Archiv der Kategorie: Tarifvertrag Wohnungswirtschaft

Alles rund um die Tarifthemen des Flächentarifvertrages zwischen ver.di/IG BAU und dem Arbeitgeberverband (AGV) der Immobilienwirtschaft e.V.

3. Verhandlungsrunde unter schwierigen Vorzeichen

Tarifinfo Nr. 5, 14. Juni 2019

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

am gestrigen 13. Juni 2019 trafen sich die Verhandlungskommissionen von ver.di und IG BAU mit der Tarifkommission des Arbeitgeberverbandes (AGV) zur nunmehr dritten Verhandlungsrunde zum Entgelttarifvertrag in Berlin.

Trotz der schwierigen Vorzeichen (Thema SOKA-Bau, wir berichteten) ist es den Tarifvertragsparteien gelungen eine vorsichtige Annäherung realisieren zu können.

Dennoch blieben die Verhandlungen am Ende ohne Ergebnis, sodass die im Vorfeld terminierte vierte Verhandlungsrunde am 02. Juli 2019 stattfinden wird.

Zum Rundschreiben des Arbeitgeberverbandes der Deutschen Immobilienwirtschaft e. V. (AGV) zu den Tarifverhandlungen am 22.05.19

Tarifinfo Nr. 4, 3. Juni 2019

Liebe Kolleg*innen,
üblicherweise geben die Verhandlungskommissionen der Gewerkschaften keine Verhandlungsinhalte laufender Tarifverhandlungen in Flugblättern weiter.
Zum einen ist ein Verhandlungsstand nur ein Zwischenstand und gibt beiden Verhandlungspartnern die Möglichkeit, weiter an den Themen zu arbeiten. Zum anderen werden dadurch keine Erwartungen enttäuscht oder geweckt, die evtl. im Ergebnis nicht erfüllt werden können. Ein Verhandlungsergebnis ist immer ein beidseitiger Kompromiss.

Im letzten Rundschreiben des Arbeitgeberverbandes hat dieser jedoch mit Halbwahrheiten und unvollständiger Informationen versucht, über die Mitarbeiter*innen Druck auf die Gewerkschaften und somit auf die organisierten Kolleg*innen aufzubauen, um ein Problem zu lösen, das die Arbeitgeber selbst geschaffen haben.

• SOKA-BAU
Unter dem Dach der SOKA-BAU sind zwei Institutionen vereint: die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK). Beide sind gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft, insbesondere auch der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt.
Die ULAK kümmert sich um die Sicherung von Urlaubsansprüchen und die Finanzierung der Berufsausbildung. Die ZVK, als größte Pensionskasse in Deutschland, schafft mit der Rentenbeihilfe einen Ausgleich für strukturbedingte Nachteile bei der Altersversorgung. Die SOKA-BAU setzt die Ansprüche aus den allgemeinverbindlichen Tarifverträgen um.

• Was hat die Immobilienwirtschaft damit zu tun?
In den vergangenen Jahren haben sich einige Unternehmen der Branche dazu entschlossen, Teile ihrer Belegschaft in Regiebetriebe oder selbständige Abteilungen auszugliedern. Vorrangig geschah dies um Kosten zu sparen, die die Mitarbeiter*innen in Form von verlängerter Arbeitszeit und ggf. weniger Lohn und Gehalt einbringen sollten. Das war und ist Tarifflucht und Gewinnmaximierung auf Kosten der Belegschaft.
Mit diesem Schritt haben sie jedoch das Unternehmen in Teilen strukturell verändert indem sie Bauleistungen an dritte (Mutterunternehmen) erbringen und er-bracht haben. Diese sind dann aufgrund der Tarifflucht und der Nicht-Anwendung der Bautarife erheblich günstiger und treten in direkte Konkurrenz zu Baubetrieben.
Wendet das Unternehmen der Immobilienwirtschaft in den Bau-Abteilungen bzw. -betrieben weiterhin die Tarifverträge der Immobilienwirtschaft an, ist eine weitere Konsequenz daraus, dass es eine Tarifkollision zwischen den Tarifverträgen gibt und die Tarifverträge der Bauwirtschaft kraft Allgemeinverbindlichkeit in der Re-gel zur Anwendung kommen müssten. Das ist kein neues Phänomen, wie es der AGV darstellt, sondern ist seit langem geltendes Recht.

