Tarifabschluss in der Wohnungswirtschaft

„Besondere Zeiten -schwierige Verhandlungen“

Nach langen und äußerst komplizierten Verhandlungen haben sich die Tarifvertragsparteien am 13. August 2020 auf einen gemeinsamen Kompromiss verständigt. Alle Verhandlungsrunden standen unter dem Eindruck der Corona Pandemie und den daraus zu erwartenden wirtschaftlichen Folgen. Ziel war es ebenfalls eine möglichst kurze Laufzeit mit einer prozentualen Erhöhung zu vereinbaren.

Der Kompromiss im Einzelnen:

  1. Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhalten mit der Vergütung im Monat Oktober 2020 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn aufgrund der Mehrbelastungen in der Coronakrise eine Unterstützung gemäß § 3 Nr. 11a Einkommensteuergesetz (EStG) von mindestens 600,00 Euro.
  2. Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch im Verhältnis ihrer einzelvertraglichen Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit. § 8 Abs. 6 MTV findet für den Zeitraum vom 01.03.2020 bis31.12.2020 entsprechende Anwendung.
  3. Auf anderer Rechtsgrundlage (z.B. Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung) gezahlte oder vereinbarte Leistungen i.S.d. § 3 Nr. 11a EStG werden auf diesen Betrag angerechnet, sofern die Summe der Zahlungen 1.500,00 Euro überschreitet.
  4. Die Unterstützung für Auszubildende beträgt unter Berücksichtigung der Maßgaben der Nr. 1 mindestens 300,00 Euro.
  5. Arbeitgeberverband und Gewerkschaften empfehlen den Unternehmen eine Erhöhung der Beträge in Nr. 1 und 4 bis max. 1.500,00 Euro, soweit dies nach der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens leistbar ist.
  6. § 1 des Tarifvertrages zur Beschäftigungssicherung und -förderung in der Wohnungs-und Immobilienwirtschaft findet im Hinblick auf die Unterstützungen nach Nr. 1 und 4 keine Anwendung.
  7. Die Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen werden ab dem 01.01.2021 um 1,2 % (aufgerundet jeweils auf volle 10,00 €) angehoben. Laufzeit bis zum 31.10.2021
  8. Es wird eine Erklärungsfrist für beide Seiten von zwei Wochen vereinbart.

Beide Tarifkommissionen haben den Kompromiss breit diskutiert und gemeinsam zugestimmt.

Wir empfehlen den Betriebsräten mit der jeweiligen Geschäftsleitung in Verhandlung zu treten und eine zusätzliche Betriebsvereinbarung „Corona-Bonuszahlungen“ abzuschließen. Solltet ihr dabei unsere Unterstützung benötigen, Fragen haben und/oder einfach Feedback geben wollen, wendet euch bitte an eine der folgenden Mailadressen:

  • für die IG Bau: bundesvorstand.vbiv@igbau.de
  • für ver.di: fb13@verdi.d

Aktion zur Tarifrunde im Weser-Kurier

Die Aktion der Beschäftigten der Wohnungswirtschaft blieb nicht unentdeckt. Der Weser-Kurier berichtete in der Ausgabe von 04.08.2020 über die Aktion.
Dass in dem Artikel der AGV (Arbeitgeberverband) der Wohnungswirtschaft fälschlicher Weise als GdW bezeichnet wurde ändert nichts an den Tatsachen…. Danke an alle Mitwirkenden.

„Wir haben mehr verdient!“

Unter dem Motto haben wir heute morgen vor den Firmensitzen der BREBAU und der GEWOBA in Bremen auf die laufenden Tarifverhandlungen in der Wohnungswirtschaft aufmerksam gemacht.
Vielen Dank an alle, die heute aktiv geworden sind und ihren Forderungen nach tabellenwirksamen Steigerungen von Löhnen, Gehältern und Ausbildungsvergütungen Nachdruck verliehen haben. Ihr seid spitze!

