Archiv der Kategorie: WoWi-Vernetzt

Tarifrunde WoWi 2019

In diesem Jahr findet die nächste Tarifrunde für die tarifgebundenen Angestellten und gewerblichen Arbeitnehmer*innen in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft statt. Um herauszufinden, was die Forderungen der Beschäftigten für die kommende Tarifrunde sind, haben wir seit Anfang des Jahres eine Mitgliederbefragung durch geführt, in welcher die ver.di Mitglieder Ihre Forderungswünsche äußern konnten. Die Umfrageergebnisse werden nun zusammengefasst und von der Bundestarifkommission zu einem Forderungsgesamtpaket geschnürt. Wie die Forderungen für diese Tarifrunde konkret aussehen und wie es insgesamt weiter geht, erfahrt ihr voraussichtlich Mitte März, unter anderem auf dieser Seite.

Flyer WoWi

[Info] Abmahnung und Aufhebungsvertrag

Immer häufiger erreichen uns Anrufe von Mitgliedern, die mit Abmahnungen überhäuft werden und/oder Aufhebungsverträge unterschreiben sollen.
Dies möchten wir zum Anlass nehmen, um zum einen eine kleine Hilfestellung zum Thema „Wie verhalte ich mich, wenn ich eine Abmahnung bekomme?“ zu geben und zum anderen über die Folgen einer Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag aufzuklären.

Thema Abmahnung

    • Da eine Kündigung immer das letzte Mittel ist, muss vor einer verhaltensbedingten Kündigung in der Regel mindestens eine Abmahnung erfolgt sein..

    • Eine Abmahnung hat die Funktion, den/die Arbeitnehmer*in darauf hinzuweisen, dass ein Fehlverhalten/eine vertragliche Pflichtverletzung vorliegt und soll ihm/ihr die Möglichkeit geben sein/ihr Verhalten zu verbessern. Des Weiteren hat eine Abmahnung die Funktion vor weiteren Rechtsfolgen wie z.B. einer Kündigung zu warnen.

    • Die Abmahnung muss nicht innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen.

Was tun, wenn ich eine Abmahnung erhalte?

    • Beruht die Abmahnung insgesamt oder teilweise auf falschen Behauptungen, kann der/die Abgemahnte die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen.

    • Des Weiteren hat der/die Beschäftigte die Möglichkeit mit einer Gegendarstellung zur Abmahnung eine eigene Stellungnahme zur Personalakte hinzufügen zu lassen. Der AG muss die Gegendarstellung in jedem Fall in die Personalakte mit aufnehmen. Im Falle einer möglichen Kündigung, könnte es gegebenenfalls wichtig für ein mögliches Verfahren vor dem Arbeitsgericht sein, dass der/die Beschäftigte seine/ihre Sicht der Dinge zu den ihm/ihr gemachten Vorwürfen abgegeben hat, hierfür gibt es aber keine Pflicht.

    • Die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte oder das Verlangen der Hinzufügung einer Gegendarstellung zur Abmahnung in die Personalakte kann der/die Beschäftigte entweder selber schriftlich machen, oder er/sie beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit. ver.di Mitglieder können ihre Gewerkschaft mit dieser Angelegenheit beauftragen.

Aufhebungsverträge und ihre rechtlichen Folgen:

Bietet der Arbeitgeber den Beschäftigten einen Aufhebungsvertrag an, um das Arbeitsverhältnis zu beenden, hat das oft nur einen Grund. Er will den/die Arbeitnehmer*in los werden, ohne ihn/sie kündigen zu müssen und damit ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht verhindern.

Die Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag kann für den/die Arbeitnehmer*in aber weitreichende Folgen haben, welche den meisten gar nicht bekannt sind:

Die Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag kann sich für den Beschäftigten negativ auf

    • das Arbeitslosengeld,
    • die Kranken- und Pflegeversicherung und
    • die Rentenversicherung auswirken.

Außerdem kann die Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag auch steuerrechtliche Folgen für den/die Arbeitnehmer*in haben, wenn vom Arbeitgeber beispielsweise eine Abfindung gezahlt wird.

