[Vonovia] Aktionäre und Vorstand erneut zufrieden! Und die Beschäftigten?

Am Donnerstag, den 07.03.2019 hat der Vonoviakonzern seinen Geschäftsbericht für das Jahr 2018 präsentiert. Demnach stieg der operative Gewinn (FFO1) von 2017 (920,8 Mio. €) um 149,2 Mio. € (15,8 %) auf rund 1,07 Mrd. €. Der Hauptversammlung im Mai 2019 soll eine Dividendenausschüttung in Höhe von 746 Mio. € (1,44 € je Aktie) vorgeschlagen werden, was einem Plus von 9 % je Aktie entspricht. Die Dividende konnte für die Aktionäre somit zum fünften Mal in Folge gesteigert werden. Wir beglückwünschen die Vonovia zu ihrer erfolgreichen Arbeit.

Hier stellt sich die Frage wer diese positiven Ergebnisse ermöglicht hat? Was ist mit den rund 10000 Beschäftigten, die jedes Jahr aufs Neue durch ihren unermüdlichen Einsatz, unter teilweise schwierigen Arbeitsbedingungen für den Erfolg des Unternehmens sorgen?

Was bekommen die Beschäftigten?

Es ist natürlich schon so, dass die Vonovia Beschäftigten in diesem Geschäftsbericht an vielen Punkten erwähnt werden. So heißt es, dass das Vertrauen der Mitarbeiter in die Vonovia SE gestärkt werden soll, dass ein fairer Umgang miteinander im Vordergrund stehe, dass man sich in einem engen Austausch mit den für die Unternehmensentwicklung bedeutsamen Anspruchsgruppen stehe, was u.a. im Wesentlichen die Mitarbeiter seien. Man möchte als vertrauenswürdiger und verlässlicher Partner von den Mitarbeitern wahrgenommen werden, in Zeiten unsicherer Arbeitsmärkte biete Vonovia stabile, fair entlohnte und verlässliche Beschäftigungsverhältnisse und man habe sich zum Ziel gesetzt Mitarbeiter zu halten und die Zufriedenheit der Beschäftigten zu steigern.

Das klingt ja alles erstmal sehr schön. Aber die Realität stellt sich etwas anders da. Wie wir aus Gesprächen mit Mitarbeiter*innen wissen ist die Unzufriedenheit der Beschäftigen aufgrund der andauernden Ungleichbehandlung nach wie vor groß. Denn hier ist es zum einen so, dass es noch ein paar Tarifbeschäftigte gibt, die den gleichen Job machen wie tarifungebundene Kolleginnen und Kollegen. Diese sitzen zum Teil auch noch im gleichen Büro, werden aber unterschiedlich entlohnt und haben unterschiedliche Arbeitszeiten etc. Allerdings wurde uns zugetragen, dass an vielen Stellen versucht wird die „teuren“ Tarifbeschäftigten aus dem Unternehmen zu entfernen. Zum anderen hat Vonovia Schwierigkeiten Fachkräfte zu rekrutieren, deshalb wird hier mit zum Teil höheren Gehaltsangeboten gelockt, das wiederum bedeutet im Umkehrschluss, dass langjährig Beschäftigte unter schlechteren Arbeitsbedingungen arbeiten müssen als Neueingestellte. Darüber hinaus wissen wir aus sicheren Quellen, dass unbequemen Mitarbeiter*innen (und hier hat man uns darüber informiert, dass man bereits als unbequem gilt, wenn man seine Arbeitnehmerrechte kennt) zum Teil Aufhebungsverträge vorgelegt werden und andere werden mit Abmahnungen überschüttet.

Und wenn man der Online Bewertungsplattform für Arbeitgeber kununu glauben darf, beläuft sich die Weiterempfehlungsrate von Vonovia als Arbeitgeber bei 45 %. Hier ist also noch wahnsinnig viel Luft nach oben.

Wie kann der Arbeitgeber Vonovia attraktiver werden?

Wenn man als Arbeitgeber fair mit seinen Mitarbeiter*innen umgehen will, sie ans Unternehmen binden will und möchte, dass die Beschäftigten zufrieden sind und motiviert arbeiten, dann gibt es aus unserer Sicht nach wie vor nur eine Lösung. Nämlich die Tarifbindung aller Beschäftigten in den Tarifvertrag der Wohnungswirtschaft, welcher, um nur ein paar Beispiele zu nennen regelmäßige Gehaltserhöhungen, eine 37 h Woche, 30 Tage Urlaub und Weihnachts- und Urlaubsgeld für die Mitarbeiter*innen vorsieht.