• Warum belastet/blockiert es jetzt die Tarifverhandlungen?
Das ist überhaupt nicht nachvollziehbar, denn noch im letzten Jahr wurde eine Vereinbarung zur Implementierung eines Clearingstellenverfahrens zwischen den Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft und dem AGV der Immobilienwirtschaft getroffen. Im Rahmen dieses Clearingstellenverfahrens kann jedes Unternehmen, welches evtl. SOKA-BAU pflichtig wird, im Vorfeld durch die Parteien geprüft werden um abzuschätzen, ob die Bau-Tarifverträge überhaupt zur Anwendung kommen.
Diese Einigung reicht dem AGV aber schon nach nur einem halben Jahr nicht mehr. Sie wollen einen Freibrief, dass ihre Mitgliedsunternehmen keinesfalls SOKA-BAU pflichtig sind und weiterhin Tarifflucht aus ihren eigenen Tarifverträgen betreiben können. Viel erstaunlicher ist auch noch, dass der größte Teil der Unternehmen in der Immobilienwirtschaft davon überhaupt nicht betroffen ist und somit sie und deren Beschäftigte für die Interessen einzelner – tarifflüchtiger – Unternehmen sozusagen „in Geiselhaft“ genommen werden und der soziale Friede in den Unternehmen leichtfertig aufs Spiel gesetzt wird. Dieses Verhalten grenzt an Vertragsbruch!

In der letzten Verhandlung hat der AGV dann versucht, einzelne Mitarbeitergruppen für ihre Tarifflucht regelrecht zu bestrafen. Sie schlugen folgende untragbare Regelung vor:
… dass Arbeitnehmer, für die Mitgliedsunternehmen der Deutschen Immobilienwirtschaft Beiträge zur SOKA-BAU zahlen müssen, aus dem Anwendungsbereich der Tarifverträge für die Deutsche Immobilienwirtschaft herausgenommen werden und nach den Regelungen der Bauwirtschaft behandelt werden. Dazu will der AGV alle gezahlten Leistungen (z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall usw.), die über die Leistungen der Bautarifverträge gezahlt wurden, für die Dauer von fünf Jahren von seinen Mitarbeitern zurückfordern.

Das werden wir nicht zulassen!!!

• Wie kann das Problem gelöst werden?
Die Lösung ist relativ einfach. Alle ausgelagerten Betriebe, Abteilungen usw. werden wieder in das Mutterunternehmen eingegliedert und fallen wieder in vollem Umfang unter die vereinbarten Tarifverträge der Immobilienwirtschaft, die zwischen der IG BAU, ver.di und dem AGV abgeschlossen wurden.

Die Tarifkommissionen von IG BAU und ver.di

SOKA-BAU-Thema überschattet Verhandlungstermin!

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
am 22. Mai 2019 trafen sich die Tarifkommissionen von ver.di und IG
BAU mit der Verhandlungskommission des Arbeitgeberverbandes (AGV) in Berlin zur
zweiten Verhandlungsrunde des Entgelttarifvertrags.

Zu Beginn der Verhandlung haben wir den AGV um eine Stellungnahme zu den
von uns vorgebrachten Forderungen gebeten.

Das Angebot des Arbeitgeberverbandes lag weit unter unseren Forderungen.
Zudem wurde der Abschluss des Tarifvertrages unter eine Bedingung gestellt,
die es uns unmöglich machte, weiter zu verhandeln.
Der AGV versucht ein Spezialinteresse einzelner Unternehmen (erneut
SOKA-Bau) durchzusetzen, gegen die Mehrheit der tariftreuen Unternehmen.

Tarifverhandlungen ohne Ergebnis vertagt

Am 9. April 2019 trafen sich die Verhandlungskommissionen von ver.di und IG BAU gemeinsam mit der Tarifkommission des Arbeitgeberverbandes (AGV) in Düsseldorf, um die Tarifverhandlungen zum Entgelttarifvertrag (ETV) zu eröffnen.

Dort stellten wir unsere Forderungen noch einmal detaillierter dar:
– Entgelterhöhungen um 4,5 Prozent
– überproportionale Erhöhung der Azubi-Vergütung,
mindestens 75,- Euro/Monat
– Differenzierungsklausel für Mitglieder der IG BAU und der ver.di
– Wahlmöglichkeit der Umwandlung der Entgelterhöhung in zusätzliche
Urlaubstage

Bereits nach 45 Minuten signalisierte die Tarifkommission des AGV, dass sie zu keiner Aussage bereit wäre, was unsere Forderungen betrifft. Ausschlaggebend
für diese Aussage ist die aus Sicht des AGV noch offene Verhandlung mit der SOKA-BAU. In der Folge ging es vonseiten des AGV nunmehr nicht um die Tarifverhandlungen zum Entgelttarifvertrag, sondern um die Diskrepanz zwischen dem AGV und der SOKA-BAU.
Daraufhin verließ die Verhandlungskommission der ver.di den Verhandlungstisch, um Raum einzuräumen, diese Problemstellung zu erörtern.
Nach einer Unterbrechung von einer Stunde haben sich die Verhandlungskommissionen der Gewerkschaften wieder gemeinsam am Verhandlungstisch
eingefunden und konnten die Gespräche konstruktiv fortsetzen. Nach dem Austausch von diversen Argumenten waren sich alle Parteien einig, die Verhandlungen am 22. Mai 2019 in Berlin fortzusetzen.