Aktion zur Tarifrunde 2020

Am Montag, den 3. August, geht’s auf die Straße! Gemeinsam mit der IG BAU wollen wir unseren Forderungen nach tabellenwirksamen Lohn- und Gehaltserhöhungen vor unseren Firmensitzen Gehör verschaffen.
Macht mit und untersützt unsere Tarifkomissionen!
7 Uhr, GEWOBA
8 Uhr, BREBAU
Für eine gelungene Aktion braucht es nicht viel. Nur 20 Minuten eurer Zeit, ein Plakat und eure Entschlossenheit.

Update III, bisher kein Ergebnis

Soziale Verantwortung gegenüber den Mitarbeiter*innen?

Anerkennung der außergewöhnlichen Leistung der Mitarbeiter*innen? Alles nicht vorhanden.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

am 1. Juli 2020 fand – online – die dritte Runde der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten in der Immobilienwirtschaft statt. Wie zu erwarten war, wollen die Arbeitgeber nicht von ihrer Haltung abrücken, als Gewinner aus der Krise hervorzugehen.

Mussten zu Beginn dieser Tarifrunde die globalen Auswirkungen der Pandemie herhalten, wird jetzt immer deutlicher, dass es nur um einen politischen Willen des Arbeitgeberverbandes (AGV) geht, nicht in der Krise als Erster „einzuknicken“ und eine adäquate prozentuale Entgelterhöhung zuzulassen.

Der Ausgleich der Inflationsrate soll für 18 Monate reichen, begründet mit der (befristeten) Absenkung der Mehrwertsteuer, der momentanen Inflationsrate und sicheren Arbeitsplätzen.

Diese Arbeitsplätze werden seit Jahren mit zurückhaltenden Tarifrunden und einem Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung von den Arbeitnehmer*innen querfinanziert.

Angeblich ist eine prozentuale Entgelterhöhung ein „ungedeckter Scheck auf die Zukunft“!!! Das erklärt ein Verband, dessen Mitglieder sehr langfristige Investitionen tätigen und diese, auch und gerade in Zeiten von Corona, kaum merklich zurückgefahren werden. Umso unverständlicher wird es dann, wenn allen Beteiligten klar wird, dass Tarifverträge immer für die Zukunft abgeschlossen werden.

Zur Luftnummer wird die „Zukunftsdiskussion“ des AGV spätestens dann, wenn er mit einer steuer- und sozialabgabenfreien Prämie winkt. Diese ist weder nachhaltig für die Mitarbeiter*innen, noch schafft sie Sicherheit.

—>Das Flugblatt zum Verteilen findet ihr hier<—

Update II: Tarifverhandlung ohne Ergebnis vertagt!

Auch in der zweiten Runde der Tarifverhandlungen zum Entgelttarifvertrag der Immobilienwirtschaft gab es am 25. Juni 2020 kein Ergebnis.


Diese Tarifverhandlung fand, aufgrund der aktuellen Situation, ebenfalls wieder online statt.


Die Verweigerung der Arbeitgeber, eine prozentuale Entgelterhöhung zu verhandeln, bringt die Verhandlung an den Rand des Scheiterns. Sie wollen lieber die Gunst der Stunde nutzen und eine geringe Einmalzahlung im Rahmen der Corona-Bonus-Zahlungen verhandeln.


Die Verhandlungskommissionen der IG BAU und ver.di haben ihnen mehrere Kompromisslinien aufgezeigt, welche sie sich komplett verweigern. So besteht u.a. die Möglichkeit für Betriebe in finanzieller Schieflage, den Beschäftigungssicherungstarifvertrag zur Anwendung zu bringen. Sie verweisen immer auf mögliche Risiken der (Corona)Zukunft und sehen sich deswegen außerstande, ein anderes Angebot zu machen. Dies ist umso unverständlicher, da sie selbst über ihren politischen Spitzenverband vorsichtige positive Stimmung verbreiten und alle wirtschaftlichen Rahmendaten zwar auf eine Konjunkturdelle verweisen, diese aber im Jahr 2021 wieder aufgeholt wird.

Nach mehreren Gesprächsrunden haben wir uns auf den 1. Juli 2020 vertagt.


Nun heißt es, in den Betrieben Flagge zeigen und Eure Arbeitgeber auf ihre
Verweigerungshaltung anzusprechen.


Die Verhandlungskommissionen von IG BAU und ver.di