Details zu den negativen Folgen eines Aufhebungsvertrages können ver.di Mitglieder bei ihrer Gewerkschaft erfragen.

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet den/die Arbeitnehmer*in über die Rechtsfolgen eines Aufhebungsvertrages aufzuklären. Dies muss er nur tun, wenn der/die Beschäftigte ausdrücklich danach fragt.

Wir empfehlen dringend, einen Anwalt oder die Gewerkschaft zu kontaktieren, falls der Arbeitgeber euch einen Aufhebungsvertrag anbietet.

Des Weiteren möchte ich an dieser Stelle auch nochmal darauf hinweisen, dass Beschäftigte niemals alleine zu einem Personalgespräch bei den Vorgesetzten gehen müssen. Es sollte immer ein Betriebsratsmitglied des Vertrauens hinzugezogen werden.

WBM – Tarifergebnis erzielt

Nach harten Verhandlungen konnten sich ver.di und WBM auf einen neuen Anwendungstarifvertrag einigen. Dieser sieht die volle Angleichung an den Tarifvertrag Wohnungswirtschaft in mehreren Schritten bis Ende 2021 vor. Dieses Tarifergebnis war nur möglich, weil sich viele Beschäftigte in ver.di organisiert und sich an Aktionen beteiligt haben. Auch zum letzten Schritt, dem Streik, wären die Beschäftigten in dieser Woche bereit gewesen. Dieser ist mit dem heutigen Ergebnis abgewendet worden. Eine soziale Wohnungspolitik findet nun nicht mehr auf dem Rücken der Beschäftigten statt.

Zum Download: Tarifinfo Einigung  pdf-Datei 300 KB

Nassauische Heimstätte: Unverständnis über Arbeitgeber-Angebot

Anlässlich der laufenden Tarifverhandlungen bei der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte / Wohnstadt hat die ver.di-Tarifkomission die Belegschaft im Rahmen der Betriebsversammlungen in Kassel und Frankfurt über den Verhandlungsstand informiert. Nassauische Heimstätte: Unverständnis über Arbeitgeber-Angebot weiterlesen

Nassauische Heimstätte: Keine Einigung in 1. Runde

Annäherung aber noch kein Abschluss

Die Tarifverhandlungen für einen neuen Vergütungstarifvertrag in der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte/Wohnstadt haben begonnen. Am 06.11.2018 trafen wir uns mit der Geschäftsführung und der Personalabteilung zu einer ersten Verhandlungsrunde. Wir begründeten eingangs unsere Forderungen. Aus Sicht der Tarifkommission muss am Ende der Verhandlungen eine Lohnsteigerung stehen, die sowohl der gestiegenen Inflation (momentan 2,5%), als auch der allgemeinen bundesweiten Lohnentwicklung (bisher 3,4% in 2018) gerecht wird.
Trotz Bewegung auf beiden Seiten konnte leider noch keine Einigung erzielt werden. Lediglich bei den Auszubildendenvergütungen zeichnet sich bereits eine Lösung ab. Auch haben wir uns darauf verständigt zunächst die Löhne für den Betrieb Süd zu verhandeln. Danach soll eine Anpassung der Löhne in Nord verhandelt werden, bei der wir darauf achten werden, dass der Abstand keinesfalls größer wird.

Arbeitgeber bringen Unternehmensfest ins Spiel

Angesichts der in der Vergangenheit geringen Teilnehmerzahlen beim Unternehmensfest hat die Arbeitgeberseite deutlich gemacht, dass sie an der Arbeitsbefreiung am Tag des Unternehmensfestes nicht festhalten will. Wir haben hierzu einen Vorschlag gemacht, der die Beschäftigten nicht schlechter stellen würde. Konkret haben wir vorgeschlagen den Freitag nach Christi Himmelfahrt arbeitsfrei stellen. Auch haben wir angeboten eine Brückentagsregelung für Fronleichnam zu vereinbaren.

