Archiv der Kategorie: Tarifvertrag Wohnungswirtschaft

Alles rund um die Tarifthemen des Flächentarifvertrages zwischen ver.di/IG BAU und dem Arbeitgeberverband (AGV) der Immobilienwirtschaft e.V.

Update III, bisher kein Ergebnis

Soziale Verantwortung gegenüber den Mitarbeiter*innen?

Anerkennung der außergewöhnlichen Leistung der Mitarbeiter*innen? Alles nicht vorhanden.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

am 1. Juli 2020 fand – online – die dritte Runde der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten in der Immobilienwirtschaft statt. Wie zu erwarten war, wollen die Arbeitgeber nicht von ihrer Haltung abrücken, als Gewinner aus der Krise hervorzugehen.

Mussten zu Beginn dieser Tarifrunde die globalen Auswirkungen der Pandemie herhalten, wird jetzt immer deutlicher, dass es nur um einen politischen Willen des Arbeitgeberverbandes (AGV) geht, nicht in der Krise als Erster „einzuknicken“ und eine adäquate prozentuale Entgelterhöhung zuzulassen.

Der Ausgleich der Inflationsrate soll für 18 Monate reichen, begründet mit der (befristeten) Absenkung der Mehrwertsteuer, der momentanen Inflationsrate und sicheren Arbeitsplätzen.

Diese Arbeitsplätze werden seit Jahren mit zurückhaltenden Tarifrunden und einem Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung von den Arbeitnehmer*innen querfinanziert.

Angeblich ist eine prozentuale Entgelterhöhung ein „ungedeckter Scheck auf die Zukunft“!!! Das erklärt ein Verband, dessen Mitglieder sehr langfristige Investitionen tätigen und diese, auch und gerade in Zeiten von Corona, kaum merklich zurückgefahren werden. Umso unverständlicher wird es dann, wenn allen Beteiligten klar wird, dass Tarifverträge immer für die Zukunft abgeschlossen werden.

Zur Luftnummer wird die „Zukunftsdiskussion“ des AGV spätestens dann, wenn er mit einer steuer- und sozialabgabenfreien Prämie winkt. Diese ist weder nachhaltig für die Mitarbeiter*innen, noch schafft sie Sicherheit.

—>Das Flugblatt zum Verteilen findet ihr hier<—

Update II: Tarifverhandlung ohne Ergebnis vertagt!

Auch in der zweiten Runde der Tarifverhandlungen zum Entgelttarifvertrag der Immobilienwirtschaft gab es am 25. Juni 2020 kein Ergebnis.


Diese Tarifverhandlung fand, aufgrund der aktuellen Situation, ebenfalls wieder online statt.


Die Verweigerung der Arbeitgeber, eine prozentuale Entgelterhöhung zu verhandeln, bringt die Verhandlung an den Rand des Scheiterns. Sie wollen lieber die Gunst der Stunde nutzen und eine geringe Einmalzahlung im Rahmen der Corona-Bonus-Zahlungen verhandeln.


Die Verhandlungskommissionen der IG BAU und ver.di haben ihnen mehrere Kompromisslinien aufgezeigt, welche sie sich komplett verweigern. So besteht u.a. die Möglichkeit für Betriebe in finanzieller Schieflage, den Beschäftigungssicherungstarifvertrag zur Anwendung zu bringen. Sie verweisen immer auf mögliche Risiken der (Corona)Zukunft und sehen sich deswegen außerstande, ein anderes Angebot zu machen. Dies ist umso unverständlicher, da sie selbst über ihren politischen Spitzenverband vorsichtige positive Stimmung verbreiten und alle wirtschaftlichen Rahmendaten zwar auf eine Konjunkturdelle verweisen, diese aber im Jahr 2021 wieder aufgeholt wird.

Nach mehreren Gesprächsrunden haben wir uns auf den 1. Juli 2020 vertagt.


Nun heißt es, in den Betrieben Flagge zeigen und Eure Arbeitgeber auf ihre
Verweigerungshaltung anzusprechen.