Die Tarifkommissionen von ver.di und IG BAU

Entgelttarifvertrag gekündigt – Forderungen beschlossen

Die Arbeitswelt der Beschäftigten in der Wohnungswirtschaft verändert sich immer rasanter. Die Arbeitszeiten werden kundenfreundlich ausgeweitet oder verschoben, die Digitalisierung verändert die Arbeitsplätze grundlegend, Arbeitsverdichtung wird durch den Fachkräftemangel ein immer größeres Problem. Und auch das Arbeitsumfeld verändert sich in einer immer schnelleren Geschwindigkeit – hierbei dürfen die Beschäftigten nicht verloren gehen.

Die Tarifkommissionen von ver.di und der IG BAU haben sich mit diesen veränderten Arbeitswelten beschäftigt und die Ergebnisse in ihre Forderungen mit einfließen lassen. Das Ergebnis der Befragung der ver.di Mitglieder in der Wohnungswirtschaft macht deutlich, dass eine Mehrheit der Befragten eine kombinierte Forderung erwartet. Ebenfalls gab eine überwiegende Mehrheit der Mitglieder beider Gewerkschaften den Tarifkommissionen den Auftrag Mitgliedervorteilsregelung zu verhandeln.
Unsere Forderungen sind:
– Entgelterhöhungen um 4,5%
– Überproportionale Erhöhung der Azubi-Vergütung, mindestens 75 €/Monat
– Differenzierungsklausel für Mitglieder der IG BAU und der ver.di
– Wahlmöglichkeit der Umwandlung der Entgelterhöhung in zusätzliche Urlaubstage

Die Verhandlungen beginnen am 9. April in Düsseldorf.

Nun liegt es an uns allen, dass diese Forderungen auch umgesetzt werden können. Denn gute Tarifverträge fallen nicht vom Himmel, sondern sind das Ergebnis engagierter Mitglieder, die sich für ihre Interessen stark machen. Beteiligt euch in den kommenden Monaten aktiv an den Aktionen zur Tarifrunde!
Organisiert euch! Werdet Gewerkschaftsmitglied!

Tarifrunde WoWi 2019

In diesem Jahr findet die nächste Tarifrunde für die tarifgebundenen Angestellten und gewerblichen Arbeitnehmer*innen in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft statt. Um herauszufinden, was die Forderungen der Beschäftigten für die kommende Tarifrunde sind, haben wir seit Anfang des Jahres eine Mitgliederbefragung durch geführt, in welcher die ver.di Mitglieder Ihre Forderungswünsche äußern konnten. Die Umfrageergebnisse werden nun zusammengefasst und von der Bundestarifkommission zu einem Forderungsgesamtpaket geschnürt. Wie die Forderungen für diese Tarifrunde konkret aussehen und wie es insgesamt weiter geht, erfahrt ihr voraussichtlich Mitte März, unter anderem auf dieser Seite.

Flyer WoWi

Mehr Geld ab 1. Juli

Die rund 64.000 Beschäftigten der Wohnungswirtschaft erhalten ab Juli 2017 mehr Entgelt. Insgesamt werden die Löhne und Gehälter in zwei Stufen um 4,6 Prozent erhöht, die unteren Entgeltgruppen sowie die Vergütungen der Auszubildenden werden dabei überproportional angehoben. Darauf einigten sich nach zähen Tarifverhandlungen ver.di und IG BAU mit dem Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft.

Hier findet ihr die aktuelle Tarifinfo mit dem Ergebnis im Einzelnen: Tarifinfo Nr. 5 ver.di

