.07.2023 in Kraft.

Die BTKen befinden sich zu den Themen BeschäftigungsSicherungsTV und Manteltarif-vertrag weiterhin in Sondierungen bzw. Verhandlungen.

Eure ver.di und IG BAU Verhandlungskommissionen

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ver.di in der Wohnungswirtschaft
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Download: 03-2023_Tarifinfo

42 Gedanken zu „4 neue Tarifverträge abgeschlossen!“

  1. Hallo Liebe Tarifkommission,

    vielen Dank für die Info und Glückwunsch zum Abschluss der neuen Verträge. Wo kann man den Wortlaut der Abschlüsse einsehen/downloaden?

    Gruß Klaus

    1. Hallo Kollege Klaus S.,

      Du kannst als ver.di-Mitglied aktuelle Tarifverträge über meine.verdi.de anfordern oder ganz altmodisch per Telefon oder Mail mit deinem ver.di-Bezirk aufnehmen.

      Kontakte zur zuständigen Fachgruppe in deinem Landesbezirk findest du auch auf dieser Seite.

      Kollegiale Grüße aus Hannover

  2. Hallo,

    kann sich nun der Angestellte einen der 4 Verträge aussuchen oder legt der Arbeitgeber einen der neuen Tarifverträge fest?

    1. Hallo Klaus.

      Die Tarifverträge befinden sich gerade im Unterschriftenlauf. Sobald wir vollständig unterschriebene Exemplare haben, können wir sie euch zur Verfügung stellen.

      1. Hallo Guido,
        sind die beschlossen Tarifverträge mittlerweile gezeichnet und abrufbar, so dass man sich darauf berufen kann. Wäre froh über einen Hinweis. Möchte das gern bei uns im Betrieb thematisieren.

        VG Klaus S.

        1. Hallo Klaus,

          wie ich höre, sind die Tarifverträge inzwischen von den Arbeitgebern und ver.di gezeichnet und sind nun noch bei der IG BAU im Zeichnungslauf. Nähere Informationen habe ich aber leider auch noch nicht.

          Solidarische Grüße.

          Guido Jurock
          Gewerkschaftssekretär.

    2. Lieber Paul,

      wenn dein Arbeitgeber tarifgebunden ist (=Mitglied des Arbeitgeberverbandes), gelten die Tarifverträge direkt und unmittelbar für dein Arbeitsverhältnis. Ist dein Arbeitgeber nicht tarifgebunden kommts drauf an. Du kannst Dich dazu von ver.di bei dir vor Ort beraten lassen.

    3. Hallo Paul,

      wenn dein Arbeitgeber tarifgebunden ist (und du als ver.di-Mitglied auch), gelten alle genannten Tarifverträge auch für dich.

      Kollegiale Grüße aus Hannover

  3. ihr könnt euch selbst loben, drei freie Tage mehr (kann ich mir kaufen) früher nannte man das unbezahlten Urlaub.
    Dienst Fahrrad nicht geeignet für Lohnempfänger. Jene arbeiten oft vor Ort oder müssen Werkzeug transportieren.
    Rente super das darf man später alles nach versteuern und es fehlt als Beitrag in die Rentenkasse, je nach Alter ein minus Geschäft.( wie bei der Riester Rente ).
    Sabbatical toll wahrscheinlich kommt da der Anhang ( wenn nicht durch eine BV geregelt) so wie bei den Überstunden und der Jubiläums Zahlung

    1. Hallo Jutta,

      ein paar Klarstellungen zu deinen Anmerkungen:

      1. Die Möglichkeit des unbezahlten Urlaubs mag bestehen. Bei unbezahlten Urlaub droht nur die Konsequenz, dass sich dabei auch die Sonderzahlungen für jeden nicht vollständig geleisteten Arbeitsmonat um 1/12 reduzieren.
      2. Bei der Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing handelt es sich nicht um Diensträder, sondern um die Möglichkeit sich ein Fahrrad zur privaten Nutzung im Leasing anzuschaffen (bekanntester Anbieter JobRad)
      3. Entgeltumwandlung zur Altersvorsorge. Hier wurde eine bisherige Protokollnotiz zum Tarifvertrag in einen Tarifvertrag umgewandelt und an die aktuellen gesetzlichen Möglichkeiten angepasst.

      Die Aussagen zum Sabbatical verstehe ich inhaltlich nicht.

      1. Sabbatical was ist daran nicht zu verstehen, es gibt immer wieder Anhänge im MTV die eine Öffnung durch eine BV regeln. So habe ich Dank ihres MTV 20 Jahre keine Mehrarbeit ausgeglichen bekommen auch die Jubiläumszahlung wurde mehr als 20 Jahre nicht gezahlt weil der MTV dies zu gelassen hat.