Die Verhandlungskommissionen von IG BAU und ver.di

Update: Tarifrunde WoWi

Am 18.06.2020 trafen sich die Verhandlungskommissionen von ver.di und der IG BAU per Videokonferenz mit 4 Vertretern des Arbeitgeberverbandes zur ersten Verhandlungsrunde für den Vergütungstarifvertrag für die Beschäftigten in der Wohnungswirtschaft.

Der AGV bot hier eine Einmalzahlung mit einer Laufzeit von 12 Monaten an. Dieses Angebot konnte von den Gewerkschaften in der vorliegenden Form nicht angenommen werden. Die nächste Verhandlungsrunde ist bereits für den 25.06.2020 angesetzt. Auch diese Verhandlungsrunde wird wieder unter den erschwerten Bedingungen einer Videokonferenz stattfinden.

Unglaublich! AGV will nicht über Entgelterhöhungen verhandeln

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
die Corona Pandemie stellt uns alle vor große Herausforderungen. Neben den Ängsten vor der Krankheit und deren Auswirkungen auf euch und eure Familien, plagen viele Menschen auch die Angst vor einer ungewissen Zukunft.

Viele eurer Mieter sind in Kurzarbeit oder davon bedroht, benötigen eure Hilfe im Umgang mit sozialen Härten und der Fragen zu Mietstundungen etc. Eure Arbeitgeber und der Gesetzgeber geben euch dazu die nötigen Instrumente in die Hand. Die Gewissheit seine Wohnung und damit seinen Lebensraum nicht zu verlieren beruhigt die Menschen und ist auch das Ergebnis eures Einsatzes.

Das ist im Moment noch viel wertvoller, da ein großer Teil von euch im Homeoffice ist, mit weniger Kontakt zu Kollegen und Mietern im Büro oder im Schichtbetrieb arbeiten und somit noch viel mehr leisten als ihr es bis dato schon getan habt.

Umso fassungsloser macht uns daher der Versuch des Arbeitgeberverbandes der Immobilienwirtschaft (AgV) aus dieser Situation Kapital für seine Unternehmen zu schlagen. Am 11. Mai 2020 hat uns der AgV darüber informiert, bis zum 30. Juni 2021 keine Entgelterhöhung bezahlen zu wollen und stattdessen einen Tarifvertrag zur Kurzarbeit unter dem Deckmantel der Arbeitsplatzsicherung zu vereinbaren. Dieses Vorgehen ist für ver.di und IG BAU nicht akzeptabel.

Am 13. Mai 2020 haben die Tarifkommissionen von ver.di und IG BAU jeweils in einer Telefonkonferenz darüber beraten und den Arbeitgeberverband aufgefordert umgehend mit uns in die Tarifverhandlungen zum bereits gekündigten Vergütungstarifvertrag einzusteigen. Entsprechende Terminvorschläge wurden unterbreitet.

Die Tarifkommissionen von ver.di und IG BAU

Tarifrunde WoWi 2020/ Verhandlungsauftakt verschoben

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

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wie die meisten von euch vermutlich mitbekommen haben, musste der Verhandlungsauftakt der Tarifrunde WoWi 2020 wegen des Sturmtiefs Sabine verschoben werden. Der Verhandlungsauftakt wird nun am 29. April stattfinden. An diesem Tag soll, anders als in den vergangenen Jahren, aber nicht nur die Forderung der Gewerkschaften an die Arbeitgeber übergeben werden, sondern auch direkt mit den Verhandlungen gestartet werden.

Vergütungstarifvertrag gekündigt/ Forderungen aufgestellt

Zeit für Veränderungen – Möglichkeiten erkennen und Prozesse gestalten

Auch die Arbeitgeberinnen in der Immobilienwirtschaft müssen den Fachkräftemangel und die demographischen Veränderungen in der Arbeitswelt (endlich) zur Kenntnis nehmen und darauf reagieren. Fachkräftemangel und Digitalisierung erhöhen den Druck auf die Mitarbeiterinnen auch in der Immobilienwirtschaft. Arbeitszeiten werden verschoben und ausgeweitet, Ruhephasen immer kürzer. Die Attraktivität der Arbeitsplätze leidet, Fachkräfte sind kaum noch zu gewinnen.