Doch Vonovia weigert sich trotz des seit Jahren anhaltende Unternehmenserfolgs, seine Beschäftigten dauerhaft an diesem Erfolg zu beteiligen. Die Anwendung eines Tarifvertrags sei nach Aussagen des Vonoviavorstands nicht zeitgemäß und widerspräche dem Geschäftsmodell. Dem möchten wir entgegen zu halten, dass 27 der 30 DAX Unternehmen in Deutschland einen Tarifvertrag für ihre Beschäftigten erfolgreich anwenden und diese schneiden i.d.R. auch auf kununu als Arbeitgeber wesentlich besser ab als Vonovia.

Und selbst die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeber ist von der Sinnhaftigkeit von Flächentarifverträgen überzeugt, wie man hier gerne nachlesen kann https://www.arbeitgeber.de/www/arbeitgeber.nsf/id/DE_Tarifvertrag

Gebt euch nicht mit Peanuts zufrieden!

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, im Vonovia Konzern. Ihr seht, es wäre wesentlich mehr drin für euch. Ihr habt Anspruch auf einen Teil des Erfolgs und diesen gibt es nur über einen Tarifvertrag. Es gibt aus unserer Sicht kein schlüssiges Argument euch die Tarifbindung vorzuenthalten. Die einzigen, die dauerhaft von eurer guten Arbeit profitieren sind eure Vorstände und die Aktionäre. Ist das gerecht? Gebt euch nicht mit Peanuts zufrieden! Macht euch für den Tarifvertrag stark! Ihr seid es wert! Organisiert euch!

Entgelttarifvertrag gekündigt – Forderungen beschlossen

Die Arbeitswelt der Beschäftigten in der Wohnungswirtschaft verändert sich immer rasanter. Die Arbeitszeiten werden kundenfreundlich ausgeweitet oder verschoben, die Digitalisierung verändert die Arbeitsplätze grundlegend, Arbeitsverdichtung wird durch den Fachkräftemangel ein immer größeres Problem. Und auch das Arbeitsumfeld verändert sich in einer immer schnelleren Geschwindigkeit – hierbei dürfen die Beschäftigten nicht verloren gehen.

Die Tarifkommissionen von ver.di und der IG BAU haben sich mit diesen veränderten Arbeitswelten beschäftigt und die Ergebnisse in ihre Forderungen mit einfließen lassen. Das Ergebnis der Befragung der ver.di Mitglieder in der Wohnungswirtschaft macht deutlich, dass eine Mehrheit der Befragten eine kombinierte Forderung erwartet. Ebenfalls gab eine überwiegende Mehrheit der Mitglieder beider Gewerkschaften den Tarifkommissionen den Auftrag Mitgliedervorteilsregelung zu verhandeln.
Unsere Forderungen sind:
– Entgelterhöhungen um 4,5%
– Überproportionale Erhöhung der Azubi-Vergütung, mindestens 75 €/Monat
– Differenzierungsklausel für Mitglieder der IG BAU und der ver.di
– Wahlmöglichkeit der Umwandlung der Entgelterhöhung in zusätzliche Urlaubstage

Die Verhandlungen beginnen am 9. April in Düsseldorf.

Nun liegt es an uns allen, dass diese Forderungen auch umgesetzt werden können. Denn gute Tarifverträge fallen nicht vom Himmel, sondern sind das Ergebnis engagierter Mitglieder, die sich für ihre Interessen stark machen. Beteiligt euch in den kommenden Monaten aktiv an den Aktionen zur Tarifrunde!
Organisiert euch! Werdet Gewerkschaftsmitglied!