        1. Hallo Jutta,

          ich glaube du zielst auf den Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung ab.

          Der Tarifvertrag steht auch auf dem Prüfstand und muss aus Sicht der BTK deutlich verändert oder komplett gestrichen werden.

    2. Ich verstehe nicht warum grundsätzlich immer gleich alles negativ gesehen wird. Natürlich ist es nicht für jeden interessant, aber deswegen ist es nicht gleich schlecht. Wir reden hier immer noch über Verhandlungen und nicht die Durchsetzung von gesetzlichen Bestimmungen. Jeder der es selbst einmal in seinem Unternehmen mitgemacht hat, sollte es verstehen. Auch der Vergleich zu früher oder anderen Brachen hat da wenig Sinn.

      Natürlich habe ich auch noch ganz große Hoffnung in die Verhandlung zum Vergütungstarifvertrag (ordentliche Lohnsteigerung, Pflicht zur Inflationsausgleichszahlung, Anpassung Urlaubsgeld auf 100 %). Aus diesem Grund wünsche ich allen Verhandlungsteilnehmern gutes Gelingen und bedanke mich bereits jetzt für diese Bemühungen, egal was am Ende raus kommt.

      1. Sehe ich genauso! JobFahrrad ist für mich nicht interessant (für andere aber wahrscheinlich schon), aber die anderen Punkte finde ich toll.
        Unbezahlten Urlaub bekommt man ja auch sonst nur, wenn der AG zustimmt. Würde meiner ohne triftigen Grund nie tun. Und die Möglichkeit auf ein Sabbatical, bzw. Früher in Rente gehen zu können finde ich absolut genial.
        Vielen Dank!
        (Wenn jetzt noch der TV zur Beschäftigungssicherung wegfällt bin ich wunschlos glücklich 😉 )

  4. Noch mal:
    Inflationsausgleichsprämie -> sollte kein Tarifthema sein

    Laufzeit Vergütungstarifvertrag bis 31.12.2023

  5. Hallo liebe Tarifkommission,

    ich habe 2 Fragen zum TV Sabbatical:

    1. In § 2 des TV ist von einer freiwilligen Vereinbarung die Rede: in Betrieben mit Betriebsrat: Für die Einführung von Sabbatical wäre es doch mitbestimmungspflichtig oder? d.h. eine BV (beiderseits AG und Betriebsrat) ist zur generellen Einführung von Sabbatical notwendig und dann im 2. Schritt einzelne Vereinbarungen mit zwischen AG und AN nach SGB?

    2. Da das Konto in Euro und nicht in Stunden geführt wird: was ist bei Inflation bzw. wenn der Stundenlohn durch Tariferhöhungen steigt, bekomme ich dann rechnerisch nach Jahren bei Inanspruchnahme nach Umrechnung weniger Stunden wieder raus als ich eingebracht habe?

    Schon einmal lieben Dank für die Beantwortung !
    Viele Grüße

    Ralf

    1. Hallo Ralf,

      hier ist glaube ich nicht das richtige Format um diese Fragen zu beantworten.

      Die BTK wird aber zeitnah eine weitere Information veröffentlichen. Auch sind Veranstaltungen zu den neuen Tarifverträgen in Planung.

  6. Ich habe eine Frage zum TV über die Möglichkeit aus Teilen des 13. Monatsgehaltes in freie Tage umzuwandeln.
    In den ersten Veröffentlichungen wurde eine Mindestmitarbeiterzahl von 30 genannt. Gilt es jetzt unabhängig von der Mitarbeiteranzahl.

    1. Hallo ,
      warum wurde für die Umwandlung in Urlaubstage nur die Möglichkeit eingeräumt das 13 Monatsgehalt zu schmälern?
      In anderen Branchen kann ein Teil der zu erwartenden prozentualen monatlichen Tariferhöhung genutzt werden.
      Danke für eine Antwort

      1. Beide Möglichkeiten wurden diskutiert. Letztendlich hat man sich auf die Variante mit dem 13. Monatsgehalt geeinigt.

        Diese Variante bietet den Vorteil, dass nur in Anspruch genommene Tage berechnet werden. Außerdem bietet er auch eine Flexibilität bei der Anzahl der Tage.

        Bei der anderen Variante hätten mehrere Lohn-/Gehaltstabellen geführt werden. Dieses Vorgehen erschien dem AGV zu aufwendig.

        1. Mir wurde auf Rückfrage mitgeteilt, dass verdi nicht ganz einverstanden war, eine monatliche Tariferhöhung in Urlaub umzuwandeln, sondern das 13. Monatsgehalt. Begründung: der verdi Beitrag bemisst sich am Monatsbrutto, nicht aber am 13. Monatsgehalt

    1. Hallo Carl,

      das Unterschriftenverfahren nahm viel Zeit in Anspruch. Mittlerweile sind die genannten Tarifverträge gänzlich unterschrieben.