Um die (unsere) Arbeitsplätze noch attraktiver zu gestalten und sowohl neuen, wie auch den Kollegen*innen die bereits in der Branche arbeiten, einen Mehrwert für ihre tägliche Arbeit zu geben, hat die gemeinsame Tarifkommission von ver.di und IG BAU folgende Forderung beschlossen:

  • Wahlmöglichkeit zur Umwandlung von zukünftiger Entgelterhöhung in zusätzlichen Urlaub,
  • Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen um 6 % für 12 Monate bzw. 9 % für 18 Monate,
  • Differenzierungsklausel für Mitglieder der IG BAU und der ver.di,
  • Überproportionale Anpassung der Lohngruppen.

Die Tarifverhandlungen beginnen am 10. Februar 2020 in Düsseldorf.

Nun liegt es an uns allen, diese Forderungen umzusetzen und die Arbeitsplätze zu gestalten. Gute Tarifverträge fallen nicht vom Himmel, sondern sind das Ergebnis engagierter Mitglieder, die für ihre Interessen kämpfen.

Deswegen: Werde Gewerkschaftsmitglied! Beteilige dich an Diskussionen und Aktionen in deinem Betrieb und darüber hinaus!

Die Tarifkommissionen von ver.di und IG BAU

Was lange währt……….Tarifergebnis endlich erzielt

Tarifinfo Nr. 7, 02. Juli 2019

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

nach ungewöhnlich langen und auch extrem zähen Verhandlungen konnten die Verhandlungskommissionen der Gewerkschaften und des Arbeitgeberverbandes am 02. Juli 2019 in Düsseldorf in der 4. Verhandlungsrunde folgendes Tarifergebnis erzielen:

– Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,7 % p.A., gerundet auf volle 5 €- Beträge
– Laufzeit vom 01.07.2019- 30.06.2020
– Anhebung der Vergütung für Auszubildende um monatlich 50 € für jedes Ausbildungsjahr

Dieses Tarifergebnis unterliegt einer Erklärungsfrist von zwei Wochen.

Darüber hinaus konnte Konsens in der Frage gefunden werden, dass alle weiteren Themen zeitnah – auch außerhalb der Tarifrunden – weiterbehandelt werden, um in die künftigen Verhandlungen mit einer guten Vorbereitung einsteigen zu können.

An dieser Stelle bedanken wir uns bei allen ver.di- und IG BAU-Mitgliedern in der Wohnungswirtschaft, insbesondere bei den Kolleg*innen, die uns auch aktiv in dieser Tarifrunde unterstützt haben. Ohne euch hätten wir dieses gute Ergebnis nicht erzielen können.

Für alle, die noch nicht dabei sind gilt weiterhin: sind wir mehr, erreichen wir mehr!
Deshalb: Mitmachen. Mitentscheiden. Mitglied werden.

Euer BTK-Team ver.di und IG BAU

…wenn Zuschauen nicht ausreicht……..

Tarifinfo Nr. 6, 24. Juni 2019

Liebe Kollegin, lieber Kollege,
wie wir bereits in unserem Tarifinfo Nr. 5 berichteten, sind die Verhandlungen um den Vergütungstarifvertrag für die Beschäftigten in der Wohnungswirtschaft noch immer ergebnislos.

Nach nunmehr der dritten Verhandlungsrunde stehen wir vor dem Nichts, da der Arbeitgeberverband (AGV) einen Abschluss noch immer von einer Klausel abhängig
macht, die die SOKA-Bau-Angelegenheit in ihrem Sinne regeln soll. Mehrfach haben wir betont, dass dies kein Thema für diesen Tarifvertrag sei, sondern die Klärung dazu ausschließlich bei den Trägern der SOKA-Bau und dem AGV läge. Dennoch wurde uns vom AGV wiederholt entgegnet, dass für sie ein Abschluss irgendeiner Art ohne diese Klausel ausgeschlossen ist.

