…wenn Zuschauen nicht ausreicht……..

Tarifinfo Nr. 6, 24. Juni 2019

Liebe Kollegin, lieber Kollege,
wie wir bereits in unserem Tarifinfo Nr. 5 berichteten, sind die Verhandlungen um den Vergütungstarifvertrag für die Beschäftigten in der Wohnungswirtschaft noch immer ergebnislos.

Nach nunmehr der dritten Verhandlungsrunde stehen wir vor dem Nichts, da der Arbeitgeberverband (AGV) einen Abschluss noch immer von einer Klausel abhängig
macht, die die SOKA-Bau-Angelegenheit in ihrem Sinne regeln soll. Mehrfach haben wir betont, dass dies kein Thema für diesen Tarifvertrag sei, sondern die Klärung dazu ausschließlich bei den Trägern der SOKA-Bau und dem AGV läge. Dennoch wurde uns vom AGV wiederholt entgegnet, dass für sie ein Abschluss irgendeiner Art ohne diese Klausel ausgeschlossen ist.

Auch, wenn bei den Verhandlungen am 13.06. eine leichte Annäherung spürbar war, müssen wir doch heute deutlich feststellen, dass wir seit Verhandlungsbeginn keinen belegbaren Schritt weitergekommen sind. Denn alle uns kommunizierten Zahlen sind eben von der Unterzeichnung einer Klausel abhängig, die üblicherweise in Tarifverträgen nicht zu regeln ist.

Damit sind wir nach wie vor bei NULL! Und JA: es drohen nun auch Null-Monate für alle Beschäftigten.

Wir bleiben dran (die nächste Verhandlungsrunde findet am 02.07.19 statt).
Mach auch du mit und unterstütze deine Mitglieder in der Tarifkommission, beteilige dich an Aktionen und überzeuge deine Kolleg*innen vor Ort, dass
auch sie mitmachen!
Gute Tarifverträge fallen eben nicht vom Himmel!

Solltet ihr euch mit Aktionen im Betrieb für euren Tarifvertrag stark machen wollen, lasst uns das bitte wissen! Solltet ihr noch Ideen für mögliche Aktionen im Betrieb brauchen könnt ihr euch ebenfalls an uns wenden.

4 Gedanken zu „…wenn Zuschauen nicht ausreicht……..“

  1. wie sieht es denn mit dem Aktionen am 02.07. aus? Es sind ja nur noch zwei Tage und ich kann leider bisher keine Informationen bzgl. Art und Umfang der Aktionen finden, die für den Tag geplant sein sollen, um eine Beteiligung daran zu planen…

  2. 1) Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit vom 01.07.2019 bis 30.06.2020.

    2) Die Löhne und Gehälter werden ab dem 01.07.2019 um 2,7 % (aufgerundet jeweils auf volle € 5,00) angehoben.

    3) Die Auszubildendenvergütungen werden ab dem 01.07.2019 um jeweils € 50,00 € angehoben.

    4) Die Parteien dieses Tarifvertrages verpflichten sich, im Rahmen ihrer rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten
    auf Grundlage der zwischen den Trägern der SOKA-BAU geschlossenen Vereinbarung vom 30.10.2018 und des
    durchgeführten Clearing-Stellenverfahrens zeitnah Kriterien zu vereinbaren, durch die Tarifkollisionen zwischen den
    Sozialkassentarifverträgen der Bauwirtschaft und den Flächentarifverträgen der Immobilienwirtschaft vermieden werden.

    5) Es wird eine Erklärungsfrist für beide Seiten von zwei Wochen vereinbart.
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    Das Tarifergebnis wird erst dann wirksam, wenn die große Tarifkommission der Gewerkschaften und der Verbandsausschuss des Arbeitgeberverbandes ihm zugestimmt haben. Dafür ist eine Erklärungsfrist bis zum 16.07.2019 vereinbart. Wir werden Sie dann unverzüglich unterrichten.

    Die aktuellen Vergütungstabellen, die ab dem 01.07.2019 gelten sollen, werden wir in Kürze in unserem Mitgliederbereich/Aktuelle Informationen auf der Internet-Homepage veröffentlichen und Ihnen per E-Mail zur Verfügung stellen.

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