      Sämtliche Tarifverträge, die auf dein Arbeitsverhältnis angewendet werden, muss dir dein Arbeitgeber auf Anfrage in Kopie aushändigen.
      Als ver.di-Mitglied kannst du auch bei ver.di anfragen – zum Beispiel über meine.verdi.de oder per Mail/ Telefon bei deinem ver.di-Bezirk.

      Kollegiale Grüße aus Hannover

  7. Hallo,

    welche Werte werden bei der Berechnung für das Fahrradleasing herangezogen? Das Jahresbrutto inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld?

    Betrifft die 5%-Regelung die Grundleasingrate oder die Rate abzüglich Arbeitgeberanteil (z.B. 15%)?

    Vielen Dank im Voraus
    handymax

  8. Guten Morgen, mein AG hat mich darüber informiert, dass die ua. Tarifabschlüsse u.a. eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers seien und es in meinem Unternehmen derzeit nicht angeboten wird.

    1.Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung
    2.Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings
    3. Tarifvertrag Zeitwertkonten (Sabbatical)

    Ich gehöre dem Tarif der Wohnungswirtschaft an.
    Ist die Aussage meine AG korrekt? Was nützen mir dann Tarifabschlüsse, wenn mein AG diese nicht umsetzen will?

    Mit freundlichen Grüßen
    Sandra

  9. Gilt dies alles erst wenn der Betrieb mindestens 30 Mitarbeiter hat, wir sind nur eine kleine Wohnungsbaugenossenschaft- gelten die Punkte auch für uns? Oder tatsächlich erst ab 30 MA?

  10. Theo,
    Guten Morgen zusammen,
    Habe beim meinem. Arbeitgeber Sabbatical
    beantragt.
    Arbeitgeber sagt mir das die Arbeitgeberseite
    noch nicht zugestimmt hat.
    Was ist denn jetzt hier los
    Mit freundlichen Grüßen
    Theo

  11. Hallo wann und wo werden die unterzeichneten Tarifverträge jetzt endlich bekannt gegeben. Hier erfolgt seit Wochen keine Info warum die Unterschrift immer noch nicht vorliegt. Eine schlechte Informationspolitik von Seiten von Verdi bringt auch keinen höheren Organisationsgrad. Ich verstehe echt nicht warum nicht mehr gegenüber der Mitgliedern informiert wird. Kann man sich jetzt auf dem vier neuen Tarifverträge berufen oder nicht und warum eben nicht?

  12. Hallo,
    man hat ein wenig das Gefühl das der TV für die Wohnungswirtschaft nicht ernst genommen wird. Es gibt keine Infos, wo und wann die TV vorliegen. Wir als BR können nicht durchgreifen, keine BVs erstellen, weil nichts Schriftliches vorliegt. Alle anderen verhandeln schon längst über erhöhtes Gehalt etc. Während die Öffis und andere schon ihre neuen Gehälter verhandelt haben, haben wir noch nicht mal den Vertrag fürs BikeLeasing. Warum sollten ich und meine Arbeitskollegen der Gewerkschaft beitreten? Selbst ein aktives Mitglied bekommt keinen aktuellen TV in schriflticher Form…

    1. Merkwürdig, der MTV ist seit 1.7. gültig und wird bei uns seitdem umgesetzt. Einige MA haben z.B. bereits ihre Fahrräder und genießen damit den Spätsommer …

      1. Hallo Handymax, ja es gibt ein schreiben, dass es diese Abschlüsse gibt, aber kein richtiges Dokument, wo de Verträge einzeln oder zusammen mit allen Bedingungen aufgeführt sind. Daher sträuben sich auch einige Arbeitgeber, weil die Verträge angeblich noch irgendwo nicht unterschrieben sind

    2. Hallo Johannes,

      bitte nimm nochmal Kontakt mit eurer Sekretärin*eurem Sekretär auf, falls ihr die Tarifverträge noch immer nicht habt. Oder du forderst die Tarifverträge über meine.verdi.de an.

      Sie liegen vor und sind auch digitalisiert.

      Kollegiale Grüße aus Hannover

  13. Morgen zusammen, wurde bei euch schon in irgendwelcher Hinsicht bezgl. EBike Leasing was durchgesetzt ? bei uns dauert das ewigkeiten immer mit der Begründung es interessieren sich nicht viele dafür spielt das eine Rolle ? ich meine auch wenn es nur 1 ist müsste das doch gehen oder nicht ?

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