Auch, wenn bei den Verhandlungen am 13.06. eine leichte Annäherung spürbar war, müssen wir doch heute deutlich feststellen, dass wir seit Verhandlungsbeginn keinen belegbaren Schritt weitergekommen sind. Denn alle uns kommunizierten Zahlen sind eben von der Unterzeichnung einer Klausel abhängig, die üblicherweise in Tarifverträgen nicht zu regeln ist.

Damit sind wir nach wie vor bei NULL! Und JA: es drohen nun auch Null-Monate für alle Beschäftigten.

Wir bleiben dran (die nächste Verhandlungsrunde findet am 02.07.19 statt).
Mach auch du mit und unterstütze deine Mitglieder in der Tarifkommission, beteilige dich an Aktionen und überzeuge deine Kolleg*innen vor Ort, dass
auch sie mitmachen!
Gute Tarifverträge fallen eben nicht vom Himmel!

Solltet ihr euch mit Aktionen im Betrieb für euren Tarifvertrag stark machen wollen, lasst uns das bitte wissen! Solltet ihr noch Ideen für mögliche Aktionen im Betrieb brauchen könnt ihr euch ebenfalls an uns wenden.

3. Verhandlungsrunde unter schwierigen Vorzeichen

Tarifinfo Nr. 5, 14. Juni 2019

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

am gestrigen 13. Juni 2019 trafen sich die Verhandlungskommissionen von ver.di und IG BAU mit der Tarifkommission des Arbeitgeberverbandes (AGV) zur nunmehr dritten Verhandlungsrunde zum Entgelttarifvertrag in Berlin.

Trotz der schwierigen Vorzeichen (Thema SOKA-Bau, wir berichteten) ist es den Tarifvertragsparteien gelungen eine vorsichtige Annäherung realisieren zu können.

Dennoch blieben die Verhandlungen am Ende ohne Ergebnis, sodass die im Vorfeld terminierte vierte Verhandlungsrunde am 02. Juli 2019 stattfinden wird.

Zum Rundschreiben des Arbeitgeberverbandes der Deutschen Immobilienwirtschaft e. V. (AGV) zu den Tarifverhandlungen am 22.05.19

Tarifinfo Nr. 4, 3. Juni 2019

Liebe Kolleg*innen,
üblicherweise geben die Verhandlungskommissionen der Gewerkschaften keine Verhandlungsinhalte laufender Tarifverhandlungen in Flugblättern weiter.
Zum einen ist ein Verhandlungsstand nur ein Zwischenstand und gibt beiden Verhandlungspartnern die Möglichkeit, weiter an den Themen zu arbeiten. Zum anderen werden dadurch keine Erwartungen enttäuscht oder geweckt, die evtl. im Ergebnis nicht erfüllt werden können. Ein Verhandlungsergebnis ist immer ein beidseitiger Kompromiss.

Im letzten Rundschreiben des Arbeitgeberverbandes hat dieser jedoch mit Halbwahrheiten und unvollständiger Informationen versucht, über die Mitarbeiter*innen Druck auf die Gewerkschaften und somit auf die organisierten Kolleg*innen aufzubauen, um ein Problem zu lösen, das die Arbeitgeber selbst geschaffen haben.

• SOKA-BAU
Unter dem Dach der SOKA-BAU sind zwei Institutionen vereint: die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK). Beide sind gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft, insbesondere auch der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt.
Die ULAK kümmert sich um die Sicherung von Urlaubsansprüchen und die Finanzierung der Berufsausbildung. Die ZVK, als größte Pensionskasse in Deutschland, schafft mit der Rentenbeihilfe einen Ausgleich für strukturbedingte Nachteile bei der Altersversorgung. Die SOKA-BAU setzt die Ansprüche aus den allgemeinverbindlichen Tarifverträgen um.