Vorstellungen noch zu weit auseinander – Bewegung am 13.12. notwendig

Angesichts der noch zu weit auseinanderliegenden Vorstellungen haben wir die Verhandlungen auf den 13.12.2018 vertagt. Wir hoffen bis dahin auf ein substantiell besseres Angebot. Denn die wirtschaftliche Lage der Unternehmensgruppe gibt die von uns geforderten Entgeltsteigerungen her. Es ist an der Zeit, dass die Beschäftigten von der guten wirtschaftlichen Lage auch finanziell profitieren.

ver.di informiert bei Betriebsversammlungen

Wir werden die Beschäftigten der Unternehmensgruppe in den anstehenden Betriebs­versammlungen (20.11.2018 Betrieb Nord und 29.11.2018 Betrieb Süd) über den momentanen Verhandlungsstand informieren!

Eure Tarifkommission

Download: Flugblatt zur ersten Verhandlungsrunde NH/W 2018

Tarifverhandlungen Nassauische Heimstätte starten!

ver.di fordert Erhöhung zwischen 5% und 6%!

Am 06.11.2018 starten die diesjährigen Tarifverhandlungen bei der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte/Wohnstadt. Die ver.di-Tarifkommission hat folgende Forderungen beschlossen:

  1. Erhöhung der Tabellenentgelte, der Zulagen und Auszubildendenvergütungen um 5%, für die Gruppen 1-4 mindestens um 100 € brutto monatlich für den Betrieb Süd,
  2. Erhöhung der Tabellenentgelte, Zulagen und Auszubildendenvergütungen um 6 %, mindestens 200 € brutto monatlich für den Betrieb Nord.
  3. Einführung eines Wahlmodells: Eröffnung der Möglichkeit auf die Erhöhung der Vergütung zu Gunsten von sieben zusätzlichen Urlaubstagen zu verzichten.

Forderungen sind berechtigt und verkraftbar!

Quartalsbericht Q2 2018 der NH. Der Jahresüberschuss lag bereits im ersten Halbjahr um rd. 17,0 Mio. € über dem Vorjahr
Laut Quartalsbericht lag der Jahresüberschuss bereits im ersten Halbjahr um rd. 17,0 Mio. € über dem Vorjahr

Angesichts der weiter guten wirtschaftlichen Lage der Unternehmensgruppe ist unsere Forderung sowohl angemessen als auch wirtschaftlich verkraftbar. Die Inflationsrate hat sich gegenüber 2017 nochmals erhöht. Gleichzeitig leisten wir durch unsere Arbeit unseren Beitrag zur guten Lage der Unternehmensgruppe. Es wird Zeit, dass sich Anerkennung für unsere Arbeit auch auf dem Konto bemerkbar macht!

Wir hoffen auf ein tragfähiges Angebot der Geschäftsführung. Für Dezember haben wir noch einen weiteren Verhandlungstermin vereinbart.

Download: Flugblatt Forderungen NH 2018

Letzte Konzernbetriebsversammlung der LEG vor Auslaufen der Sozialcharta

Am 10.04.2018 fand die 1. Konzernbetriebsversammlung der LEG für das Jahr 2018 statt.
Gewohnt souverän moderierte der KBR Vorsitzende Hermann Splitthoff die Veranstaltung in der Kamener Stadthalle, die unerwartet gut besucht war. Neben den Berichten des KBR und GBR gab es auch einen erfrischenden Redebeitrag des Betriebsratsvorsitzenden der TSP, Rene Leske.
Der Fachbereich 13 der Gewerkschaft ver.di in NRW hat mit Benedikt Frank einen neuen Gewerkschaftssekretär, der einen Teil der Aufgaben bei der LEG von Andrea Becker übernimmt. Benedikt Frank hat mit Unterstützung der Mitglieder der Tarifkommission in seinem Beitrag nochmals verdeutlicht, mit welchen Konsequenzen zu rechnen ist, wenn der Manteltarifvertrag nach Auslauf der Sozialcharta gekündigt wird.

Die verdi-Aktivengruppe hofft durch den bildlichen Einsturz der Manteltarif-Pyramide auch den letzten Mitarbeiter wachgerüttelt zu haben.

Auch dieses Mal wurde der Stand der Aktivengruppe für Beratung und Austausch rege frequentiert.

Text: ver.di Aktive bei der LEG