Tarifrunde WoWi 2019

In diesem Jahr findet die nächste Tarifrunde für die tarifgebundenen Angestellten und gewerblichen Arbeitnehmer*innen in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft statt. Um herauszufinden, was die Forderungen der Beschäftigten für die kommende Tarifrunde sind, haben wir seit Anfang des Jahres eine Mitgliederbefragung durch geführt, in welcher die ver.di Mitglieder Ihre Forderungswünsche äußern konnten. Die Umfrageergebnisse werden nun zusammengefasst und von der Bundestarifkommission zu einem Forderungsgesamtpaket geschnürt. Wie die Forderungen für diese Tarifrunde konkret aussehen und wie es insgesamt weiter geht, erfahrt ihr voraussichtlich Mitte März, unter anderem auf dieser Seite.

Flyer WoWi

[Info] Abmahnung und Aufhebungsvertrag

Immer häufiger erreichen uns Anrufe von Mitgliedern, die mit Abmahnungen überhäuft werden und/oder Aufhebungsverträge unterschreiben sollen.
Dies möchten wir zum Anlass nehmen, um zum einen eine kleine Hilfestellung zum Thema „Wie verhalte ich mich, wenn ich eine Abmahnung bekomme?“ zu geben und zum anderen über die Folgen einer Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag aufzuklären.

Thema Abmahnung

    • Da eine Kündigung immer das letzte Mittel ist, muss vor einer verhaltensbedingten Kündigung in der Regel mindestens eine Abmahnung erfolgt sein..

    • Eine Abmahnung hat die Funktion, den/die Arbeitnehmer*in darauf hinzuweisen, dass ein Fehlverhalten/eine vertragliche Pflichtverletzung vorliegt und soll ihm/ihr die Möglichkeit geben sein/ihr Verhalten zu verbessern. Des Weiteren hat eine Abmahnung die Funktion vor weiteren Rechtsfolgen wie z.B. einer Kündigung zu warnen.

    • Die Abmahnung muss nicht innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen.

Was tun, wenn ich eine Abmahnung erhalte?

    • Beruht die Abmahnung insgesamt oder teilweise auf falschen Behauptungen, kann der/die Abgemahnte die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen.

    • Des Weiteren hat der/die Beschäftigte die Möglichkeit mit einer Gegendarstellung zur Abmahnung eine eigene Stellungnahme zur Personalakte hinzufügen zu lassen. Der AG muss die Gegendarstellung in jedem Fall in die Personalakte mit aufnehmen. Im Falle einer möglichen Kündigung, könnte es gegebenenfalls wichtig für ein mögliches Verfahren vor dem Arbeitsgericht sein, dass der/die Beschäftigte seine/ihre Sicht der Dinge zu den ihm/ihr gemachten Vorwürfen abgegeben hat, hierfür gibt es aber keine Pflicht.

    • Die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte oder das Verlangen der Hinzufügung einer Gegendarstellung zur Abmahnung in die Personalakte kann der/die Beschäftigte entweder selber schriftlich machen, oder er/sie beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit. ver.di Mitglieder können ihre Gewerkschaft mit dieser Angelegenheit beauftragen.

Aufhebungsverträge und ihre rechtlichen Folgen:

Bietet der Arbeitgeber den Beschäftigten einen Aufhebungsvertrag an, um das Arbeitsverhältnis zu beenden, hat das oft nur einen Grund. Er will den/die Arbeitnehmer*in los werden, ohne ihn/sie kündigen zu müssen und damit ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht verhindern.

Die Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag kann für den/die Arbeitnehmer*in aber weitreichende Folgen haben, welche den meisten gar nicht bekannt sind:

Die Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag kann sich für den Beschäftigten negativ auf

    • das Arbeitslosengeld,
    • die Kranken- und Pflegeversicherung und
    • die Rentenversicherung auswirken.

Außerdem kann die Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag auch steuerrechtliche Folgen für den/die Arbeitnehmer*in haben, wenn vom Arbeitgeber beispielsweise eine Abfindung gezahlt wird.

Details zu den negativen Folgen eines Aufhebungsvertrages können ver.di Mitglieder bei ihrer Gewerkschaft erfragen.

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet den/die Arbeitnehmer*in über die Rechtsfolgen eines Aufhebungsvertrages aufzuklären. Dies muss er nur tun, wenn der/die Beschäftigte ausdrücklich danach fragt.

Wir empfehlen dringend, einen Anwalt oder die Gewerkschaft zu kontaktieren, falls der Arbeitgeber euch einen Aufhebungsvertrag anbietet.