• Was hat die Immobilienwirtschaft damit zu tun?
In den vergangenen Jahren haben sich einige Unternehmen der Branche dazu entschlossen, Teile ihrer Belegschaft in Regiebetriebe oder selbständige Abteilungen auszugliedern. Vorrangig geschah dies um Kosten zu sparen, die die Mitarbeiter*innen in Form von verlängerter Arbeitszeit und ggf. weniger Lohn und Gehalt einbringen sollten. Das war und ist Tarifflucht und Gewinnmaximierung auf Kosten der Belegschaft.
Mit diesem Schritt haben sie jedoch das Unternehmen in Teilen strukturell verändert indem sie Bauleistungen an dritte (Mutterunternehmen) erbringen und er-bracht haben. Diese sind dann aufgrund der Tarifflucht und der Nicht-Anwendung der Bautarife erheblich günstiger und treten in direkte Konkurrenz zu Baubetrieben.
Wendet das Unternehmen der Immobilienwirtschaft in den Bau-Abteilungen bzw. -betrieben weiterhin die Tarifverträge der Immobilienwirtschaft an, ist eine weitere Konsequenz daraus, dass es eine Tarifkollision zwischen den Tarifverträgen gibt und die Tarifverträge der Bauwirtschaft kraft Allgemeinverbindlichkeit in der Re-gel zur Anwendung kommen müssten. Das ist kein neues Phänomen, wie es der AGV darstellt, sondern ist seit langem geltendes Recht.

• Warum belastet/blockiert es jetzt die Tarifverhandlungen?
Das ist überhaupt nicht nachvollziehbar, denn noch im letzten Jahr wurde eine Vereinbarung zur Implementierung eines Clearingstellenverfahrens zwischen den Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft und dem AGV der Immobilienwirtschaft getroffen. Im Rahmen dieses Clearingstellenverfahrens kann jedes Unternehmen, welches evtl. SOKA-BAU pflichtig wird, im Vorfeld durch die Parteien geprüft werden um abzuschätzen, ob die Bau-Tarifverträge überhaupt zur Anwendung kommen.
Diese Einigung reicht dem AGV aber schon nach nur einem halben Jahr nicht mehr. Sie wollen einen Freibrief, dass ihre Mitgliedsunternehmen keinesfalls SOKA-BAU pflichtig sind und weiterhin Tarifflucht aus ihren eigenen Tarifverträgen betreiben können. Viel erstaunlicher ist auch noch, dass der größte Teil der Unternehmen in der Immobilienwirtschaft davon überhaupt nicht betroffen ist und somit sie und deren Beschäftigte für die Interessen einzelner – tarifflüchtiger – Unternehmen sozusagen „in Geiselhaft“ genommen werden und der soziale Friede in den Unternehmen leichtfertig aufs Spiel gesetzt wird. Dieses Verhalten grenzt an Vertragsbruch!

In der letzten Verhandlung hat der AGV dann versucht, einzelne Mitarbeitergruppen für ihre Tarifflucht regelrecht zu bestrafen. Sie schlugen folgende untragbare Regelung vor:
… dass Arbeitnehmer, für die Mitgliedsunternehmen der Deutschen Immobilienwirtschaft Beiträge zur SOKA-BAU zahlen müssen, aus dem Anwendungsbereich der Tarifverträge für die Deutsche Immobilienwirtschaft herausgenommen werden und nach den Regelungen der Bauwirtschaft behandelt werden. Dazu will der AGV alle gezahlten Leistungen (z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall usw.), die über die Leistungen der Bautarifverträge gezahlt wurden, für die Dauer von fünf Jahren von seinen Mitarbeitern zurückfordern.

Das werden wir nicht zulassen!!!

• Wie kann das Problem gelöst werden?
Die Lösung ist relativ einfach. Alle ausgelagerten Betriebe, Abteilungen usw. werden wieder in das Mutterunternehmen eingegliedert und fallen wieder in vollem Umfang unter die vereinbarten Tarifverträge der Immobilienwirtschaft, die zwischen der IG BAU, ver.di und dem AGV abgeschlossen wurden.

Die Tarifkommissionen von IG BAU und ver.di