Zweite Verhandlungsrunde Wohnungswirtschaft ohne Einigung

Auch die zweite Tarifrunde für die rund 64.000 Beschäftigten in der Wohnungswirtschaft ist ohne eine Einigung mit den Arbeitgebern zu Ende gegangen. Zur Begrüßung hatten sich Kolleginnen und Kollegen vor dem Bundesvorstand der IG BAU versammelt und der gemeinsam Verhandlungskommission mit ver.di den Rücken gestärkt.
Die Verhandlung am 16. Mai gestaltete sich als äußerst zäh. Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite liegen weiterhin in vielen Positionen weit auseinander. Abgelehnt wird von den Arbeitgebern die unbefristete Übernahme der Auszubildenden – obwohl klar ist, dass auch in Zukunft Fachkräfte gebraucht werden. Abgelehnt wird außerdem die überproportionale Anhebung der unteren Entgeltgruppen. Abgelehnt wird weiterhin die Forderung nach zwei bezahlten zusätzlichen Freistellungstagen für Gewerkschaftsmitglieder.
Auf Basis des vorliegenden Arbeitgeberangebots wird nun weiter verhandelt. „Nun ist es umso wichtiger, unseren Forderungen in Form von betrieblichen Aktionen Nachdruck zu verleihen“, heißt es aus den Tarifkommissionen von ver.di und IG BAU. Die dritte Verhandlungsrunde findet am 2. Juni in Berlin statt.

Die komplette Tarifinfo findet ihr hier: Tarifinfo Nr. 4 ver.di

Tarifrunde WoWi: Kundgebung am 16.05.17 in Frankfurt a. M.

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

derzeit verhandeln ver.di und IG BAU mit dem Arbeitgeberverband der Wohnungs- und Immobilien­wirtschaft über einen neuen Entgelttarifvertrag.

Die Tarifrunden in den vergangenen Jahren waren geprägt von zurückhaltenden Abschlüssen. In der letzten Tarifrunde konnten wir das erste Mal eine überproportionale Anhebung der unteren Entgelt­gruppen erreichen, damit die Schere zwischen den Gruppen nicht immer weiter auseinander geht.

Das reicht noch immer nicht aus! Noch immer haben die Beschäf­tig­ten mit Arbeitsverdichtung, Personal­knappheit, einem hohen Krankenstand und einer alternden Belegschaft zu kämpfen. Das machen auch die Ergebnisse der Beschäftigtenbefragung deutlich.

Unsere Forderungen lauten:Logo

6,5 Prozent mehr Lohn und Gehalt
 die überproportionale Anhebung der unteren Entgeltgruppen von mindestens 150 €
 100 € mehr für Auszubildende sowie die unbefristete Übernahme
2 bezahlte zusätzliche Freistellungstage für Mitglieder der IG BAU und ver.di

Am 4. April fand dazu eine erste Verhandlungsrunde in Düsseldorf statt. Ein konkretes Angebot für das Gesamtpaket wurde nicht vorgelegt uns aber für die zweite Verhandlungsrunde angekündigt, die am 16. Mai in Frankfurt stattfindet. Die Bundes­tarifkommissionen werden weiterhin dafür streiten, dass ihr in diesem Jahr ein deutliches Plus im Portemonnaie habt. Das schaffen sie aber nicht alleine.

Wir brauchen alle Unterstützung im Kampf um höhere Entgelte und gute Arbeit!

Zu dieser zweiten Verhandlungsrunde planen wir eine Aktion vor dem Verhandlungsort, um den Arbeitgebern die Erwartungshaltung ihrer Beschäftigten zu verdeutlichen.

Beteiligt euch! Es geht um euer Entgelt!

Wir treffen uns am 16.05.2017 um 9:30 Uhr vor dem Verhandlungsort (Olof-Palme-Straße 19, 60439 Frankfurt/M.). Das Ende der Aktion ist für ca. 10:30 Uhr geplant.

 

Auftakt Tarifverhandlungen – kein konkretes Angebot

Ohne ein konkretes Angebot der Arbeitgeber ist am 4. April 2017 in Düsseldorf die erste Tarifrunde für die rund 64.000 Beschäftigten in der Wohnungswirtschaft zu Ende gegangen. ver.di fordert 6,5 Prozent mehr Lohn und Gehalt, dabei mindestens 150 Euro mehr für die unteren Entgeltgruppen. Auszubildende sollen 100 Euro mehr erhalten sowie unbefristet übernommen werden. Die Mitglieder der Gewerkschaften IG BAU und ver.di, beide Gewerkschaften verhandeln zusammen, sollen zwei zusätzliche bezahlte Freistellungstage erhalten.

„Die Gespräche verliefen in einem konstruktiven Klima. Allerdings müssen sich die Arbeitgeber noch deutlich bewegen. Der Branche geht es wirtschaftlich sehr gut, aber die Beschäftigten leiden unter Arbeitsverdichtung und Personalknappheit. Sie erwarten deswegen eine deutliche materielle Anerkennung ihrer Leistung“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Ute Kittel.

Die zweite Verhandlungsrunde findet am 16. Mai 2017 in Frankfurt/Main statt.

Die aktuelle Tarifinfo findet ihr hier: Tarifinfo Nr. 3 ver.di