Des Weiteren möchte ich an dieser Stelle auch nochmal darauf hinweisen, dass Beschäftigte niemals alleine zu einem Personalgespräch bei den Vorgesetzten gehen müssen. Es sollte immer ein Betriebsratsmitglied des Vertrauens hinzugezogen werden.

WBM – Tarifergebnis erzielt

Nach harten Verhandlungen konnten sich ver.di und WBM auf einen neuen Anwendungstarifvertrag einigen. Dieser sieht die volle Angleichung an den Tarifvertrag Wohnungswirtschaft in mehreren Schritten bis Ende 2021 vor. Dieses Tarifergebnis war nur möglich, weil sich viele Beschäftigte in ver.di organisiert und sich an Aktionen beteiligt haben. Auch zum letzten Schritt, dem Streik, wären die Beschäftigten in dieser Woche bereit gewesen. Dieser ist mit dem heutigen Ergebnis abgewendet worden. Eine soziale Wohnungspolitik findet nun nicht mehr auf dem Rücken der Beschäftigten statt.

Zum Download: Tarifinfo Einigung  pdf-Datei 300 KB

Nassauische Heimstätte: Unverständnis über Arbeitgeber-Angebot

Anlässlich der laufenden Tarifverhandlungen bei der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte / Wohnstadt hat die ver.di-Tarifkomission die Belegschaft im Rahmen der Betriebsversammlungen in Kassel und Frankfurt über den Verhandlungsstand informiert. Nassauische Heimstätte: Unverständnis über Arbeitgeber-Angebot weiterlesen

Nassauische Heimstätte: Keine Einigung in 1. Runde

Annäherung aber noch kein Abschluss

Die Tarifverhandlungen für einen neuen Vergütungstarifvertrag in der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte/Wohnstadt haben begonnen. Am 06.11.2018 trafen wir uns mit der Geschäftsführung und der Personalabteilung zu einer ersten Verhandlungsrunde. Wir begründeten eingangs unsere Forderungen. Aus Sicht der Tarifkommission muss am Ende der Verhandlungen eine Lohnsteigerung stehen, die sowohl der gestiegenen Inflation (momentan 2,5%), als auch der allgemeinen bundesweiten Lohnentwicklung (bisher 3,4% in 2018) gerecht wird.
Trotz Bewegung auf beiden Seiten konnte leider noch keine Einigung erzielt werden. Lediglich bei den Auszubildendenvergütungen zeichnet sich bereits eine Lösung ab. Auch haben wir uns darauf verständigt zunächst die Löhne für den Betrieb Süd zu verhandeln. Danach soll eine Anpassung der Löhne in Nord verhandelt werden, bei der wir darauf achten werden, dass der Abstand keinesfalls größer wird.

Arbeitgeber bringen Unternehmensfest ins Spiel

Angesichts der in der Vergangenheit geringen Teilnehmerzahlen beim Unternehmensfest hat die Arbeitgeberseite deutlich gemacht, dass sie an der Arbeitsbefreiung am Tag des Unternehmensfestes nicht festhalten will. Wir haben hierzu einen Vorschlag gemacht, der die Beschäftigten nicht schlechter stellen würde. Konkret haben wir vorgeschlagen den Freitag nach Christi Himmelfahrt arbeitsfrei stellen. Auch haben wir angeboten eine Brückentagsregelung für Fronleichnam zu vereinbaren.

Vorstellungen noch zu weit auseinander – Bewegung am 13.12. notwendig

Angesichts der noch zu weit auseinanderliegenden Vorstellungen haben wir die Verhandlungen auf den 13.12.2018 vertagt. Wir hoffen bis dahin auf ein substantiell besseres Angebot. Denn die wirtschaftliche Lage der Unternehmensgruppe gibt die von uns geforderten Entgeltsteigerungen her. Es ist an der Zeit, dass die Beschäftigten von der guten wirtschaftlichen Lage auch finanziell profitieren.

ver.di informiert bei Betriebsversammlungen

Wir werden die Beschäftigten der Unternehmensgruppe in den anstehenden Betriebs­versammlungen (20.11.2018 Betrieb Nord und 29.11.2018 Betrieb Süd) über den momentanen Verhandlungsstand informieren!

Eure Tarifkommission

Download: Flugblatt zur ersten Verhandlungsrunde NH/W 2018